Betreff
Wettbewerbliches Verfahren für die Betriebsaufnahme von Linienbündeln im Jahr 2026/2027; Linienbündel COE 4, 4a, 4b
Vorlage
SV-10-1529
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

1.         Die bisherigen Teilbündel COE 4, COE 4a und COE 4b werden zum gemeinsamen Linienbündel COE 4 zusammengefasst und zeitlich harmonisiert.

2.         Die derzeit gefahrenen Verkehrsleistungen in den Teilbündeln COE 4, COE 4a und COE 4b (zugehörige Linien siehe unter I. in der Sachdarstellung) werden entsprechend der Liniensteckbriefe als Mindestleistungsumfang festgelegt. Der Nahverkehrsplan wird entsprechend fortgeschrieben.

3.         Der Landrat wird beauftragt, das zweistufige wettbewerbliche Verfahren zum Linienbündel COE 4 einzuleiten und durchzuführen.


I. Sachdarstellung

In der Sitzung des Kreistags am 03.04.2019 wurden das Linienbündelungskonzept sowie die Wettbewerbstreppe als Teil des 3. Nahverkehrsplans (NVP) für den Kreis Coesfeld beschlossen (SV-9-1342). Dieses umfasst die Linienverkehre aller Linien, die nicht der Direktvergabe an die Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) als COE 1 zugeordnet worden sind.

Für die Regionalverkehrslinien ist der Kreis nicht nur in der Aufgaben- sondern auch in der Finanzverantwortung. Der Bedienungsumfang und die Bedienungsqualität werden vom Nahverkehrsplan des Kreises vorgegeben.

Im August 2026 und mit dem 06.01.2027 laufen im Kreis Coesfeld die Konzessionen der folgenden Regionallinien aus. Diese Linien bilden das Linienbündel COE 4, für das am 21.08.2026 (erster Tag nach den Sommerferien) bzw. 07.01.2027 (COE 4a) die Betriebsaufnahme erfolgt.

COE 4

561        Nottuln - Coesfeld

563        Havixbeck - Billerbeck

564        Havixbeck - Münster

566        Havixbeck - Nottuln

587        Coesfeld, Bahnhof - Laer, Hohe Str.

R62        Nottuln - Coesfeld

R63        Nottuln - Münster

R64        Havixbeck - Münster

COE 4a (Anne-Frank-Gesamtschule Havixbeck)

567        Darfeld - Laer - Holthausen - Havixbeck

568        Aulendorf - Billerbeck - Havixbeck

569        Häger - Nienberge - Gievenbeck - Hohenholte - Havixbeck

570        Münster - Gievenbeck - Roxel - Havixbeck

571        Senden - Albachten - Bösensell - Havixbeck

572        Appelhülsen - Schapdetten - Havixbeck

573        Darup - Nottuln - Stevern - Havixbeck

574        Altenberge - Kümper - Waltrup - Hohenholte - Havixbeck

575        Poppenbeck - Lasbeck - Masbeck - Tilbeck - Natrup - Herkentrup - Havixbeck

576        Havixbeck – Walingen


COE 4b (Friedensschule Münster)

590        Altenberge, Hanseller Str. - Münster, Friedensschule

591        Nottuln, Drosten-Loh - Münster, Friedensschule

592        Appelhülsen, P&R-Platz - Münster, Friedensschule

593        Billerbeck, Busbahnhof – Münster, Friedensschule

Für das Bündel COE 4 wird eine Konzessionslaufzeit bis zum letzten Tag der Sommerferien 2036, längstens jedoch bis zum 20.08.2036 (Höchstlaufzeit der Konzession zehn Jahre) angestrebt. Für die anstehenden wettbewerblichen Verfahren sind lediglich geringfügige Anpassungen (s. u.) zum gegenwärtig gefahrenen Fahrplanangebot vorgesehen. Das derzeitige Leistungsangebot wurde, insbesondere im Schülerverkehr (Linien 561, 563, 564, 566, 587 sowie die Linien der Teilbündel COE 4a und 4b), in enger Abstimmung zwischen dem Kreis sowie den an den Linien liegenden Städten und Gemeinden und dem derzeitigen Betreiber erstellt.

Seit der letzten Vorabbekanntmachung deckt das derzeit eigenwirtschaftliche Angebot den Bedarf im Schülerverkehr ab und bietet auch im Jedermannverkehr, insbesondere auf den Linien R62, R63 und R64, dem wachsenden Mobilitätsbedürfnis entsprechende Verbindungen zwischen den Kommunen, die auch an die touristischen Erfordernisse (Erreichbarkeit Burg Hülshoff, Havixbeck) angepasst wurden.

Auf der Linie R64 (Havixbeck – Münster) sollen bis zum Auslaufen der bestehenden Konzession noch geringfügige Angebotsanpassungen vorgenommen werden, die dann auch mit der neuen Konzession Standard sein sollen. Diese Änderungen sind sowohl mit dem gegenwärtigen Betreiber als auch mit der Gemeinde Havixbeck abgestimmt und werden von dieser ausdrücklich begrüßt, da sie zu einer deutlichen Verbesserung der Fahrplanstabilität, mit einer geringfügigeren Verspätungsanfälligkeit sowie auch zu einer Vereinheitlichung der Fahrwege auf dem Hin- und Rückweg im Bereich der Stadt Münster führen.

Die Linie R62/R63 soll nun auch namentlich zu einer Linie zusammengefasst werden. Zudem soll perspektivisch im Rahmen der Realisierung der Unterführung am Bhf. Appelhülsen (geplant für 2027/2028) eine bessere Verbindung Nottuln-Senden geprüft werden, dies ggf. auch unter Einbeziehung der R62/R63 (aktuelle Vorschläge der CDU Nottuln). Im Falle der Eigenwirtschaftlichkeit des Linienbündels COE 4 wäre hierzu eine enge Abstimmung mit dem Konzessionär erforderlich. Die diesbezüglichen Planungen erfolgen im engen Dialog mit den betroffenen Kommunen und der Politik.

Da die im Status Quo seit 2018 angebotenen und nachgefragten Verkehrsleistungen und die zuvor beschriebene Anpassung zum Teil über die Festlegungen des Nahverkehrsplans (NVP) hinausgehen, ist eine Anpassung des NVP erforderlich, auch um den Mindeststandard für die Vorabbekanntmachung zu definieren.

Die Abstimmungen mit den betroffenen Städten und Gemeinden sind zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage bereits angelaufen und werden zum Zeitpunkt der Sitzungen erfolgt sein. Eventuelle Anpassungen, die sich im Laufe der Beratungen und Abstimmungen ergeben, würden entsprechend mitgeteilt und in Liniensteckbriefen abgebildet.

Derzeit mit den Kommunen diskutierte Angebotsänderungen können auch nach der ggf. vorzunehmenden Vergabe noch im Rahmen von Zu- Ab- und Umbestellungen umgesetzt werden. Die Angebotsmaßnahmen hätten bei dieser Vorgehensweise schon vor ihrer Bestellung ein „Preisschild“.

Auch für den Fall der weiterhin eigenwirtschaftlichen Beantragung wurde im Gespräch mit der zuständigen Bezirksregierung Münster von dieser bereits ein möglicher Weg zu Umsetzung von zukünftig gewünschten Angebotsausweitungen aufgezeigt.


 

Durchführung der Verfahren:

Für die Neuvergabe der Konzessionen der Linien des neuen Linienbündels COE 4 wird der Kreis eine Vorabbekanntmachung zum Vergabeverfahren durchführen. Nach deren Veröffentlichung haben interessierte Verkehrsunternehmen drei Monate Zeit, eigenwirtschaftliche Anträge bei der Bezirksregierung einzureichen. Diese eigenwirtschaftlichen Anträge müssen mindestens den Vorgaben des Kreises entsprechen.

Ziel des ersten Verfahrensschrittes ist es, eigenwirtschaftliche Anträge von Verkehrsunternehmen zu erhalten, für die keine Finanzierung des Kreises Coesfeld erforderlich sind. Sollten innerhalb der drei Monate keine eigenwirtschaftlichen Anträge eingegangen sein, ist das Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Die Vorgaben der Liniensteckbriefe und Mindestbedienkonzepte können auch dann, wenn der „Genehmigungswettbewerb“ nicht erfolgreich war, nicht unterschritten werden. Der Leistungsumfang ist dann der Ausschreibung zugrunde zu legen und entsprechend zu finanzieren.

II. Entscheidungsalternativen

Das zweistufige wettbewerbliche Verfahren wird nicht vom Kreis eingeleitet und durchgeführt. Die Folge wäre, dass es ein Busangebot - wenn überhaupt - nur bei Unternehmensinitiative, in einem vom Unternehmen vorgesehenen Umgang geben würde.

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Sämtliche Linien, die nun zur wettbewerblichen Vergabe anstehen, werden aktuell eigenwirtschaftlich erbracht. D. h., es erfolgt derzeit keine Finanzierung, auch nicht in Teilen, durch Eigenmittel des Kreises Coesfeld. Eventuelle Kosten des Linienbündel COE 4 ab August 2026 (bzw. Januar 2027 für COE 4a) werden erst nach Durchführung des Wettbewerbsverfahrens bezifferbar sein und ggf. für den Haushalt 2026 ff. veranschlagt werden.

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NRW).