Beschlussvorschlag:
1.
Die
bisherigen Teilbündel COE 4, COE 4a und COE 4b werden zum gemeinsamen
Linienbündel COE 4 zusammengefasst und zeitlich harmonisiert.
2.
Die derzeit
gefahrenen Verkehrsleistungen in den Teilbündeln COE 4, COE 4a und COE 4b
(zugehörige Linien siehe unter I. in der Sachdarstellung) werden entsprechend
der Liniensteckbriefe als Mindestleistungsumfang festgelegt. Der
Nahverkehrsplan wird entsprechend fortgeschrieben.
3.
Der Landrat
wird beauftragt, das zweistufige wettbewerbliche Verfahren zum Linienbündel COE
4 einzuleiten und durchzuführen.
I.
Sachdarstellung
In der Sitzung des Kreistags am 03.04.2019 wurden das
Linienbündelungskonzept sowie die Wettbewerbstreppe als Teil des 3.
Nahverkehrsplans (NVP) für den Kreis Coesfeld beschlossen (SV-9-1342). Dieses umfasst die Linienverkehre
aller Linien, die nicht der Direktvergabe an die Regionalverkehr Münsterland
GmbH (RVM) als COE 1 zugeordnet worden sind.
Für die Regionalverkehrslinien ist der Kreis nicht nur in der
Aufgaben- sondern auch in der Finanzverantwortung. Der Bedienungsumfang und die
Bedienungsqualität werden vom Nahverkehrsplan des Kreises vorgegeben.
Im August 2026 und mit dem 06.01.2027 laufen im Kreis Coesfeld die
Konzessionen der folgenden Regionallinien aus. Diese Linien bilden das
Linienbündel COE 4, für das am 21.08.2026 (erster Tag nach den Sommerferien)
bzw. 07.01.2027 (COE 4a) die Betriebsaufnahme erfolgt.
COE 4
561 Nottuln - Coesfeld
563 Havixbeck -
Billerbeck
564 Havixbeck -
Münster
566 Havixbeck -
Nottuln
587 Coesfeld, Bahnhof
- Laer, Hohe Str.
R62 Nottuln - Coesfeld
R63 Nottuln - Münster
R64 Havixbeck -
Münster
COE 4a (Anne-Frank-Gesamtschule
Havixbeck)
567 Darfeld - Laer -
Holthausen - Havixbeck
568 Aulendorf -
Billerbeck - Havixbeck
569 Häger - Nienberge
- Gievenbeck - Hohenholte - Havixbeck
570 Münster -
Gievenbeck - Roxel - Havixbeck
571 Senden - Albachten
- Bösensell - Havixbeck
572 Appelhülsen -
Schapdetten - Havixbeck
573 Darup - Nottuln -
Stevern - Havixbeck
574 Altenberge -
Kümper - Waltrup - Hohenholte - Havixbeck
575 Poppenbeck -
Lasbeck - Masbeck - Tilbeck - Natrup - Herkentrup - Havixbeck
576 Havixbeck –
Walingen
COE 4b (Friedensschule Münster)
590 Altenberge,
Hanseller Str. - Münster, Friedensschule
591 Nottuln,
Drosten-Loh - Münster, Friedensschule
592 Appelhülsen,
P&R-Platz - Münster, Friedensschule
593 Billerbeck, Busbahnhof
– Münster, Friedensschule
Für das Bündel COE 4 wird eine Konzessionslaufzeit bis zum letzten
Tag der Sommerferien 2036, längstens jedoch bis zum 20.08.2036 (Höchstlaufzeit
der Konzession zehn Jahre) angestrebt. Für die anstehenden wettbewerblichen
Verfahren sind lediglich geringfügige Anpassungen (s. u.) zum gegenwärtig
gefahrenen Fahrplanangebot vorgesehen. Das derzeitige Leistungsangebot wurde,
insbesondere im Schülerverkehr (Linien 561, 563, 564, 566, 587 sowie die Linien
der Teilbündel COE 4a und 4b), in enger Abstimmung zwischen dem Kreis sowie den
an den Linien liegenden Städten und Gemeinden und dem derzeitigen Betreiber
erstellt.
Seit der letzten Vorabbekanntmachung deckt das derzeit
eigenwirtschaftliche Angebot den Bedarf im Schülerverkehr ab und bietet auch im
Jedermannverkehr, insbesondere auf den Linien R62, R63 und R64, dem wachsenden
Mobilitätsbedürfnis entsprechende Verbindungen zwischen den Kommunen, die auch
an die touristischen Erfordernisse (Erreichbarkeit Burg Hülshoff, Havixbeck)
angepasst wurden.
Auf der Linie R64 (Havixbeck – Münster) sollen bis zum Auslaufen
der bestehenden Konzession noch geringfügige Angebotsanpassungen vorgenommen
werden, die dann auch mit der neuen Konzession Standard sein sollen. Diese
Änderungen sind sowohl mit dem gegenwärtigen Betreiber als auch mit der
Gemeinde Havixbeck abgestimmt und werden von dieser ausdrücklich begrüßt, da
sie zu einer deutlichen Verbesserung der Fahrplanstabilität, mit einer
geringfügigeren Verspätungsanfälligkeit sowie auch zu einer Vereinheitlichung
der Fahrwege auf dem Hin- und Rückweg im Bereich der Stadt Münster führen.
Die Linie R62/R63 soll nun auch namentlich zu einer Linie
zusammengefasst werden. Zudem soll perspektivisch im Rahmen der Realisierung
der Unterführung am Bhf. Appelhülsen (geplant für 2027/2028) eine bessere
Verbindung Nottuln-Senden geprüft werden, dies ggf. auch unter Einbeziehung der
R62/R63 (aktuelle Vorschläge der CDU Nottuln). Im Falle der
Eigenwirtschaftlichkeit des Linienbündels COE 4 wäre hierzu eine enge
Abstimmung mit dem Konzessionär erforderlich. Die diesbezüglichen Planungen
erfolgen im engen Dialog mit den betroffenen Kommunen und der Politik.
Da die im Status Quo seit 2018 angebotenen und nachgefragten
Verkehrsleistungen und die zuvor beschriebene Anpassung zum Teil über die
Festlegungen des Nahverkehrsplans (NVP) hinausgehen, ist eine Anpassung des NVP
erforderlich, auch um den Mindeststandard für die Vorabbekanntmachung zu
definieren.
Die Abstimmungen mit den betroffenen Städten und Gemeinden sind
zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage bereits angelaufen und werden zum
Zeitpunkt der Sitzungen erfolgt sein. Eventuelle Anpassungen, die sich im Laufe
der Beratungen und Abstimmungen ergeben, würden entsprechend mitgeteilt und in
Liniensteckbriefen abgebildet.
Derzeit mit den Kommunen diskutierte Angebotsänderungen können
auch nach der ggf. vorzunehmenden Vergabe noch im Rahmen von Zu- Ab- und
Umbestellungen umgesetzt werden. Die Angebotsmaßnahmen hätten bei dieser
Vorgehensweise schon vor ihrer Bestellung ein „Preisschild“.
Auch für den Fall der weiterhin eigenwirtschaftlichen Beantragung
wurde im Gespräch mit der zuständigen Bezirksregierung Münster von dieser
bereits ein möglicher Weg zu Umsetzung von zukünftig gewünschten Angebotsausweitungen
aufgezeigt.
Durchführung der Verfahren:
Für die Neuvergabe der Konzessionen der Linien des neuen
Linienbündels COE 4 wird der Kreis eine Vorabbekanntmachung zum
Vergabeverfahren durchführen. Nach deren Veröffentlichung haben interessierte Verkehrsunternehmen
drei Monate Zeit, eigenwirtschaftliche Anträge bei der Bezirksregierung
einzureichen. Diese eigenwirtschaftlichen Anträge müssen mindestens den
Vorgaben des Kreises entsprechen.
Ziel des ersten Verfahrensschrittes ist es, eigenwirtschaftliche
Anträge von Verkehrsunternehmen zu erhalten, für die keine Finanzierung des
Kreises Coesfeld erforderlich sind. Sollten innerhalb der drei Monate keine
eigenwirtschaftlichen Anträge eingegangen sein, ist das Ausschreibungsverfahren
durchzuführen. Die Vorgaben der Liniensteckbriefe und Mindestbedienkonzepte
können auch dann, wenn der „Genehmigungswettbewerb“ nicht erfolgreich war,
nicht unterschritten werden. Der Leistungsumfang ist dann der Ausschreibung
zugrunde zu legen und entsprechend zu finanzieren.
II.
Entscheidungsalternativen
Das zweistufige wettbewerbliche Verfahren wird nicht vom Kreis
eingeleitet und durchgeführt. Die Folge wäre, dass es ein Busangebot - wenn
überhaupt - nur bei Unternehmensinitiative, in einem vom Unternehmen
vorgesehenen Umgang geben würde.
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Sämtliche Linien, die nun zur wettbewerblichen Vergabe anstehen,
werden aktuell eigenwirtschaftlich erbracht. D. h., es erfolgt derzeit keine
Finanzierung, auch nicht in Teilen, durch Eigenmittel des Kreises Coesfeld. Eventuelle
Kosten des Linienbündel COE 4 ab August 2026 (bzw. Januar 2027 für COE 4a)
werden erst nach Durchführung des Wettbewerbsverfahrens bezifferbar sein und
ggf. für den Haushalt 2026 ff. veranschlagt werden.
IV. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO
NRW).
