Betreff
Fortschreibung der Strategischen Ziele des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-10-1530
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Fortschreibung der Strategischen Ziele des Kreises Coesfeld wird beschlossen. 


I. Sachdarstellung

 

Der Kreistag beauftragte die Verwaltung am 20.03.2024 mit der Fortschreibung der Strategischen Ziele des Kreises Coesfeld (SV-10-1153). Die Strategischen Ziele sollen geänderten Rahmen-bedingungen und Aufgabenschwerpunkten seit ihrer Verabschiedung in 2018 angepasst werden.

Das politische und verwaltungsseitige Verfahren zur Neufassung der Strategischen Ziele sah vor, dass der Entwurf der Verwaltung zuerst in allen Fachausschüssen des Kreistages beraten wird. Dieses erfolgte in der Sitzungsfolge im März 2025 (vgl. SV-10-1443). Der ggfs. aktualisierte Entwurf der Verwaltung sollte anschließend den Städten und Gemeinden sowie ggfs. weiteren bestehenden Gremien auf Kreisebene zur Stellungnahme vorgelegt werden. Nach Auswertung dieser Stellung-nahmen soll die Beratungskette in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung am 16.06.2025 und im Kreisausschuss am 18.06.2025 fortgesetzt und mit der Entscheidungsfindung im Kreistag am 24.06.2025 abgeschlossen werden.

Das Angebot der Verwaltung, sich zum Entwurf der Neufassung der Strategischen Ziele zu äußern, nahmen lediglich die Gemeinde Ascheberg, die Stadt Dülmen und der Teilhabebeirat des Kreises wahr.

Der Anlage ist die aktuelle Fassung des Entwurfs der Strategischen Ziele der Verwaltung, so wie er in den Fachausschüssen im März 2025 beschlossen wurde, ergänzt um die Änderungsvorschläge aus Ascheberg, Dülmen und des Teilhabebeirats sowie die sich daraus ableitenden Kommentierungen und Formulierungsvorschläge der Verwaltung, zu entnehmen. In der Sitzung des Teilhabebeirats am 20.05.2025 wurden die Wünsche dieses Gremiums beraten. Die in der Anlage gewählten (neuen) Formulierungen wurden dort einstimmig in Absprache mit der Verwaltung zur weiteren politischen Beratung beschlossen.         

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Die Strategischen Ziele des Kreises werden nicht fortgeschrieben.

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Für die Umsetzung der fortgeschriebenen Strategischen Ziele werden Ressourcen der Kreisverwaltung und ihrer Tochtergesellschaften genutzt. Die Strategischen Ziele stehen im Einklang mit den bestehenden Zielsetzungen der einzelnen Abteilungen und der Verwaltung insgesamt, wie sie zum Beispiel in Fachkonzepten beschlossen wurden.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit zur Beschlussfassung strategischer Zielsetzungen liegt gem. § 26 KrO NRW beim Kreistag.


Anlage:

 

2. Entwurf der Verwaltung zur Neufassung der Strategischen Ziele des Kreises Coesfeld

    (Der Entwurf benennt die Vorschläge aus den Städten und Gemeinden und des Teilhabebeirats
     sowie die Kommentierungen und sich daraus ableitenden Formulierungsvorschläge der
     Verwaltung)