Beschlussvorschlag:
Die Fortschreibung der
Strategischen Ziele des Kreises Coesfeld wird beschlossen.
I. Sachdarstellung
Der Kreistag beauftragte die Verwaltung am 20.03.2024 mit der
Fortschreibung der Strategischen Ziele des Kreises Coesfeld (SV-10-1153). Die
Strategischen Ziele sollen geänderten Rahmen-bedingungen und
Aufgabenschwerpunkten seit ihrer Verabschiedung in 2018 angepasst werden.
Das politische und verwaltungsseitige Verfahren zur Neufassung der
Strategischen Ziele sah vor, dass der Entwurf der Verwaltung zuerst in allen
Fachausschüssen des Kreistages beraten wird. Dieses erfolgte in der
Sitzungsfolge im März 2025 (vgl. SV-10-1443). Der ggfs. aktualisierte Entwurf
der Verwaltung sollte anschließend den Städten und Gemeinden sowie ggfs.
weiteren bestehenden Gremien auf Kreisebene zur Stellungnahme vorgelegt werden.
Nach Auswertung dieser Stellung-nahmen soll die Beratungskette in der Sitzung
des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung am 16.06.2025
und im Kreisausschuss am 18.06.2025 fortgesetzt und mit der
Entscheidungsfindung im Kreistag am 24.06.2025 abgeschlossen werden.
Das Angebot der Verwaltung, sich zum Entwurf der Neufassung der
Strategischen Ziele zu äußern, nahmen lediglich die Gemeinde Ascheberg, die
Stadt Dülmen und der Teilhabebeirat des Kreises wahr.
Der Anlage ist die aktuelle Fassung des Entwurfs der Strategischen Ziele
der Verwaltung, so wie er in den Fachausschüssen im März 2025 beschlossen
wurde, ergänzt um die Änderungsvorschläge aus Ascheberg, Dülmen und des
Teilhabebeirats sowie die sich daraus ableitenden Kommentierungen und
Formulierungsvorschläge der Verwaltung, zu entnehmen. In der Sitzung des
Teilhabebeirats am 20.05.2025 wurden die Wünsche dieses Gremiums beraten. Die
in der Anlage gewählten (neuen) Formulierungen wurden dort einstimmig in
Absprache mit der Verwaltung zur weiteren politischen Beratung
beschlossen.
II. Entscheidungsalternativen
Die Strategischen
Ziele des Kreises werden nicht fortgeschrieben.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Für die Umsetzung der
fortgeschriebenen Strategischen
Ziele werden Ressourcen der Kreisverwaltung und ihrer Tochtergesellschaften
genutzt. Die Strategischen Ziele stehen im Einklang mit den bestehenden
Zielsetzungen der einzelnen Abteilungen und der Verwaltung insgesamt, wie sie
zum Beispiel in Fachkonzepten beschlossen wurden.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit zur Beschlussfassung strategischer Zielsetzungen liegt gem. § 26 KrO NRW beim Kreistag.
Anlage:
2. Entwurf der Verwaltung zur Neufassung der Strategischen Ziele des
Kreises Coesfeld
(Der Entwurf benennt die Vorschläge
aus den Städten und Gemeinden und des Teilhabebeirats
sowie die Kommentierungen und sich
daraus ableitenden Formulierungsvorschläge der
Verwaltung)
