Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Baumaßnahme K 17 im Bereich der Bahnbrücke Hausdülmen
Vorlage
SV-10-1535
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für den Ausbau der K 17 im Bereich der Bahnbrücke auf einer Länge von ca. 150 m zu veranlassen.

Die notwendigen Mittel werden im Haushalt 2026 veranschlagt.


 

I. Sachdarstellung

Die K 17 AN 1 (Borkenbergestraße) liegt südlich von Dülmen. Der Abschnitt 1 verläuft von Hausdülmen in Richtung Flugplatz Borkenberge. Die durchschnittliche Verkehrsbelastung beträgt auf diesem Abschnitt ca. 2. 300 Kfz/24h.

Die Bahnstrecke Wanne-Eickel – Bremen kreuzt die K 17 (Borkenbergestraße). Die DB Netz AG plant, das Brückenbauwerk über die K 17 AN 1 in Hausdülmen zu erneuern.

Die bauliche Situation im Bereich der Kreisstraße entspricht nicht mehr den heutigen verkehrlichen Anforderungen. Aufgrund der geringen Breite im Bereich der Brücke (Fahrbahnbreite 3,25 m) ist ein Begegnungsverkehr von Kraftfahrzeugen nicht möglich. Auch die bestehende Durchfahrtshöhe von lediglich 4,00 m ist unzureichend.

Der einseitige Geh- und Radweg entlang der K 17 wird im Brückenbereich unmittelbar an der Fahrbahn geführt und lediglich durch eine Markierung vom Fahrstreifen getrennt. Die Breite des Radwegs beträgt lediglich 1,35 bis 1,45 m. Zudem sind aufgrund des vorhandenen Kreuzungswinkel und der Lage der Eisenbahnüberführung nur eingeschränkte Sichtweiten vorhanden.

Im Rahmen der Brückenerneuerung soll das Bauwerk den heutigen verkehrlichen Anforderungen angepasst werden. Die Fahrbahn wird auf 6 m verbreitert, um Begegnungsverkehr zu ermöglichen. Um die Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen, ist vorgesehen, den Geh- und Radweg entsprechend den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen mit einer Breite von 2,50 m auszuführen. Dabei werden die notwendigen Sicherheitsabstände zur Widerlagerwand sowie zum Fahrbahnrand eingehalten.

Darüber hinaus ist geplant, die Sichtverhältnisse durch eine Anpassung des Kreuzungswinkels sowie durch eine Begradigung der Kreisstraße deutlich zu verbessern. Die lichte Höhe wird auf die erforderlichen 4,50 m vergrößert.

Mit dem Ausbau wird die Verkehrsqualität im Vergleich zur heutigen Situation signifikant verbessert, sowohl für den motorisierten als auch für den Rad- und Fußgängerverkehr.

II. Entscheidungsalternativen

Keine.

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt gemeinsam mit der DB Netz AG. Die Vergabe der Ausführungsplanung und Detailplanung für das Brückenbauwerk ist für Anfang 2026 vorgesehen. Zeitgleich erfolgen durch verschiedene Versorgungsunternehmen die notwendigen Leitungsverlegungen. Mit den eigentlichen Bauarbeiten am Brückenbauwerk soll Ende 2026 begonnen werden. Die erforderlichen Sperrpausen für die Bahnstrecke sind fest eingeplant. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich rund 8 Monate.

Gemäß § 12 Abs. 2 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) hat sich der Kreis Coesfeld als Baulastträger der kreuzungsbeteiligten K 17 AN 1 mit 50% an den Baukosten zu beteiligen. Der Kostenanteil des Kreises beläuft sich auf rund 4,2 Mio. Euro.

Die Maßnahme wurde zum Förderprogram „Kommunaler Straßenbau“ (FöRi-kom-Stra) angemeldet. Die Bezirksregierung Münster hat Fördermittel in Höhe von 70% ab dem Jahr 2026 in Aussicht gestellt. Die Stadt Dülmen hat sich bereit erklärt, den verbleibenden Eigenanteil des Kreises für den Radweg zu übernehmen (ca. 370.000 €). Der Kreis Coesfeld trägt den Eigenanteil für den Ausbau der Fahrbahn in Höhe von rund 890.000 €. Die hierfür erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2026 einzustellen.

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.


Anlagen:

Übersichtskarte

Übersichtslageplan