Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für den Ausbau der K 17 im Bereich der Bahnbrücke auf einer Länge von ca. 150 m zu veranlassen.
Die notwendigen Mittel werden im Haushalt 2026 veranschlagt.
I. Sachdarstellung
Die K 17 AN 1 (Borkenbergestraße) liegt südlich
von Dülmen. Der Abschnitt 1 verläuft von Hausdülmen in Richtung Flugplatz
Borkenberge. Die durchschnittliche Verkehrsbelastung beträgt auf diesem
Abschnitt ca. 2. 300 Kfz/24h.
Die Bahnstrecke Wanne-Eickel – Bremen kreuzt die
K 17 (Borkenbergestraße). Die DB Netz AG plant, das Brückenbauwerk über die K
17 AN 1 in Hausdülmen zu erneuern.
Die bauliche Situation im Bereich der Kreisstraße
entspricht nicht mehr den heutigen verkehrlichen Anforderungen. Aufgrund der
geringen Breite im Bereich der Brücke (Fahrbahnbreite 3,25 m) ist ein
Begegnungsverkehr von Kraftfahrzeugen nicht möglich. Auch die bestehende
Durchfahrtshöhe von lediglich 4,00 m ist unzureichend.
Der einseitige Geh- und Radweg entlang der K 17
wird im Brückenbereich unmittelbar an der Fahrbahn geführt und lediglich durch
eine Markierung vom Fahrstreifen getrennt. Die Breite des Radwegs beträgt
lediglich 1,35 bis 1,45 m. Zudem sind aufgrund des vorhandenen Kreuzungswinkel und
der Lage der Eisenbahnüberführung nur eingeschränkte Sichtweiten vorhanden.
Im Rahmen der Brückenerneuerung soll das Bauwerk
den heutigen verkehrlichen Anforderungen angepasst werden. Die Fahrbahn wird
auf 6 m verbreitert, um Begegnungsverkehr zu ermöglichen. Um die
Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen, ist
vorgesehen, den Geh- und Radweg entsprechend den Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen mit einer Breite von 2,50 m auszuführen. Dabei werden die
notwendigen Sicherheitsabstände zur Widerlagerwand sowie zum Fahrbahnrand
eingehalten.
Darüber hinaus ist geplant, die Sichtverhältnisse
durch eine Anpassung des Kreuzungswinkels sowie durch eine Begradigung der
Kreisstraße deutlich zu verbessern. Die lichte Höhe wird auf die erforderlichen
4,50 m vergrößert.
Mit dem Ausbau wird die Verkehrsqualität im
Vergleich zur heutigen Situation signifikant verbessert, sowohl für den
motorisierten als auch für den Rad- und Fußgängerverkehr.
II.
Entscheidungsalternativen
Keine.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT,
Klima)
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt gemeinsam mit
der DB Netz AG. Die Vergabe der Ausführungsplanung und Detailplanung für das
Brückenbauwerk ist für Anfang 2026 vorgesehen. Zeitgleich erfolgen durch
verschiedene Versorgungsunternehmen die notwendigen Leitungsverlegungen. Mit
den eigentlichen Bauarbeiten am Brückenbauwerk soll Ende 2026 begonnen werden.
Die erforderlichen Sperrpausen für die Bahnstrecke sind fest eingeplant. Die
Bauzeit beträgt voraussichtlich rund 8 Monate.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes
(EKrG) hat sich der Kreis Coesfeld als Baulastträger der kreuzungsbeteiligten K
17 AN 1 mit 50% an den Baukosten zu beteiligen. Der Kostenanteil des Kreises
beläuft sich auf rund 4,2 Mio. Euro.
Die Maßnahme wurde zum Förderprogram „Kommunaler
Straßenbau“ (FöRi-kom-Stra) angemeldet. Die Bezirksregierung Münster hat Fördermittel
in Höhe von 70% ab dem Jahr 2026 in Aussicht gestellt. Die Stadt Dülmen hat
sich bereit erklärt, den verbleibenden Eigenanteil des Kreises für den Radweg
zu übernehmen (ca. 370.000 €). Der Kreis Coesfeld trägt den Eigenanteil für den
Ausbau der Fahrbahn in Höhe von rund 890.000 €. Die hierfür erforderlichen Mittel sind im
Haushalt 2026 einzustellen.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei
Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der
Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen
Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen
(Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden
Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte
Übersichtslageplan
