Beschlussvorschlag:
1. Auf Wunsch der Gemeinde Nottuln wird
zur Anbindung der Flüchtlingsunterkünfte Baumberg (Marienhof) durch die
Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) eine neue TaxiBus-Linie (T86) im
Ortsverkehr Nottuln eingerichtet.
2. Die Anlage des Öffentlichen
Dienstleistungsauftrages (ÖDA) zwischen dem Kreis Coesfeld und der
Regionalverkehr Münsterland GmbH wird zur Anbindung der Flüchtlingsunterkünfte
Baumberge (Marienhof) durch die Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) um eine
neue TaxiBus-Linie T86 im Ortsverkehr Nottuln ergänzt. Die T86 wird für die
Zeit ihrer Genehmigungsdauer
in die aktualisierte
Linienübersicht des Linienbündels COE 1 aufgenommen und damit Teil des
Nahverkehrsplanes Kreis Coesfeld sein. Nach Genehmigungsende und Aufgehen der
Verkehrsleistungen in einer derzeit in Überplanung befindlichen C85 wird die
T86 aus der Linienübersicht entfernt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Änderung des ÖDA umzusetzen und den fortgeschriebenen Nachverkehrsplan entsprechend
zu veröffentlichen.
Auf Wunsch und in Abstimmung mit der
Gemeinde Nottuln hat die RVM einen Fahrplan für die Anbindung der
Flüchtlingsunterkünfte auf dem Baumberg (Marienhof) an das Gemeindezentrum
(Rhodeplatz) erstellt.
Die Verbindung soll, so die Abstimmung
der RVM mit der für die Konzessionserteilung zuständigen Genehmigungsbehörde
(Bezirksregierung Münster), durch eine neue, T86 genannte TaxiBus-Linie
erfolgen. Die Betriebsaufnahme der T86 ist auf Wunsch der Gemeinde Nottuln für
den 01.09.2025 vorgesehen. Da die Anbindung der Haltestelle Nottuln, Marienhof,
zukünftig durch eine derzeit in Planung befindliche Erweiterung der Ortslinie
C85 vorgesehen ist, soll die Konzessionierung zunächst bis zum 30.06.2026
erfolgen. Mit Umsetzung dieser Planung soll der Ortlinienverkehr der T86 auf
Wunsch der Gemeinde Nottuln eingestellt werden.
Im Zuge der Einrichtung der Linie T86
durch die RVM ist es notwendig, dass die Linienliste der RVM für das
Linienbündel COE 1 (RVM) aktualisiert wird (Anlage 1). Die Änderung ist als
Teil des Nahverkehrsplanes des Kreises Coesfeld zu beschließen. Diese
Fortschreibung des Nahverkehrsplans ist erforderlich, da die Bezirksregierung
bei ihren Konzessionsentscheidungen den Nahverkehrsplan zugrunde legt.
II. Entscheidungsalternativen
Dem Beschlussvorschlag wird nicht
zugestimmt.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, Klima)
Für den Kreis Coesfeld ergeben sich
keinerlei zusätzliche finanzielle Verpflichtungen, da es sich um innerörtlichen
Linienverkehr handelt, dessen Angebotsumfang von der Gemeinde festgelegt wird.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Kreistag gem. § 26 KrO NRW.
