Betreff
Ortslinienverkehr T86 in Nottuln: Anpassung des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags zwischen dem Kreis Coesfeld und der Regionalverkehr Münsterland GmbH
Vorlage
SV-10-1545
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

1.    Auf Wunsch der Gemeinde Nottuln wird zur Anbindung der Flüchtlingsunterkünfte Baumberg (Marienhof) durch die Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) eine neue TaxiBus-Linie (T86) im Ortsverkehr Nottuln eingerichtet.

2.    Die Anlage des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) zwischen dem Kreis Coesfeld und der Regionalverkehr Münsterland GmbH wird zur Anbindung der Flüchtlingsunterkünfte Baumberge (Marienhof) durch die Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) um eine neue TaxiBus-Linie T86 im Ortsverkehr Nottuln ergänzt. Die T86 wird für die Zeit ihrer Genehmigungsdauer in die aktualisierte Linienübersicht des Linienbündels COE 1 aufgenommen und damit Teil des Nahverkehrsplanes Kreis Coesfeld sein. Nach Genehmigungsende und Aufgehen der Verkehrsleistungen in einer derzeit in Überplanung befindlichen C85 wird die T86 aus der Linienübersicht entfernt.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung des ÖDA umzusetzen und den fortgeschriebenen Nachverkehrsplan entsprechend zu veröffentlichen.


I. Sachdarstellung

Auf Wunsch und in Abstimmung mit der Gemeinde Nottuln hat die RVM einen Fahrplan für die Anbindung der Flüchtlingsunterkünfte auf dem Baumberg (Marienhof) an das Gemeindezentrum (Rhodeplatz) erstellt.

Die Verbindung soll, so die Abstimmung der RVM mit der für die Konzessionserteilung zuständigen Genehmigungsbehörde (Bezirksregierung Münster), durch eine neue, T86 genannte TaxiBus-Linie erfolgen. Die Betriebsaufnahme der T86 ist auf Wunsch der Gemeinde Nottuln für den 01.09.2025 vorgesehen. Da die Anbindung der Haltestelle Nottuln, Marienhof, zukünftig durch eine derzeit in Planung befindliche Erweiterung der Ortslinie C85 vorgesehen ist, soll die Konzessionierung zunächst bis zum 30.06.2026 erfolgen. Mit Umsetzung dieser Planung soll der Ortlinienverkehr der T86 auf Wunsch der Gemeinde Nottuln eingestellt werden.

Im Zuge der Einrichtung der Linie T86 durch die RVM ist es notwendig, dass die Linienliste der RVM für das Linienbündel COE 1 (RVM) aktualisiert wird (Anlage 1). Die Änderung ist als Teil des Nahverkehrsplanes des Kreises Coesfeld zu beschließen. Diese Fortschreibung des Nahverkehrsplans ist erforderlich, da die Bezirksregierung bei ihren Konzessionsentscheidungen den Nahverkehrsplan zugrunde legt.

 

II. Entscheidungsalternativen

Dem Beschlussvorschlag wird nicht zugestimmt.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Für den Kreis Coesfeld ergeben sich keinerlei zusätzliche finanzielle Verpflichtungen, da es sich um innerörtlichen Linienverkehr handelt, dessen Angebotsumfang von der Gemeinde festgelegt wird.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Kreistag gem. § 26 KrO NRW.