Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und der Gemeinde Nottuln zur ökologischen Verbesserung der Stever
Vorlage
SV-10-1562
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und der Gemeinde Nottuln zur Renaturierung der Stever wird zugestimmt.

Dem Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde Nottuln, dem Kreis Coesfeld und der WBC zur Renaturierung der Stever wird zugestimmt.

 


I. Sachdarstellung

Mit Vertrag vom 24.03.2005 hat der Kreis Coesfeld die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) mit dem Ausgleichsflächenmanagement im Kreis Coesfeld beauftragt. Im Wege des Flächenpoolmanagements unterstützt der Kreis Coesfeld die Städte und Gemeinden sowie private Vorhabenträger bei der Umsetzung erforderlicher Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen.

Der Vertrag vom 24.03.2005 verfolgt das vorrangige Ziel, die Ausgleichs- und Kompensationsmaß-nahmen sowie die Landschaftsentwicklung, insbesondere in einem überörtlich räumlich funktionalen Zusammenhang, zu realisieren. Mit der Umsetzung der so koordinierten Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen sollen zugleich Ziele der Wasserwirtschaft hinsichtlich einer verstärkten ökologischen Entwicklung der Fließgewässer im Kreis Coesfeld verfolgt sowie Hilfestellungen beim Agrarstrukturwandel und der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung im Kreis Coesfeld gegeben werden. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Leistungen werden von der WBC erbracht.

Im Zusammenhang mit den genannten vertraglichen Regelungen ist die Renaturierung des Fließgewässers Stever an Flächen der WBC geplant. Die Stever hat eine große Bedeutung für das südliche Münsterland, sowohl als wichtiger Wasserlieferant als auch als Naherholungsgebiet und Lebensraum für Pflanzen und Tiere.

Die Gemeinde Nottuln plant ebenfalls die Renaturierung des Fließgewässers Stever unmittelbar oberhalb der Flächen der WBC auf Flächen der Gemeinde.

Als Anlage liegt eine Übersichtskarte bei, auf denen die angesprochenen Flächen der WBC und die Flächen der Gemeinde Nottuln, auf denen die Renaturierung der Stever geplant sind, farbig markiert sind.

Aufgrund der gleichgerichteten Interessen planen nun die Gemeinde sowie der Kreis eine gemeinsame Maßnahmendurchführung, wobei sich die Parteien bereits dem Grunde nach darüber einig sind, die WBC als 100%ige Tochtergesellschaft des Kreises als gemeinsamen Durchführungspartner zu beauftragen, so wie es bereits im Vertrag vom 24.03.2005 zwischen Kreis

und WBC vorgesehen ist.

Unter Verweis auf § 9 des Entwurfes der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung soll der Kreis die WBC mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragen. Es entsteht somit ein direktes Auftragsverhältnis zwischen dem Kreis Coesfeld und der WBC. Die Gemeinde Nottuln soll sich mit der Beauftragung der WBC vollumfänglich einverstanden erklären. Direkte Vertragsbeziehungen zwischen der Gemeinde Nottuln und der WBC werden jedoch nicht begründet.

Die Parteien gehen davon aus, dass hinsichtlich der Beauftragung der WBC keine öffentliche Ausschreibung erforderlich ist. Die WBC ist eine alleinige Tochtergesellschaft des Kreises Coesfeld. Die Beauftragung der WBC erfüllt daher alle Voraussetzungen einer sog. Inhouse-Vergabe. Bei der Beauftragung der WBC handelt es sich daher im Ergebnis um einen rein verwaltungsinternen Vorgang. Im Falle der Erforderlichkeit ist die WBC berechtigt, externe Dienstleister im Sinne einer optimalen Aufgabenerfüllung hinzuzuziehen. Eventuell einzuhaltende vergaberechtliche Vorschriften sind durch die WBC zu berücksichtigen.

Die WBC erhält vom Kreis Coesfeld für ihre Leistungen eine Vergütung, die auf der Grundlage betriebswirtschaftlich anerkannter Kalkulationsmethoden ermittelt wird. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage des Vertrages zur Regelung der Kalkulation und Abrechnung der Leistungen der WBC vom 29.06.1998.

Zu den weiteren Einzelheiten wird auf den in der Anlage beigefügten Vertragsentwurf verwiesen.

Der Ausschuss für Umwelt und Mobilität der Gemeinde Nottuln soll in seiner Sitzung am 08.09.2025, die vorgelegte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und der Gemeinde Nottuln einerseits und den Durchführungsvertrag zwischen der WBC, dem Kreis Coesfeld und den der Gemeinde Nottuln andererseits in der vorgelegten Fassung beschließen.

Der Aufsichtsrat der WBC soll in seiner Sitzung am 22.09.2025 ebenfalls den Durchführungsvertrag zwischen der WBC, dem Kreis Coesfeld und der Gemeinde Nottuln zur Renaturierung der Stever beschließen.

II. Entscheidungsalternativen

Die Verträge werden nicht abgeschlossen. Auf eine gemeinsame Maßnahmendurchführung mit der Gemeinde Nottuln wird verzichtet.

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Dem Kreis Coesfeld entstehen im Rahmen der Vertragsumsetzung keine Selbstkosten, da die Selbstkostenabrechnung der WBC vollständig an die Gemeinde Nottuln weiter berechnet werden. Es wird eine Baukostenobergrenze von 1,5 Mio. € (netto) festgelegt. Eine Förderung der Maßnahmen aus Mittel der Wasserwirtschaft im Bereich der Wasserrahmenrichtlinie wird beantragt.

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe r) Kreisordnung (KrO) ist der Kreistag für die Entscheidung zuständig.


Anlagen:

1.    Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß § 23 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) in Verbindung mit §§ 39 f., 67 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), §§ 61 ff., 71 ff. des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG-NRW) – Stand 12.08.2025

2.    Entwurf des Durchführungsvertrages zwischen der Gemeinde Nottuln, dem Kreis Coesfeld und der WBC zur Renaturierung der Stever – Stand 12.08.2025

3.    Übersichtskarte