Betreff
NRW.integrativ - Umsetzung im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-10-1566
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ohne

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.


I. Sachdarstellung

 

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW (MKJFGFI) hat das Landesprogramm Kommunales Integrationsmanagement (KIM) strategisch weiterentwickelt und stärker auf die Integration in Arbeit und Ausbildung ausgerichtet. Ziel ist es, das Fachkräftepotenzial von Menschen mit Einwanderungsgeschichte systematisch zu erschließen. Vor dem Hintergrund des steigenden Arbeits- und Fachkräftebedarfs ist die Arbeitsmarktintegration dieser Zielgruppen von zentraler Bedeutung.

Auf dieser Grundlage wurde das Pilotprojekt NRW.integrativ ins Leben gerufen. Es zielt darauf ab, vorhandene Unterstützungsstrukturen besser zu verzahnen, die Schnittstellen zu Unternehmen zu stärken und Menschen mit Einwanderungsgeschichte gezielter bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu begleiten.

Nach einer Pilotphase in zehn Ruhrgebietsstädten ist der Kreis Coesfeld seit dem 01.07.2025 Teil der landesweiten Umsetzung von NRW.integrativ. Das Projekt wird ohne zusätzliche Landesfördermittel umgesetzt. Vielmehr handelt es sich um eine inhaltliche Neuausrichtung des KIM mit Fokus auf arbeitsmarktorientierte Unterstützungsprozesse – unter Nutzung bestehender Strukturen und Ressourcen. Auch für den Kreis entsteht kein zusätzlicher Aufwand.

Der Kreis Coesfeld startet mit einem modellhaften Ansatz unter dem Titel „NRW.integrativ U25“, der sich auf junge Menschen mit Einwanderungsgeschichte im Alter zwischen 15 und 24 Jahren konzentriert. Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem Fallmanagement U25 des Jobcenters und dem Case Management des Kommunalen Integrationszentrums (KI). Die operative Steuerung erfolgt über bestehende Abstimmungsstrukturen und auf Grundlage abgestimmter Übergaberoutinen.

Die Zuweisung geeigneter Personen erfolgt durch das Fallmanagement U25 auf Basis festgelegter Kriterien. Im Anschluss findet ein gemeinsames Erstgespräch (Fallmanagement U25, KIM-Case Management, Leistungsberechtigte/r) statt. Das KIM-Case Management begleitet die Nutzenden auf freiwilliger Basis und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Zielvereinbarungen werden in einem Kooperations- und Teilhabeplan dokumentiert. Die Fallverantwortung verbleibt beim Fallmanagement U25. Das KIM-Case Management agiert unterstützend und koordinierend.

Inhalte der Begleitung durch das KIM-Case Management können sein:

-          individuelle Clearingprozesse

-          aufsuchende Arbeit und psychosoziale Stabilisierung

-          Aufbau eines Unterstützungsnetzwerks (z. B. mit BAMF, Ausländerbehörde, Bildungsträgern)

-          Gruppenformate zur Förderung von Selbstwirksamkeit (z. B. Empowerment, Peer-Mentoring)

-          Vermittlung digitaler Kompetenzen

Nach sechs Monaten ist eine erste Evaluation des Modellprojekts vorgesehen. Bei erfolgreichem Verlauf ist eine Ausweitung auf die Zielgruppe Ü25 in Zusammenarbeit mit dem Fallmanagement Ü25 angedacht.

Die Koordinierung des Gesamtprojekts erfolgt über die Lenkungsgruppe KIM auf Kreisebene. Eine Integration in den bestehenden örtlichen Beirat SGB II wird angestrebt. Die erste Sitzungshälfte dieses Gremiums soll verbindlich dem Landesprogramm KIM (inkl. NRW.integrativ) gewidmet sein, um den erweiterten Integrationsansatz sichtbar zu machen.

Die Umsetzung des Konzeptes von „NRW.integrativ“ im Kreis Coesfeld erfolgt von Beginn an in enger Abstimmung mit den Städten und Gemeinden des Kreises.

Das Kurzkonzept „NRW.integrativ“ des Landes NRW, das die übergeordneten Zielsetzungen, Zielgruppen, Rollen der Akteure sowie die Kooperationsstruktur beschreibt, liegt dieser Sitzungsvorlage zugrunde und ist als Anlage beigefügt.