Beschlussvorschlag:
keiner
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
I. - V
Nachdem 2021 das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im
Grundschulalter beschlossen wurde, wurden die Regelungen für
Nordrhein-Westfalen durch den am 02.07.2024 veröffentlichten Erlass
konkretisiert. Der gemeinsame Erlass "Offene Ganztagsschulen sowie
außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich"
des Schul- und des Jugendministeriums liegt zurzeit allerdings lediglich als
Kabinettsbeschluss vor. Es liegen keine Informationen darüber vor, wann mit dem
endgültigen Erlass zu rechnen ist. Der Erlass regelt die Organisation und
Durchführung von offenen Ganztagsschulen sowie weiteren Betreuungsangeboten im
Primarbereich in NRW. Er schafft einen Rahmen für die Zusammenarbeit von
Schulen, Trägern und weiteren Partnern. Entsprechend dem Erlass bleiben Kooperationsvereinbarungen,
die es derzeit schon zwischen Schul- und OGS-Träger gibt, weiterhin die zentrale
Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Schulträger, Schulleitung,
außerschulischem Träger und Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Es ist nun zu prüfen, ob die bestehenden Kooperationsvereinbarungen
den Anforderungen des o. g. Erlasses genügen oder ggf. aktualisiert werden
müssen. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe waren bislang an diesen
Kooperationsvereinbarungen nicht beteiligt. Somit müssen die bestehenden
Vereinbarungen erweitert oder neue Vereinbarungen abgeschlossen werden. Das
Jugendamt wird in Abstimmung mit den Kommunen prüfen, ob eine einheitliche
Kooperationsvereinbarungen im Bezirk des Kreisjugendamtes erarbeitet werden
soll oder ob in allen Kommunen unterschiedliche Vereinbarungen abgeschlossen
werden sollen.
Der ab dem Schuljahr 2026/2027 geltende Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung in der Grundschule beginnt mit der 1. Klasse und wird bis zum
Schuljahr 2029/2030 schrittweise auf die Klassen 1 bis 4 ausgeweitet. Der
Anspruch richtet sich direkt gegen den örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe. Daher ist künftig das Kreisjugendamt verpflichtet, den
Rechtsanspruch im Zuständigkeitsbereich sicherzustellen. Dem Kreisjugendamt
Coesfeld liegen aktuell keine detaillierten Informationen über die konkrete
Entwicklung, mögliche Bedarfe oder den Stand der Vorbereitungen auf den
kommenden Rechtsanspruch in den einzelnen Kommunen vor. Die Thematik ist aber
in den letzten Monaten bei verschiedenen Gelegenheiten aufgegriffen worden.
Bislang liegen von keiner Kommune Problemanzeigen vor. Es ist bekannt, dass in
verschiedenen Kommunen die Angebotsstruktur sukzessive ausgebaut wird, um den
künftigen Rechtsanspruch gerecht werden zu können.
Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) regelt, dass der Rechtsanspruch
für Kinder im Grundschulalter im zeitlichen Umfang von acht Stunden täglich
(Unterricht sowie OGS-Angebot) als erfüllt gilt. Landesrechtlich kann zudem
eine Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr
während der Schulferien geregelt werden. Da die Betreuung der Kinder während
der Ferienzeiten eine besondere Herausforderung darstellen kann, hat der
Bundesrat zur Entlastung der Kommunen eine Gesetzesinitiative zur Änderung des
SGB VIII beschlossen und greift damit eine Forderung des Deutschen
Landkreistags und der Jugend- und Familienministerkonferenz auf. Sofern der
Entwurf des Bundesrates durch die Bundesregierung und den Bundestag beschlossen
wird, könnten Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass künftig auch
niedrigschwellige Angebote der Jugendarbeit (§11 SGB VIII) den Rechtsanspruch
erfüllen könnten.
Entwicklung in den kreiseigenen Schulen
Bei der Pestalozzischule, Förderschule Lernen in Dülmen, wird bereits
erfolgreich seit Jahren eine OGS vorgehalten. Für den Nebenschulstandort in
Coesfeld wird bereits seit Jahren eine Übermittagsbetreuung angeboten. Zum
Schuljahr 2025/2026 wird auch hier, gemeinsam mit dem Träger Diakonie WesT
e.V., eine neue OGS eingerichtet. Die Peter-Pan-Schule in Dülmen, Förderschule
Sprache, besitzt keine OGS. Die Schülerinnen und Schüler dieser Schule besuchen
auf Wunsch jeweils eine OGS in der Wohnsitzgemeinde.
Dies kann nach Aussage der Kommunen auch, vorausgesetzt der
ausreichenden Platzkapazitäten in den Ganztagsschulen, weiterhin so fortgeführt
werden. Für die Schülerinnen und Schüler der Steverschule, Förderschule mit dem
Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, wird bei Bedarf die OGS der
Pestalozzischule in Dülmen angeboten.
Aktuelles aus dem Kreis Coesfeld
Die Kommunen im Kreis Coesfeld haben sich bereits 2024 auf einen
Orientierungsrahmen „Raum für Ganztag“ geeinigt, der Mindestanforderungen für
die ganztägige Bildung und Betreuung im Primarbereich umfasst. Ziel ist es, die
Strukturen im Ganztagsbereich interkommunal einander anzunähern. Der Fokus des
Orientierungsrahmens liegt auf der multifunktionalen Raumnutzung in
Schulgebäuden, unter dem Leitsatz „Die Schule hat keine OGS, die Schule IST
eine OGS.“. Die formulierten Mindestanforderungen sollen bei der Erfassung der
vorhandenen Raumsituation und für die Entwicklung sowie Umsetzung von
Raumkonzepten hilfreich sein. In den Sitzungen des Ausschusses für Bildung,
Schule und Integration (11.06.2024) und des Jugendhilfeausschusses (13.06.2024)
wurde hierzu berichtet (SV-10-1225).
Aufbauend auf den Orientierungsrahmen hat das Regionale Bildungsbüro
eine Fachtagsreihe konzipiert, die an drei Tagen Kernthemen zur
Qualitätsentwicklung des Ganztagsanspruchs auf operativer Ebene behandelt. Der
erste Fachtag „Gemeinsam stark - Raum für Ganztag. Gestaltung von
Ganztagsräumen“ hat am 25. März 2025 mit rund 100 Teilnehmenden aus den
Leitungsebenen der Schulen sowie Vertretungen der Schul- und OGS-Träger
stattgefunden. In interaktivem Austausch konnten die Teilnehmenden mit
Themenexpertinnen und -experten über Herausforderungen, Chancen und Good
Practices zur pädagogischen Raumgestaltung ins Gespräch kommen. Zudem hat der
Tag Raum geboten, neue Qualitätszirkel auf regionaler Ebene zu bilden oder
bestehenden Qualitätszirkeln die Möglichkeit gegeben den IST-Stand im Hinblick
auf die Raumgestaltung der jeweiligen Schulen zu erfassen und weitere Vorhaben
oder Ideen festzuhalten und zu diskutieren.
Das Regionale Bildungsbüro unterstützt die Qualitätsentwicklung auch
darüber hinaus kontinuierlich auf operativer Ebene. Jüngst wurden die
regionalen Qualitätszirkel darüber informiert, dass sie auf Antrag eine
einmalige Förderung in Höhe von 2.000 Euro über die Qualitäts- und
Unterstützungsagentur – Landesinstitut für Schule (QuaLis) erhalten können. Die
konkrete Umsetzung und Verwendung der Mittel liegt in der Verantwortung der
jeweiligen Qualitätszirkel und wird von diesen eigenständig organisiert.
Der gute Austausch vom ersten Fachtag soll am 25. November 2025
fortgeführt werden. Schulleitungen der Grundschulen, Schulträger, OGS-Leitungen
sowie weitere Fachlehrkräfte, die mit koordinativen Aufgaben im OGS-Bereich
betraut sind, werden dazu eingeladen aktiv Kooperationen in der OGS auf
strategischer und operativer Ebene zu stärken. Ziel des Tages ist es, unter dem
Motto „Gemeinsam stark – Kooperationen im Ganztag“, gute Kooperationspraxis und
ihren Mehrwert sichtbar zu machen und eine gemeinsame Haltung der
kommunal-staatlichen Verantwortungsgemeinschaft im Ganztagsbereich zu fördern.
Es werden Stärken und Bedarfe der Schulen gesammelt sowie Handlungsempfehlungen
zu gelingender Kommunikation, Planung, Rhythmisierung und Entscheidungsfindung gegeben.
Eine Terminankündigung wurde vor den Sommerferien verschickt und eine Einladung
mit Anmeldemöglichkeiten folgt im Herbst.
Abschließen wird die Fachtagsreihe voraussichtlich im kommenden Jahr
mit dem Tag „Gemeinsam stark – Partizipation im Ganztag“ (Arbeitstitel), der
aufzeigen soll, welche Beteiligungsmöglichkeiten eine OGS bieten kann und
sollte und darüber hinaus, welche Anforderungen erfüllt sein sollten, um diese
sinnvoll zu nutzen.
