Betreff
OGS: Bericht zu den Entwicklungen im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-10-1570
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

keiner

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.


I.  - V   

Nachdem 2021 das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter beschlossen wurde, wurden die Regelungen für Nordrhein-Westfalen durch den am 02.07.2024 veröffentlichten Erlass konkretisiert. Der gemeinsame Erlass "Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich" des Schul- und des Jugendministeriums liegt zurzeit allerdings lediglich als Kabinettsbeschluss vor. Es liegen keine Informationen darüber vor, wann mit dem endgültigen Erlass zu rechnen ist. Der Erlass regelt die Organisation und Durchführung von offenen Ganztagsschulen sowie weiteren Betreuungsangeboten im Primarbereich in NRW. Er schafft einen Rahmen für die Zusammenarbeit von Schulen, Trägern und weiteren Partnern. Entsprechend dem Erlass bleiben Kooperationsvereinbarungen, die es derzeit schon zwischen Schul- und OGS-Träger gibt, weiterhin die zentrale Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Schulträger, Schulleitung, außerschulischem Träger und Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Es ist nun zu prüfen, ob die bestehenden Kooperationsvereinbarungen den Anforderungen des o. g. Erlasses genügen oder ggf. aktualisiert werden müssen. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe waren bislang an diesen Kooperationsvereinbarungen nicht beteiligt. Somit müssen die bestehenden Vereinbarungen erweitert oder neue Vereinbarungen abgeschlossen werden. Das Jugendamt wird in Abstimmung mit den Kommunen prüfen, ob eine einheitliche Kooperationsvereinbarungen im Bezirk des Kreisjugendamtes erarbeitet werden soll oder ob in allen Kommunen unterschiedliche Vereinbarungen abgeschlossen werden sollen.

Der ab dem Schuljahr 2026/2027 geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule beginnt mit der 1. Klasse und wird bis zum Schuljahr 2029/2030 schrittweise auf die Klassen 1 bis 4 ausgeweitet. Der Anspruch richtet sich direkt gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Daher ist künftig das Kreisjugendamt verpflichtet, den Rechtsanspruch im Zuständigkeitsbereich sicherzustellen. Dem Kreisjugendamt Coesfeld liegen aktuell keine detaillierten Informationen über die konkrete Entwicklung, mögliche Bedarfe oder den Stand der Vorbereitungen auf den kommenden Rechtsanspruch in den einzelnen Kommunen vor. Die Thematik ist aber in den letzten Monaten bei verschiedenen Gelegenheiten aufgegriffen worden. Bislang liegen von keiner Kommune Problemanzeigen vor. Es ist bekannt, dass in verschiedenen Kommunen die Angebotsstruktur sukzessive ausgebaut wird, um den künftigen Rechtsanspruch gerecht werden zu können.

Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) regelt, dass der Rechtsanspruch für Kinder im Grundschulalter im zeitlichen Umfang von acht Stunden täglich (Unterricht sowie OGS-Angebot) als erfüllt gilt. Landesrechtlich kann zudem eine Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien geregelt werden. Da die Betreuung der Kinder während der Ferienzeiten eine besondere Herausforderung darstellen kann, hat der Bundesrat zur Entlastung der Kommunen eine Gesetzesinitiative zur Änderung des SGB VIII beschlossen und greift damit eine Forderung des Deutschen Landkreistags und der Jugend- und Familienministerkonferenz auf. Sofern der Entwurf des Bundesrates durch die Bundesregierung und den Bundestag beschlossen wird, könnten Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass künftig auch niedrigschwellige Angebote der Jugendarbeit (§11 SGB VIII) den Rechtsanspruch erfüllen könnten.

Entwicklung in den kreiseigenen Schulen

Bei der Pestalozzischule, Förderschule Lernen in Dülmen, wird bereits erfolgreich seit Jahren eine OGS vorgehalten. Für den Nebenschulstandort in Coesfeld wird bereits seit Jahren eine Übermittagsbetreuung angeboten. Zum Schuljahr 2025/2026 wird auch hier, gemeinsam mit dem Träger Diakonie WesT e.V., eine neue OGS eingerichtet. Die Peter-Pan-Schule in Dülmen, Förderschule Sprache, besitzt keine OGS. Die Schülerinnen und Schüler dieser Schule besuchen auf Wunsch jeweils eine OGS in der Wohnsitzgemeinde. Dies kann nach Aussage der Kommunen auch, vorausgesetzt der ausreichenden Platzkapazitäten in den Ganztagsschulen, weiterhin so fortgeführt werden. Für die Schülerinnen und Schüler der Steverschule, Förderschule mit dem Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, wird bei Bedarf die OGS der Pestalozzischule in Dülmen angeboten.

Aktuelles aus dem Kreis Coesfeld

Die Kommunen im Kreis Coesfeld haben sich bereits 2024 auf einen Orientierungsrahmen „Raum für Ganztag“ geeinigt, der Mindestanforderungen für die ganztägige Bildung und Betreuung im Primarbereich umfasst. Ziel ist es, die Strukturen im Ganztagsbereich interkommunal einander anzunähern. Der Fokus des Orientierungsrahmens liegt auf der multifunktionalen Raumnutzung in Schulgebäuden, unter dem Leitsatz „Die Schule hat keine OGS, die Schule IST eine OGS.“. Die formulierten Mindestanforderungen sollen bei der Erfassung der vorhandenen Raumsituation und für die Entwicklung sowie Umsetzung von Raumkonzepten hilfreich sein. In den Sitzungen des Ausschusses für Bildung, Schule und Integration (11.06.2024) und des Jugendhilfeausschusses (13.06.2024) wurde hierzu berichtet (SV-10-1225).

Aufbauend auf den Orientierungsrahmen hat das Regionale Bildungsbüro eine Fachtagsreihe konzipiert, die an drei Tagen Kernthemen zur Qualitätsentwicklung des Ganztagsanspruchs auf operativer Ebene behandelt. Der erste Fachtag „Gemeinsam stark - Raum für Ganztag. Gestaltung von Ganztagsräumen“ hat am 25. März 2025 mit rund 100 Teilnehmenden aus den Leitungsebenen der Schulen sowie Vertretungen der Schul- und OGS-Träger stattgefunden. In interaktivem Austausch konnten die Teilnehmenden mit Themenexpertinnen und -experten über Herausforderungen, Chancen und Good Practices zur pädagogischen Raumgestaltung ins Gespräch kommen. Zudem hat der Tag Raum geboten, neue Qualitätszirkel auf regionaler Ebene zu bilden oder bestehenden Qualitätszirkeln die Möglichkeit gegeben den IST-Stand im Hinblick auf die Raumgestaltung der jeweiligen Schulen zu erfassen und weitere Vorhaben oder Ideen festzuhalten und zu diskutieren.

Das Regionale Bildungsbüro unterstützt die Qualitätsentwicklung auch darüber hinaus kontinuierlich auf operativer Ebene. Jüngst wurden die regionalen Qualitätszirkel darüber informiert, dass sie auf Antrag eine einmalige Förderung in Höhe von 2.000 Euro über die Qualitäts- und Unterstützungsagentur – Landesinstitut für Schule (QuaLis) erhalten können. Die konkrete Umsetzung und Verwendung der Mittel liegt in der Verantwortung der jeweiligen Qualitätszirkel und wird von diesen eigenständig organisiert.

Der gute Austausch vom ersten Fachtag soll am 25. November 2025 fortgeführt werden. Schulleitungen der Grundschulen, Schulträger, OGS-Leitungen sowie weitere Fachlehrkräfte, die mit koordinativen Aufgaben im OGS-Bereich betraut sind, werden dazu eingeladen aktiv Kooperationen in der OGS auf strategischer und operativer Ebene zu stärken. Ziel des Tages ist es, unter dem Motto „Gemeinsam stark – Kooperationen im Ganztag“, gute Kooperationspraxis und ihren Mehrwert sichtbar zu machen und eine gemeinsame Haltung der kommunal-staatlichen Verantwortungsgemeinschaft im Ganztagsbereich zu fördern. Es werden Stärken und Bedarfe der Schulen gesammelt sowie Handlungsempfehlungen zu gelingender Kommunikation, Planung, Rhythmisierung und Entscheidungsfindung gegeben. Eine Terminankündigung wurde vor den Sommerferien verschickt und eine Einladung mit Anmeldemöglichkeiten folgt im Herbst.

Abschließen wird die Fachtagsreihe voraussichtlich im kommenden Jahr mit dem Tag „Gemeinsam stark – Partizipation im Ganztag“ (Arbeitstitel), der aufzeigen soll, welche Beteiligungsmöglichkeiten eine OGS bieten kann und sollte und darüber hinaus, welche Anforderungen erfüllt sein sollten, um diese sinnvoll zu nutzen.