Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. ein Konzept zum zielgruppenorientierten Mobilitätsmanagement (Mobilitätspädagogik) unter Beteiligung der maßgeblichen Stakeholder zu entwickeln. Das Konzept soll neben strategischen Aussagen insbesondere auch griffige Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.
2. einen Förderantrag bei der Bezirksregierung Münster nach den Richtlinien zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement – FöRi-MM) zu stellen.
I.
Sachdarstellung
Die Art und Weise, wie wir mobil sind,
wird stark geprägt von den Erfahrungen als junger Mensch und hat sich in den
letzten Jahrzehnten grundlegend verändert. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Dazu
zählen die Eröffnung einer freien Schulwahl, die zunehmende Verbreitung
„cooler“ Mobilitätsangebote wie E-Scootern sowie die deutliche Zunahme
sogenannter Elterntaxis. All dies hat Einfluss auf das Mobilitätsverhalten von
Kindern und Jugendlichen. Eine ausgiebigere Freizeitgestaltung, die zu kürzeren
Zeiträumen zwischen Freizeitaktivitäten führt, hat dazu geführt, dass sich die
Verkehrsartennutzung immer mehr in Richtung Auto entwickelt. Die Auswirkungen,
die auch soziologisch belegt sind, betreffen junge Menschen in
unterschiedlicher Weise und zwar kurz-, mittel- und langfristig.
Das Mobilitätsverhalten von
Erwachsenen wird neben den eigenen Erfahrungen in der Kinder- und Jugendzeit
durch zahlreiche externe Einflüsse geprägt. Dazu zählen das räumliche
Auseinanderdriften von Wohn- und Arbeitsstandort, die Verfügbarkeit
öffentlicher Verkehrsmittel, die öffentliche Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur
oder auch die eigenen finanziellen Handlungsspielräume.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom
24.06.2025 die Fortschreibung der strategischen Ziele des Kreises Coesfelds
beschlossen und im Strategischen Ziel X (Mobilität und Verkehr) die
Umsetzung von Maßnahmen der Mobilitätspädagogik verankert, um insbesondere
jungen Menschen die Vorteile des Umweltverbundes nahezubringen (SV-10-1530).
Der Ansatz soll über das strategische
Ziel hinaus Menschen jeden Alters und verschiedene Lebensphasen, insbesondere
auch die Phase der Berufstätigkeit, erfassen und entsprechende Ideen
entwickeln. Obwohl der Schwerpunkt weiterhin auf jungen Menschen liegt, um
bereits frühzeitig alternative Mobilitätsformen in den täglichen Alltag
einzubeziehen, ist es von entscheidender Bedeutung, lebenserfahrene Menschen
und deren Bedürfnisse und Lebenssituationen zu betrachten, um einen umfassenden
Mehrwert zu generieren. Gerade im Bereich der betrieblichen Mobilität dürften
noch umfassende Potenziale bestehen, den Modal-Split-Anteil in Richtung
alternativer Mobilitätsformen zu lenken.
Die Strategie zielt darauf ab, die
selbstbestimmte und selbstständige Mobilität aller Alters- und Nutzergruppen zu
fördern. Sie sollen alle Möglichkeiten der Fortbewegung kennenlernen und
selbstständig nutzen können. Damit verbunden soll die Zahl der Unfälle im
Verkehrsraum gesenkt, die Nutzung des Pkw reduziert, der Umweltverbund gestärkt
und die Leistungsfähigkeit sowie Gesundheit der Menschen verbessert werden.
Die Akteure im Kreis Coesfeld verfügen
bereits über umfangreiche Erfahrungen und zahlreiche erfolgreich umgesetzte
Projekte der Mobilitätspädagogik, die im Rahmen dieser Strategie eingebettet,
gebündelt und ergänzt werden sollen. Die Erarbeitung dieses
Konzeptansatzes soll daher durch einen breiten Beteiligungsprozess
gekennzeichnet sein. Städte, Gemeinden und Kreise sowie Arbeitgebende können
ganz wesentlich zu einer nachhaltigen Mobilität beitragen, etwa über den Ausbau
des ÖPNV, den Ausbau von Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur, das Anbieten von
Sharingsystemen oder kommunalen Mitfahrportalen sowie einem umfassenden
betrieblichen Mobilitätsmanagement.
Um in einen breiten Dialog zu treten
und – neben den zielgruppenspezifischen Bedürfnissen – insbesondere gute
Lösungen und Handlungsvorschläge zu erarbeiten, werden wichtige Partner aus dem
gesamten Bereich der Mobilität (Verkehrsunternehmen, Straßenbaubehörden,
Straßenverkehrsämter, Kreispolizeibehörde), Bildungseinrichtungen (Schulträger,
Schulen, KiTas etc.), Arbeitgeberinstitutionen und -verbände sowie
Interessenvertretungen, wie z.B. der ADFC, der hiesige Teilhabebeirat, die
Seniorenvertretungen etc. eingeladen, an diesem Prozess mitzuwirken. Auch
Vertreterinnen und Vertreter der Kreispolitik sollen den Prozess insgesamt
fördernd begleiten.
Der Beteiligungsprozess ermöglicht den
direkten Austausch, wodurch bisher unbekannte operative Einzelbausteine auch
anderen Verantwortlichen bekannt werden. Diese können die Bausteine
anschließend für ihren Bereich adaptieren. Das Aufzeigen von guten Beispielen
ist mithin geeignet, den umfassenden Ansatz stark gewinnbringend für alle zu
fördern.
Die Verwaltung beabsichtigt, die
Entwicklung des Strategiepapiers mit Studierenden der Hochschule für Polizei
und Verwaltung (HSPV) durchzuführen und hat eine entsprechende Projektskizze
vorsorglich und fristwahrend bei der Hochschule eingereicht. Sollte dieses
Projekt nicht zum Zuge kommen, würde die Erarbeitung durch Mitarbeitende der
Kreisverwaltung erfolgen, gegebenenfalls unter Beteiligung erfahrener
Mobilitätsexpertin, beispielsweise des Zukunftsnetzes NRW, in dem der Kreis
Mitglied ist.
II.
Entscheidungsalternativen
Auf die Erstellung eines Konzepts für ein zielgruppenorientiertes
Mobilitätsmanagement (Mobilitätspädagogik) wird verzichtet.
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Finanzen:
Zunächst entstehen im Rahmen der Erarbeitung insbesondere Kosten
für Bewirtung, Raummieten sowie für die Vorbereitung notwendiger Workshops,
deren Ansätze aktuell ermittelt werden. Die Umsetzung des Konzepts sowie der
Einzelmaßnahmen kann je nach Ausgestaltung weitere Finanzmittel erfordern.
Diese sind im Rahmen der Haushaltsberatungen für die Jahre 2027 und folgende
jeweils einzeln zu beraten und zu beschließen.
Über die Bereitstellung von Mitteln, die aktuell noch nicht im
Haushalt eingeplant sind, ist in den Haushaltsberatungen für den Kreishaushalt
2026 zu befinden.
Gemäß den Richtlinien zur Förderung der Vernetzten Mobilität und
des Mobilitätsmanagements (Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement - FöRi-MM) in
der seit dem 01.07.2025 geltenden Fassung können die Erstellung von
betrieblichen Mobilitätskonzepten, Maßnahmen zur Stärkung der nachhaltigen
Mobilität von Beschäftigten. Dazu zählen die Ausweisung von Parkflächen für
Fahrgemeinschaften, Rückbau von Stellplätzen und Errichtung von Schranken oder
Zugangssystemen sowie die Errichtung von Fahrradabstellanlagen, soweit diese in
einem betrieblichen Mobilitätskonzept dargestellt sind und
Kommunikationsmaßnahmen (betriebliches Mobilitätsmanagement) sowie die
Erarbeitung von Schulwegkonzepten, Kommunikationsmaßnahmen und Umsetzung von
Maßnahmen des schulischen Mobilitätsmanagements wie beispielsweise Hol- und
Bringzonen oder Schulstraßen, soweit diese in einem Schulwegkonzept dargestellt
sind (schulisches Mobilitätsmanagement) als Projektförderung im Rahmen der
Anteilfinanzierung in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst
werden.
Die Verwaltung hat bereits einen ersten Kontakt zum
Fördermittelgeber aufgenommen, um eine Fördermöglichkeit auszuloten,
insbesondere auch für Teile des Strategiepapiers, die über die
Fördertatbestände der Föri-MM hinausgehen. Eine konkrete Prüfung kann jedoch
erst nach Antragstellung erfolgen. Auch außerhalb der eigentlichen
Förderperiode könnte – je nach Antragsvolumen – eine Förderung unterjährig
möglich sein. Dies ist aber offen. Insoweit beabsichtigt die Verwaltung
vorsorglich, einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu stellen, wobei
darauf hinzuweisen ist, dass dies ohne Anspruch auf eine spätere Bewilligung
der Förderung erfolgt.
Personal:
Der Fachdienst 01.1 Mobilität und Kreisentwicklung koordiniert die
Förderantragsstellung sowie die folgende Konzepterstellung mit bestehendem
Personal.
Klima:
Es sind keine unmittelbaren Auswirkungen zu erwarten. Sollte es zu
einer weiteren Sensibilisierung und zu einer erhofften Verhaltenslenkung
kommen, können sich unmittelbar positive Effekte für das Klima ergeben.
Insbesondere durch die verschiedenen Handlungskonzepte und -ideen, die
Bestandteil des Konzepts werden sollen, sind solche sogar zu erwarten.
IV. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Der Kreistag ist nach § 26 KrO NRW
zuständig.
