Betreff
Zielgruppenorientiertes Mobilitätsmanagement (Mobilitätspädagogik)
Vorlage
SV-10-1575
Aktenzeichen
81-ÖPNV
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt,

1.       ein Konzept zum zielgruppenorientierten Mobilitätsmanagement (Mobilitätspädagogik) unter Beteiligung der maßgeblichen Stakeholder zu entwickeln. Das Konzept soll neben strategischen Aussagen insbesondere auch griffige Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.

2.       einen Förderantrag bei der Bezirksregierung Münster nach den Richtlinien zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement – FöRi-MM) zu stellen.


I. Sachdarstellung

Die Art und Weise, wie wir mobil sind, wird stark geprägt von den Erfahrungen als junger Mensch und hat sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend verändert. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Dazu zählen die Eröffnung einer freien Schulwahl, die zunehmende Verbreitung „cooler“ Mobilitätsangebote wie E-Scootern sowie die deutliche Zunahme sogenannter Elterntaxis. All dies hat Einfluss auf das Mobilitätsverhalten von Kindern und Jugendlichen. Eine ausgiebigere Freizeitgestaltung, die zu kürzeren Zeiträumen zwischen Freizeitaktivitäten führt, hat dazu geführt, dass sich die Verkehrsartennutzung immer mehr in Richtung Auto entwickelt. Die Auswirkungen, die auch soziologisch belegt sind, betreffen junge Menschen in unterschiedlicher Weise und zwar kurz-, mittel- und langfristig.

 

Das Mobilitätsverhalten von Erwachsenen wird neben den eigenen Erfahrungen in der Kinder- und Jugendzeit durch zahlreiche externe Einflüsse geprägt. Dazu zählen das räumliche Auseinanderdriften von Wohn- und Arbeitsstandort, die Verfügbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel, die öffentliche Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur oder auch die eigenen finanziellen Handlungsspielräume.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 24.06.2025 die Fortschreibung der strategischen Ziele des Kreises Coesfelds beschlossen und im Strategischen Ziel X (Mobilität und Verkehr) die Umsetzung von Maßnahmen der Mobilitätspädagogik verankert, um insbesondere jungen Menschen die Vorteile des Umweltverbundes nahezubringen (SV-10-1530).

Der Ansatz soll über das strategische Ziel hinaus Menschen jeden Alters und verschiedene Lebensphasen, insbesondere auch die Phase der Berufstätigkeit, erfassen und entsprechende Ideen entwickeln. Obwohl der Schwerpunkt weiterhin auf jungen Menschen liegt, um bereits frühzeitig alternative Mobilitätsformen in den täglichen Alltag einzubeziehen, ist es von entscheidender Bedeutung, lebenserfahrene Menschen und deren Bedürfnisse und Lebenssituationen zu betrachten, um einen umfassenden Mehrwert zu generieren. Gerade im Bereich der betrieblichen Mobilität dürften noch umfassende Potenziale bestehen, den Modal-Split-Anteil in Richtung alternativer Mobilitätsformen zu lenken.

Die Strategie zielt darauf ab, die selbstbestimmte und selbstständige Mobilität aller Alters- und Nutzergruppen zu fördern. Sie sollen alle Möglichkeiten der Fortbewegung kennenlernen und selbstständig nutzen können. Damit verbunden soll die Zahl der Unfälle im Verkehrsraum gesenkt, die Nutzung des Pkw reduziert, der Umweltverbund gestärkt und die Leistungsfähigkeit sowie Gesundheit der Menschen verbessert werden.

Die Akteure im Kreis Coesfeld verfügen bereits über umfangreiche Erfahrungen und zahlreiche erfolgreich umgesetzte Projekte der Mobilitätspädagogik, die im Rahmen dieser Strategie eingebettet, gebündelt und ergänzt werden sollen.  Die Erarbeitung dieses Konzeptansatzes soll daher durch einen breiten Beteiligungsprozess gekennzeichnet sein. Städte, Gemeinden und Kreise sowie Arbeitgebende können ganz wesentlich zu einer nachhaltigen Mobilität beitragen, etwa über den Ausbau des ÖPNV, den Ausbau von Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur, das Anbieten von Sharingsystemen oder kommunalen Mitfahrportalen sowie einem umfassenden betrieblichen Mobilitätsmanagement.

Um in einen breiten Dialog zu treten und – neben den zielgruppenspezifischen Bedürfnissen – insbesondere gute Lösungen und Handlungsvorschläge zu erarbeiten, werden wichtige Partner aus dem gesamten Bereich der Mobilität (Verkehrsunternehmen, Straßenbaubehörden, Straßenverkehrsämter, Kreispolizeibehörde), Bildungseinrichtungen (Schulträger, Schulen, KiTas etc.), Arbeitgeberinstitutionen und -verbände sowie Interessenvertretungen, wie z.B. der ADFC, der hiesige Teilhabebeirat, die Seniorenvertretungen etc. eingeladen, an diesem Prozess mitzuwirken. Auch Vertreterinnen und Vertreter der Kreispolitik sollen den Prozess insgesamt fördernd begleiten.

Der Beteiligungsprozess ermöglicht den direkten Austausch, wodurch bisher unbekannte operative Einzelbausteine auch anderen Verantwortlichen bekannt werden. Diese können die Bausteine anschließend für ihren Bereich adaptieren. Das Aufzeigen von guten Beispielen ist mithin geeignet, den umfassenden Ansatz stark gewinnbringend für alle zu fördern.

Die Verwaltung beabsichtigt, die Entwicklung des Strategiepapiers mit Studierenden der Hochschule für Polizei und Verwaltung (HSPV) durchzuführen und hat eine entsprechende Projektskizze vorsorglich und fristwahrend bei der Hochschule eingereicht. Sollte dieses Projekt nicht zum Zuge kommen, würde die Erarbeitung durch Mitarbeitende der Kreisverwaltung erfolgen, gegebenenfalls unter Beteiligung erfahrener Mobilitätsexpertin, beispielsweise des Zukunftsnetzes NRW, in dem der Kreis Mitglied ist.

 

II. Entscheidungsalternativen

Auf die Erstellung eines Konzepts für ein zielgruppenorientiertes Mobilitätsmanagement (Mobilitätspädagogik) wird verzichtet.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Finanzen:

Zunächst entstehen im Rahmen der Erarbeitung insbesondere Kosten für Bewirtung, Raummieten sowie für die Vorbereitung notwendiger Workshops, deren Ansätze aktuell ermittelt werden. Die Umsetzung des Konzepts sowie der Einzelmaßnahmen kann je nach Ausgestaltung weitere Finanzmittel erfordern. Diese sind im Rahmen der Haushaltsberatungen für die Jahre 2027 und folgende jeweils einzeln zu beraten und zu beschließen.

Über die Bereitstellung von Mitteln, die aktuell noch nicht im Haushalt eingeplant sind, ist in den Haushaltsberatungen für den Kreishaushalt 2026 zu befinden.

Gemäß den Richtlinien zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement - FöRi-MM) in der seit dem 01.07.2025 geltenden Fassung können die Erstellung von betrieblichen Mobilitätskonzepten, Maßnahmen zur Stärkung der nachhaltigen Mobilität von Beschäftigten. Dazu zählen die Ausweisung von Parkflächen für Fahrgemeinschaften, Rückbau von Stellplätzen und Errichtung von Schranken oder Zugangssystemen sowie die Errichtung von Fahrradabstellanlagen, soweit diese in einem betrieblichen Mobilitätskonzept dargestellt sind und Kommunikationsmaßnahmen (betriebliches Mobilitätsmanagement) sowie die Erarbeitung von Schulwegkonzepten, Kommunikationsmaßnahmen und Umsetzung von Maßnahmen des schulischen Mobilitätsmanagements wie beispielsweise Hol- und Bringzonen oder Schulstraßen, soweit diese in einem Schulwegkonzept dargestellt sind (schulisches Mobilitätsmanagement) als Projektförderung im Rahmen der Anteilfinanzierung in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden.

Die Verwaltung hat bereits einen ersten Kontakt zum Fördermittelgeber aufgenommen, um eine Fördermöglichkeit auszuloten, insbesondere auch für Teile des Strategiepapiers, die über die Fördertatbestände der Föri-MM hinausgehen. Eine konkrete Prüfung kann jedoch erst nach Antragstellung erfolgen. Auch außerhalb der eigentlichen Förderperiode könnte – je nach Antragsvolumen – eine Förderung unterjährig möglich sein. Dies ist aber offen. Insoweit beabsichtigt die Verwaltung vorsorglich, einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu stellen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass dies ohne Anspruch auf eine spätere Bewilligung der Förderung erfolgt.

Personal:

Der Fachdienst 01.1 Mobilität und Kreisentwicklung koordiniert die Förderantragsstellung sowie die folgende Konzepterstellung mit bestehendem Personal.

Klima:

 

Es sind keine unmittelbaren Auswirkungen zu erwarten. Sollte es zu einer weiteren Sensibilisierung und zu einer erhofften Verhaltenslenkung kommen, können sich unmittelbar positive Effekte für das Klima ergeben. Insbesondere durch die verschiedenen Handlungskonzepte und -ideen, die Bestandteil des Konzepts werden sollen, sind solche sogar zu erwarten.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Kreistag ist nach § 26 KrO NRW zuständig.