Beschlussvorschlag:
- ohne -
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
I. Sachdarstellung
Es ist vereinbart worden, dass die Verwaltung regelmäßig im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit (AASSG) und im Ausschuss für Bildung, Schule und Integration (ABSI) über den aktuellen Sachstand zur beruflichen und sozialen Integration der geflüchteten Personen im Kreis Coesfeld informieren wird.
In der letzten Sitzung des AASSG sowie des ABSI wurde von der Kreisverwaltung Coesfeld angeregt, den Bericht zur Situation der Geflüchteten im Ausschuss aufgrund der seit einiger Zeit stagnierenden bzw. teilweise rückläufigen Zahlen zu komprimieren oder umzugestalten. Die Ausschussvorsitzende hat in diesem Zusammenhang die Ausschussmitglieder zur Abgabe von Vorschlägen zu einem möglichen neuen Aufbau des Berichts aufgefordert. Bis zum Tag der Erstellung dieser Vorlage sind keine Vorschläge eingegangen. Die Kreisverwaltung Coesfeld hat sich daher darauf verständigt, zur ersten Sitzung in der neuen Legislaturperiode eigenständig den Aufbau des Berichts anzupassen. Der Bericht in dieser Sitzung bleibt unverändert.
Der Schwerpunkt der Berichterstattung in dieser Sitzung wird auf den im Folgenden dargestellten Themenfeldern liegen. Die Daten haben den Stand Juni 2024. Die Auswertung erfolgt seit dem 01.01.2025 bezogen auf die ukrainischen Geflüchteten auf Grundlage der Staatsangehörigkeit und nicht mehr wie bisher über ein Bemerkungsfeld in der Fachanwendung. Dadurch können sich Abweichungen zu den bisherigen Präsentationen ergeben, da auch rückwirkend die entsprechenden Folien überarbeitet wurden.
1.
Entwicklung der Zahl der Leistungsbeziehenden nach AsylbLG

Zum Stand 30.06.2025 bezogen im Kreis Coesfeld 1.309 Personen Leistungen nach dem AsylbLG. Die größte Gruppe stammt hier aus den „sonstigen Herkunftsländern“ (ohne 8 HKL und Ukraine) mit 621 Personen. Danach folgen 243 Personen mit der syrischen und 109 Personen mit der afghanischen Staatsangehörigkeit.
2. Entwicklung der Zahl der
Leistungsbeziehenden nach SGB II mit Fluchthintergrund

Zum Stichtag befanden sich 5.673
Personen mit Fluchthintergrund im SGB II-Bezug. Hiervon stammen die meisten aus
der Ukraine – 2.214 Personen haben die ukrainische Staatsangehörigkeit. Danach
folgt das Herkunftsland Syrien mit 1.829 Personen. An dritter Stelle stehen die
„sonstigen Herkunftsländer“ mit 659 Personen.

3.
Entwicklung der Zahl der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten nach SGB II mit Fluchthintergrund
Zum Stichtag waren 4.079 Personen mit Fluchthintergrund als erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II registriert. Hier stammt die größte Gruppe mit 1.546 Personen aus der Ukraine, gefolgt von Syrien mit 1.437 Personen und den „sonstigen Herkunftsländern“ mit 458 Personen.
4. Aktivierung von erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten nach dem SGB II mit Fluchthintergrund

In der Zeit von Juli 2024 bis Juni 2025 konnten Aktivierungen von Geflüchteten aller Staatsangehörigkeiten (inkl. ukrainischer Geflüchteter / bisher nur 8 HKL) in 1.292 Fällen erreicht werden. Hiervon können 1.005 Aktivierungen Männern und 287 Aktivierungen Frauen zugeordnet werden.
In der Ausschusssitzung werden anhand einer PowerPoint-Präsentation ergänzende Informationen zu diesen Themenfeldern vorgestellt.
II.
Entscheidungsalternativen
Keine
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Keine
IV. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Keine
