Beschlussvorschlag:
1. Der Bericht zum geplanten Aufbau einer kreisweiten, interkommunalen urbanen Datenplattform über die Digitalagentur Kreis Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Kreisverwaltung wird sich mit eigenen pilothaften Anwendungsfällen am gemeinsamen LEADER-Förderantrag unter Federführung der Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH beteiligen.
I. Sachdarstellung
Die Digitalisierung bietet den Kommunen im Kreis Coesfeld vielfältige Möglichkeiten, Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten, Entscheidungen fundierter zu treffen und Dienstleistungen bürgernäher anzubieten. Ein zentraler Aspekt ist die Nutzung von Sensordaten in Echtzeit, beispielsweise zur Überwachung von Umwelt- und Klimadaten, Infrastruktur, Pegelständen oder Energieverbräuchen. Hierbei kommt in erster Linie die sogenannte LoRaWAN-Technologie zum Einsatz (Long Range Wide Area Network), eine energieeffiziente und vergleichsweise kostengünstige Funktechnologie zur Datenübertragung über weite Strecken.
Der Einsatz von LoRaWAN-Funktechnologie und die Einspeisung der erhobenen Daten in eine Urbane Datenplattform (UDP) bietet vielfältige Vorteile und Mehrwerte:
· Datenbasierte Entscheidungen
· Effizientere Prozesse & Zeitersparnis
· Kostenersparnis
· Mehr Transparenz & Bürgernähe
·
Nachhaltigkeit & Umweltschutz
Um diese Potenziale strukturiert zu erschließen, soll unter Federführung der Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH ein gemeinsames LEADER-Förderprojekt mit einer 70-prozentigen Förderquote beantragt werden. Ziel ist der Aufbau einer urbanen, kommunal nutzbaren Datenplattform, die hersteller- und netzunabhängig ist, eine strukturierte Erfassung und Verarbeitung von Sensordaten ermöglicht sowie Visualisierung, Analyse und Automatisierung unterstützt. Für die – abhängig vom Projektbeginn – maximal dreijährige Projektlaufzeit sollen
· die Projektkoordination (über die wfc),
· anfallende Lizenzgebühren der UDP inkl. Support,
· die einmalige Anschaffung gegebenenfalls erforderlicher Gateways (s.u.),
· die einmalige Anschaffung der erforderlichen Sensorik inkl. Support (Installation der Sensorik und Einbinden in die Gateways) sowie
· Schulungsbedarfe
als zuwendungsfähige Positionen eingebracht werden. Ein erstes Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung Münster verlief sehr positiv. Hinsichtlich der Gateway-Infrastruktur ist eine Zusammenarbeit mit Gelsenwasser/Gelsen-Net aus technischer Sicht möglich, wobei das Projekt ergebnisoffen angelegt ist. So können bei Bedarf auch eigene Netzinfrastrukturen berücksichtigt werden.
Die elf Städte und Gemeinden sowie der Kreis Coesfeld können sich je nach individuellen Bedarfen mit eigenen Anwendungsfällen in den Förderantrag einbringen. Vorbehaltlich einer Beratung in der Bürgermeisterkonferenz am 1. September werden sich fast alle kreisangehörigen Kommunen am Projekt beteiligen. Für die Kreisverwaltung Coesfeld sind vorbehaltlich finaler Abstimmungen und der noch ausstehenden Kostenschätzungen die in der Abbildung weiter unten aufgezeigten Anwendungsfälle angedacht.
Nächste Schritte:
· Beratung in der BMK 1. September
· Beratungen in den teilnehmenden Städten und Gemeinden
· Kostenermittlung und -plausibilisierung
· Antragstellung durch die wfc möglichst noch im Q4 2025
· Operativer Projektstart in Q1/Q2 2026
Das Gesamtvorhaben sowie die angedachte Beteiligung der Kreisverwaltung werden in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung am 15. September von Herrn Raabe erläutert. Herr Dr. Grüner wird für die wfc ebenfalls an der Sitzung teilnehmen.

II. Entscheidungsalternativen
Es erfolgt keine weitere Beteiligung des Kreises Coesfeld am interkommunalen Vorhaben zum Aufbau einer urbanen Datenplattform und dem Einsatz von LoRaWAN-Technologie.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Finanzen: Über die Bereitstellung von Mitteln, die aktuell noch nicht im Haushalt eingeplant sind, ist in den Haushaltsberatungen für den Kreishaushalt 2026 zu befinden. Dies betrifft zum einen die einmaligen Kosten für die Sensorik (abteilungsweise bereitzustellen) sowie die laufenden Kosten für die UDP, für die noch ein geeigneter Kostenschlüssel für den Kreis und die teilnehmenden Städte und Gemeinden festzulegen ist. Die Kostenermittlung erfolgt aktuell und kann mglw. in der Ausschusssitzung mündlich näher erläutert werden.
Personal: Die hausinterne Koordination erfolgt über die Smart Region Koordination im Fachdienst 01.1 Mobilität und Kreisentwicklung. Die Gesamtprojektkoordination erfolgt über die wfc.
IT: Die Urbane Datenplattform ist nicht mit der Kreis-IT-verknüpft.
Klima: Je nach Anwendungsfall sind positive Effekte für Klimaschutz und Klimaanpassung zu erwarten (Monitoring von Umweltdaten, Frühwarnsystem bei starkregeninduzierten Überschwemmungen etc.).
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Kreistag gem. § 26 KrO NRW.
