Betreff
Konzept zur naturnahen Entwicklung der Stever
Vorlage
SV-7-0411
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis Coesfeld wird die Umsetzung des Konzeptes zur naturnahen Entwicklung im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen.

 

Die Städte und Gemeinden und die Wasser- und Bodenverbände im Kreis Coesfeld werden gebeten, Maßnahmen aus dem Konzept aufzugreifen und im Rahmen ihrer Aktivitäten an den Gewässern umzusetzen, hier insbesondere im Rahmen der Unterhaltung.

 

 

Begründung:

 

I.                    - III.

 

Gewässer sind dynamische Ökosysteme und eng mit der umgebenden Landschaft verknüpft. Die natürlichen ständigen Veränderungen der Fließgewässer haben in der Vergangenheit Talauen geschaffen, die durch hohe Bodenfeuchte und regelmäßige Überflutungen zur Bildung einer einzigartigen Tier- und Pflanzenwelt geführt hat.

 

In diesen Lebensraum hat der Mensch schon sehr früh eingegriffen. Ziele waren hier die Erhöhung der landwirtschaftlichen Produktion, die Schaffung von Siedlungsraum und die Nutzung des Wassers zur Energiegewinnung sowie zum Hochwasserschutz.

 

Diese gesellschaftlichen Anforderungen an den Lebensraum der Fließgewässer haben diesen deutlich überprägt und zu einem Tier- und Pflanzenartenschwund geführt.

 

Diese Entwicklung der Fließgewässer führte zu einer weit gehenden Vernichtung der natürlichen Lebensräume und zu einer deutlichen Verschlechterung der Wasserqualität.

 

In den letzten Jahrzehnten hat man insbesondere im Bereich der Wasserqualität erhebliche Anstrengungen zur Qualitätsverbesserung unternommen. Nicht bzw. nur eingeschränkt sind bisher die strukturellen Defizite der Gewässer berücksichtigt worden. Seit Beginn der 90er Jahre wurde deutlich, dass nicht nur die Wasserqualität für artenreiche Fließgewässer maßgeblich ist, erforderlich sind ebenfalls  ausreichende strukturelle Variationen im und am Gewässer. Die Fülle der unterschiedlichen Kleinlebensräume (Totholz, Sandbänke, Auskolkungen, Wurzelstöcke, Abbrüche und vieles mehr) sind ausschlaggebend für die Anzahl der Tierarten, welche die Fließgewässer besiedeln.

 

Um Fließgewässer als Gesamtsystem zu erfassen und deren ökologisches Potential zu bewerten, hat der Kreis Coesfeld in 2004 den Auftrag zur Erstellung eines Konzeptes zur naturnahen Entwicklung der Stever und ausgewählter Nebengewässer (KNEF Stever) erteilt. (Sitzungsvorlage SV-6-0867)

 

Grundlage dieser Planungen zur naturnahen Entwicklung sind die seitens des MUNLV gegebenen Erlasse und Richtlinien. Mit dem Erlass vom 20.07.1992 – IVB3-2211-34079 – fordert das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft (MURL) die Aufstellung von „Konzepten zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer“. Dieser Erlass bezieht sich auf die „Richtlinie für naturnahen Ausbau und Unterhaltung der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen“ (LWA & MURL 1989; aktuell: Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und naturnahen Ausbau der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen MURL 1999). Die fachlichen Grundlagen für die Erstellung von Konzepten beschreibt ein entsprechender Leitfaden des MUNLV (2002).

 

Die wesentlichen Inhalte des Entwicklungskonzeptes sind :

 

-Ermittlung des Leitbildes

 

(Gliederung der Gewässer in homogene Leitbildabschnitte, örtliche Überprüfung und Zuweisung des Leitbildes)

 

 

-Erhebung des Ist-Zustandes

 

(Gewässerstruktur, Nutzungs- und Biotoptypen, Wasserqualität und

Abflussverhältnisse)

 

-Bewertung des Ist-Zustandes

 

(Leitbildgestützte Bewertung von Gewässerstruktur, Gewässergüte, Gewässerumfeld und Abflussverhältnissen)

 

-Festlegung der Entwicklungsziele

 

(Leitbildorientierte Zielentwicklung unter Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen sozioökonomischen Rahmenbedingungen)

 

-Erarbeitung des Maßnahmenkonzeptes

 

(Auf der Grundlage einer Defizitanalyse zwischen Ist-Zustand und Entwicklungsziel).

 

 

Die Erstellung des Projektes wurde von einem Arbeitskreis begleitet, dem Vertreter der Städte und Gemeinden, der Landwirtschaft sowie des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft angehörten.

 

Im Arbeitskreis richtete sich das Augenmerk in einem fortwährenden, intensiven Diskussionsprozess insbesondere auf die Inhalte und die zukünftigen Auswirkungen des Entwicklungskonzeptes auf

 

  • die Städte und Gemeinden z. B. auf deren Bauleitplanung,

 

  • auf das öffentlich-rechtliche Aufgabenspektrum der Wasser- und Bodenverbände bei der Unterhaltung, Pflege und Entwicklung der Fließgewässer als Bestandteil des Wasser- und Naturhaushaltes und

 

  • auf die Grundstückseigentümer der seitlich der Fließgewässer befindlichen Auenflächen.

 

Dem Grundsatz der Freiwilligkeit folgend wurde in der Präambel festgelegt,  dass alle angedachten Ausbaumaßnahmen auf dem Prinzip der freiwilligen Angebotsplanung beruhen und vor allem langfristige Realisierungszeiträume von teilweise mehreren Jahrzehnten erfordern.

 

Seitens der Verwaltung wird davon ausgegangen, dass wesentliche Aspekte des Konzeptes langfristig im Rahmen der Gewässerunterhaltung umsetzbar sind. Der Umfang dieser Unterhaltung ergibt sich aus dem § 90 LWG in Verbindung mit dem § 28 WHG, in dem auf die Bewirtschaftungsziele des Wasserhaushaltsgesetzes verwiesen wird. Die Zielausrichtung dieser gesetzlichen Vorgaben ist die ökologische und strukturelle Verbesserung der Fließgewässer. Diese Zielausrichtung deckt sich in sofern auch mit der bestehenden Kooperationsvereinbarung Landwirtschaft – Umweltschutz.

 

Insoweit ergeben sich aus dem Konzept  wichtige Handlungsempfehlungen / -anweisungen für die unterhaltungspflichtigen Wasser- und Bodenverbände.

 

Die Präambel zum Entwicklungskonzept ist hierauf in besonderer Art und Weise eingegangen und das Prinzip der Freiwilligkeit besonders betont (Anlage).

 

Die Vorstellung des Konzeptes erfolgt in der Sitzung des Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung durch den Gutachter.

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Direkte Kosten für die Umsetzung von Maßnahmen aus der ökologischen Entwicklung der Fließgewässer werden dem Kreis Coesfeld nicht erstehen. Nur wenn der Kreis Coesfeld als Vorhabensträger für bestimmte Maßnahmen verantwortlich zeichnet, sind die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen. Eine Pflicht zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem KNEF Stever besteht für den Kreis Coesfeld nicht.

 

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 50 Kreisordnung ist der Kreisausschuss zuständig

 

Anlagen:

 

 

Präambel zum KNEF Stever

 

Naturnahe Fließgewässer sind für die Entwicklung und den Erhalt der biologischen Vielfalt von großer Bedeutung.

 

In den letzten Jahrzehnten sind unsere Fließgewässer im Wesentlichen in ihrer Funktion als Ableitungsraum von Wasser und weniger als Biotope gesehen und bewirtschaftet worden. Folge dieser Entwicklung sind arten- und strukturarme Gewässerläufe, die unter Beachtung der kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedürfnisse ökologisch zu entwickeln sind.

 

Grundlage dieser Planungen zur naturnahen Entwicklung sind die seitens des MUNLV gegebenen Erlasse und Richtlinien. Mit dem Erlass vom 20.07.1992 – IVB3-2211-34079 – fordert das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft (MURL) die Aufstellung von „Konzepten zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer“. Dieser Erlass bezieht sich auf die „Richtlinie für naturnahen Ausbau und Unterhaltung der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen“ (LWA & MURL 1989; aktuell: Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und naturnahen Ausbau der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen MURL 1999). Die fachlichen Grundlagen für die Erstellung von Konzepten beschreibt ein entsprechender Leitfaden des MUNLV (2002).

 

Um für das Stevereinzugsgebiet eine umfassende Planungsgrundlage zu erhalten, wurde die Erstellung eines Konzeptes zur naturnahen Entwicklung beauftragt. Es besteht zwischen den Beteiligten Einvernehmen, dass es sich hierbei um eine Angebotsplanung handelt. Diese formuliert Leitlinien für die naturnahe Entwicklung aus fließgewässer-ökologischer Sicht.

 

Soweit durch die geplanten Entwicklungsmaßnahmen Eigentum unmittelbar in Anspruch genommen wird, erfolgt die Umsetzung auf freiwilliger Basis in Abstimmung mit den Betroffenen. Mit Blick auf eine mögliche ganze und teilweise Umsetzung des Konzeptes sind für die Grundeigentümer und Flächennutzer transparente Entscheidungsprozesse und Einbindungen in wasserrechtliche Verfahren erforderlich. Insbesondere sind in diesen Verfahren Regelungen zur Dokumentation und Beweissicherung sowie die Fragen zum Ausgleich von Nachteilen und der Flächeninanspruchnahme zu klären. Die angestrebten Regelungen werden zukünftig in einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe für die Umsetzung des Konzeptes an der Stever erörtert und für die jeweilige lokale Planung vereinbart.

 

Die Umsetzung soll nach dem Willen der Beteiligten nach dem Prinzip der Kooperation und Freiwilligkeit erfolgen und ist auf eine Realisierung in mehreren Dekaden ausgelegt. Ansprüche Einzelner auf die Umsetzung der Entwicklungsmaßnahmen können weder unmittelbar noch im Wege des Verwaltungshandelns begründet werden, d.h. Ansprüche auf Umsetzung der Entwicklungsmaßnahmen können nicht abgeleitet werden.

 

Neben den genannten baulichen Maßnahmen sieht das Konzept auch die Umsetzung im Rahmen der Gewässerunterhaltung vor. Der Umfang dieser Unterhaltung ergibt sich aus dem § 90 LWG in Verbindung mit dem § 28 WHG, in dem auf die Bewirtschaftungsziele des Wasserhaushaltsgesetzes verwiesen wird. Wesentlicher Aspekt dieser gesetzlichen Vorgaben ist die ökologische und strukturelle Verbesserung der Fließgewässer.

In soweit ergeben sich aus dem Konzept  Handlungsempfehlungen / -anweisungen für die unterhaltungspflichtigen Wasser- und Bodenverbände.

 

Im Kreis Coesfeld haben sich – aufbauend auf den Aktivitäten der Steverkooperation – Vertreter der Landwirtschaft, der Kommunen, der Wasser- und Bodenverbände und der Wasserwirtschaft zum Ziel gesetzt, im kooperativem Miteinander die ökologische Entwicklung der Fließgewässer zu aktivieren und umzusetzen. Unter Beachtung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sollen Gewässerbelastungen minimiert und eine gewässerschonende Bewirtschaftung entwickelt werden.

 

Das vorliegende Konzept orientiert sich hinsichtlich Gliederung und inhaltlicher Vorgehensweise an den Vorgaben des „Leitfaden zur Aufstellung eines Konzeptes zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern“ des MUNLV von 2002.

Das Konzept wurde während der Bearbeitung von einer Arbeitsgruppe begleitet, in der regelmäßig Zwischenstände und Ergebnisse der Projektbearbeitung vorgestellt wurden. Folgende Liste gibt einen Überblick über die Mitglieder der Arbeitsgruppe:

 

Tabelle 1: Mitglieder der begleitenden Arbeitsgruppe im Rahmen der Konzepterstellung

Name

Institution

Name

Institution

Hr. Nolte

Bez.-Reg. Münster

Hr. Holz

LK, Kreislandwirt Coesfeld

Hr. Grouisborn

Bez.-Reg. Münster

Fr. Lammers

LK, KST Coe/Re

Hr. Brinker

BfA der LWK

Hr. Laurenz

LK, KST Coe/Re

Hr. Tenspolde

BfA der LWK

Hr. Zimmermann

NFS

Hr. Oberhaus

Gemeinde Senden

Hr. Gerle

Stadt Dülmen

Fr. Brunsmann

Kreis Coesfeld

Hr. Becker

Stadt Lüdinghausen

Hr. Foppe

Kreis Coesfeld

Hr. Himmelmann

Stadt Olfen

Hr. Mollenhauer

Kreis Coesfeld

Hr. Berling

StUA Münster

Hr. Kückmann

Kreis Coesfeld

Hr. Jasperneite

StUA Münster

Hr. Grömping

Kreis Coesfeld

Hr. van der Poel

WLV – LKV Coesfeld

Fr. Siemund

Kreis Recklinghausen

Hr. Quas

WLV, Münster