Beschlussvorschlag:
Der Kreis Coesfeld tritt der Alzheimer Gesellschaft im Kreis Coesfeld bei.
Begründung:
I. Problem
Die Zahl der im Kreis
Coesfeld lebenden Menschen, die an einer mittelschweren bis schweren Form der
Demenz leiden, wird auf ca. 2.000 geschätzt. Vermutlich leiden weitere 1.500
Menschen im Kreisgebiet unter einer leichten Form der Demenz. Die Rate der jährlichen
Neuerkrankungen an Demenz wird im Kreisgebiet auf ca. 480 geschätzt.
Laut viertem Bericht der Bundesregierung zur Lage der älteren Generation leben ca. 60 % der an Alzheimer oder einer anderen Form der Demenz erkrankten Menschen in Privathaushalten. In Altenheimen leiden dem Bericht zufolge zwischen 40 – 75 % der Bewohner an einer Demenzerkrankung.
Das Risiko einer Demenzerkrankung steigt mit dem Lebensalter. Aufgrund der demographischen Entwicklung ist deshalb mit einer stetig zunehmenden Zahl demenzerkrankter Menschen zu rechnen.
Für Betroffene und Angehörige stellen sich krankheitsbedingt erhebliche Belastungen ein.
II. Lösung
Am 12.12.05 ist in Dülmen die Alzheimer Gesellschaft im Kreis Coesfeld gegründet worden. Die Gründungsinitiative hat viel Aufmerksamkeit gefunden.
Die Alzheimer-Gesellschaft im Kreis Coesfeld kann wichtige Beiträge zur Sicherstellung einer angemessenen Versorgung von Menschen mit einer Demenzerkrankung leisten. Die Gesellschaft kann zum Beispiel
- Anlaufpunkt für pflegende Angehörige sein und deren Interessen Geltung verschaffen,
- neue Betreuungsformen und andere Initiativen anregen und unterstützen,
- Aufklärungsarbeit leisten und die
- Zusammenarbeit hilfeleistender Institutionen fördern.
Die Alzheimer Gesellschaft verfolgt laut Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Mitglieder der Alzheimer Gesellschaft im Kreis Coesfeld können Privatpersonen und juristische Personen werden.
Der Kreis Coesfeld kann durch
seinen Beitritt die Alzheimer Gesellschaft unterstützen und damit einen Beitrag
zur Entlastung demenzerkrankter Menschen und ihrer Angehörigen leisten.
III. Alternativen
Die Alzheimer Gesellschaft nimmt eine Rolle im Kreis Coesfeld ein, die alternativ zurzeit von keiner anderen Institution oder Initiative ausgefüllt werden kann.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Die Alzheimer Gesellschaft im Kreis Coesfeld unterscheidet laut Satzung bei der Bemessung der Mitgliedsbeiträge zwischen Mitgliedschaften von Privatpersonen (24 € pro Jahr) und denen von juristischen Personen (120 € pro Jahr). Vom Kreis Coesfeld sind im Falle einer Mitgliedschaft demnach 120 € als Jahresbeitrag zu entrichten.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung über die Übernahme neuer Aufgaben des Kreises, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht, ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 Buchst. r KrO NW).
Anlage:
Satzung der Alzheimer Gesellschaft im Kreis Coesfeld