Betreff
Beitritt des Kreises Coesfeld zur Alzheimer Gesellschaft im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-7-0438
Art
Sitzungsvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis Coesfeld tritt der Alzheimer Gesellschaft im Kreis Coesfeld bei.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Die Zahl der im Kreis Coesfeld lebenden Menschen, die an einer mittelschweren bis schweren Form der Demenz leiden, wird auf ca. 2.000 geschätzt. Vermutlich leiden weitere 1.500 Menschen im Kreisgebiet unter einer leichten Form der Demenz. Die Rate der jährlichen Neuerkrankungen an Demenz wird im Kreisgebiet auf ca. 480 geschätzt.

Laut viertem Bericht der Bundesregierung zur Lage der älteren Generation leben ca. 60 % der an Alzheimer oder einer anderen Form der Demenz erkrankten Menschen in Privathaushalten. In Altenheimen leiden dem Bericht zufolge zwischen 40 – 75 % der Bewohner an einer Demenzerkrankung.

 

Das Risiko einer Demenzerkrankung steigt mit dem Lebensalter. Aufgrund der demographischen Entwicklung ist deshalb mit einer stetig zunehmenden Zahl demenzerkrankter Menschen zu rechnen.

 

Für Betroffene und Angehörige stellen sich krankheitsbedingt erhebliche Belastungen ein.

 

 

II.  Lösung

 

Am 12.12.05 ist in Dülmen die Alzheimer Gesellschaft im Kreis Coesfeld gegründet worden. Die Gründungsinitiative hat viel Aufmerksamkeit gefunden.

 

Die Alzheimer-Gesellschaft im Kreis Coesfeld kann wichtige Beiträge zur Sicherstellung einer angemessenen Versorgung von Menschen mit einer Demenzerkrankung leisten. Die Gesellschaft kann zum Beispiel

-          Anlaufpunkt für pflegende Angehörige sein und deren Interessen Geltung verschaffen,

-          neue Betreuungsformen und andere Initiativen anregen und unterstützen,

-          Aufklärungsarbeit leisten und die

-          Zusammenarbeit hilfeleistender Institutionen fördern.

 

Die Alzheimer Gesellschaft verfolgt laut Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

 

Mitglieder der Alzheimer Gesellschaft im Kreis Coesfeld können Privatpersonen und juristische Personen werden.

 

Der Kreis Coesfeld kann durch seinen Beitritt die Alzheimer Gesellschaft unterstützen und damit einen Beitrag zur Entlastung demenzerkrankter Menschen und ihrer Angehörigen leisten.

 

 

III. Alternativen

 

Die Alzheimer Gesellschaft nimmt eine Rolle im Kreis Coesfeld ein, die alternativ zurzeit von keiner anderen Institution oder Initiative ausgefüllt werden kann.

 

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Die Alzheimer Gesellschaft im Kreis Coesfeld unterscheidet laut Satzung bei der Bemessung der Mitgliedsbeiträge zwischen Mitgliedschaften von Privatpersonen (24 € pro Jahr) und denen von juristischen Personen (120 € pro Jahr). Vom Kreis Coesfeld sind im Falle einer Mitgliedschaft demnach 120 € als Jahresbeitrag zu entrichten.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung über die Übernahme neuer Aufgaben des Kreises, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht, ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 Buchst. r KrO NW).

 

 

Anlage:

 

 

Satzung der Alzheimer Gesellschaft im Kreis Coesfeld