Betreff
Erziehungsberatung gem. § 28 Sozialgesetzbuch VIII
hier: Änderungsvertrag mit dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V.
Vorlage
SV-7-0443
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e. V. wird durch den Änderungsvertrag zum Vertrag über die Wahrnehmung von Aufgaben der Erziehungsberatung (Anlage 1) über den 31.12.2005 hinaus weiterhin die Leistung der Erziehungsberatung übertragen.

 

Die vom Caritasverband zu erbringenden Leistungen und Tätigkeitsschwerpunkte der Erziehungsberatung sind im Vertrag (§§ 2 und 3 incl. Anlagen) festgelegt.

 

Der Caritasverband erhält für erbrachte Leistungen eine Pauschalförderung in Höhe von 80 v. H. der anerkennungsfähigen Kosten für Beratungen mit einem unmittelbaren Zugang der Klienten zur Beratungsstelle (§ 6 des Vertrages).

 

Für Leistungen mit dem Zugang der Klienten über das Kreisjugendamt (Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. SGB VIII) erhält der Caritasverband die Förderung über die Entgeltung der geleisteten Fachleistungsstunden.

 

Die Auslastungsgarantie für diese Leistungen vermindert sich gemäß § 9 des Vertrages in 2006 um 25 v.H. im Vergleich zur bisher geltenden Regelung.

 

Das Vertragsverhältnis ist befristet auf das Kalenderjahr 2006.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben gemäß dem SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz - Beratungsleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu erbringen.

 

Die Leistungen einer Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche richten sich insbesondere an Personen, die von Trennung und Scheidung betroffen sind, sich in schwierigen persönlichen Lebenssituationen befinden oder Beratung in Erziehungsfragen benötigen.

 

Der größte Anteil der Ratsuchenden wendet sich unmittelbar an die Beratungsstelle. Ein sogenannter indirekter Zugang nach dem durch den Gesetzgeber vorgeschriebenen Hilfeplanverfahren gemäß § 36 SGB VIII erfolgt in einem geringeren Umfang.

 

Die Aufgaben der Erziehungsberatung sind von den drei örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe im Kreis Coesfeld an den Caritasverband für den Kreis Coesfeld e. V. delegiert worden. Durch jeweils ein Mitarbeiterteam in den Beratungsstellen in Lüdinghausen, Dülmen und Coesfeld erbringt der Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. die notwendigen Beratungsleistungen.

 

Die Teams bestehen aus je drei Beratungsfachkräften und einer halben Stelle Verwaltungsfachkraft. Sie sind interdisziplinär mit Sozialarbeitern/Sozialarbeiterinnen, pädagogisch therapeutischen Fachkräften und Psychologen/Psychologinnen, besetzt. Mit dieser qualitativen und quantitativen Personalausstattung genügt der Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. dem Förderstandard des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

Der Zugang zu den Erziehungsberatungsstellen des Caritasverbandes und deren Finanzierung regelt sich zurzeit nach dem Vertrag vom 29.04.2004, der seit dem 01.04.2004 in Kraft ist. Gemäß § 15 Abs. 3 dieses Vertrages waren die Vertragspartner aufgefordert, bis zum 30.06.2005 über eine Verlängerung des Vertrages für die Folgejahre zu verhandeln.

 

II.  Lösung

 

Durch Gespräche und Verhandlungen zwischen den Beteiligten konnte ein Vertragsentwurf mit folgenden Eckpunkten zur Fortsetzung der Arbeit ausgearbeitet werden, der nunmehr den jeweiligen Jugendhilfeträgern zur Entscheidung vorzulegen ist:

 

 

n       Leistungs- und Tätigkeitsschwerpunkte der Beratung:

 

Die Erziehungsberatung erbringt für die örtliche Jugendhilfe Leistungen, die differenziert in den Anlagen 1 bis 4 des Vertrages beschrieben sind. Jährlich werden die Arbeitsschwerpunkte zwischen dem Caritasverband und den drei örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe abgestimmt.

 

n       Personelle Besetzung:

 

Die Beratungsstelle sind jeweils mit drei Fachkräften und einer Teilzeitverwaltungskraft (0,5 Planstelle) besetzt. Damit ist der Personalstandard erfüllt, den das Land NRW für eine Landesförderung je Team vorsieht. Es verbindet sich damit die Erwartung, dass die Beratung auch zukünftig durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert werden wird.

 

n       Finanzierung der Leistungen:

 

Der Caritasverband beteiligt sich an den anerkennungsfähigen Gesamtkosten mit 10 v. H. Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich je Haushaltsjahr in dem durch die maßgeblichen Förderbestimmungen vorgesehenen Umfang (zzt. mit rund 50.000,00 Euro je Beratungsstelle jährlich). Die restlichen Kosten sollen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu 80 v. H. pauschal finanzieren. Die danach verbleibenden Kosten werden durch die Erbringung von Fachleistungsstunden zu je 49,79 Euro/Stunde finanziert. Allerdings wird seitens der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Abweichung zu der bisher bestehenden Regelung nur noch eine beschränkte Auslastungs- und Abnahmegarantie zugesichert.

Zusammenfassend stellt sich die Finanzierung aus Sicht des Trägers wie folgt dar:

 

80 v.H. Pauschalfinanzierung

20 v.H. Fachleistungsstunden (davon 75 v.H. Auslastungsgarantie durch die

            Jugendämter)

 

In einem Umfang von 5 v.H. der Gesamtkosten (= 25 v.H. des Kostenanteils der über Fachleistungsstunden finanziert wird) trägt der Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. ein zusätzliches Finanzierungsrisiko im Vergleich zur bisherigen Regelung.

Von Seiten der Jugendhilfeträger war in den Vertragsverhandlungen angestrebt worden, die Auslastungsgarantie im Hinblick auf den über die Pauschalfinanzierung hinausgehenden Anteil in den Folgejahren auf Null abzuschmelzen. Zu diesem Punkt konnte ein Konsens nicht erzielt werden.

 

 

n       Laufzeit des Vertrages:

 

Der Vertrag soll für das Jahr 2006 gelten.

 

Für die kommenden Jahre werden nach der Sommerpause unverzüglich neue Verhandlungen aufgenommen werden. In diesem Zusammenhang können dann auch die aller Wahrscheinlichkeit nach veränderten Rahmenbedingungen zur Finanzierung seitens des Landes NRW mit einbezogen werden.

 

 

III. Alternativen

 

Keine

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Entsprechend der regionalen Verteilung der Inanspruchnahme übernimmt der Kreis Coesfeld die Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle in Lüdinghausen in vollem Umfang und die Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle in Coesfeld zu 50 v.H.

Die finanzielle Belastung für den Kreis sieht demnach maximal (bei vollständiger Vermarktung der Fachleistungsstunden seitens des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e.V.) wie folgt aus:

Pauschalzuschuss für 1,5 Beratungsstellen:

(80 v.H. der Gesamtkosten abzgl. Trägeranteil, Kosten pro Beratungsstelle: 190.431 €)

199.404,00 €

Entgelte für Fachleistungsstunden:
(Auslastungsgarantie 75 v.H. von 20 v.H. der Gesamtkosten = 861 Fachleistungsstunden à 49,79 €):

42.869,19 €

Entgelte für weitere Fachleistungsstunden im unternehmerischen Risiko des Caritasverbandes f. d. Kreis COE e.V.:

(max. 286,5 Fachleistungsstunden à 49,79 €)

14.264,84 €

Summe der Aufwendungen:

256.538,03 €

 

Im Haushaltsplan 2006 sind bei der Haushaltsstelle 4650.718000 KRZ Erziehungsberatungsstelle 246.500 Euro eingeplant. Der Restbetrag ist aus der Ausgabehaushaltsstelle 4550.718200 (ambulante erzieherische Hilfen) zu finanzieren.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Aufgrund der finanziellen Auswirkungen ist die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.