hier: aktueller Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
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- ohne -
Der
Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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Begründung:
I.-V.
In der Kreistagssitzung am 29.06.2005 wurde die Verwaltung mit den erforderlichen Arbeiten zur Weiterentwicklung der RVM beauftragt. In der Kreistagssitzung am 14.12.2005 wurde zuletzt über den aktuellen Arbeitsstand berichtet.
Aktuell stellt sich die Weiterentwicklung der RVM wie folgt dar:
Die Verwaltungen der Münsterlandkreise erarbeiten zurzeit gemeinsam mit der RVM und der Kanzlei Barth Baumeister Griem die Inhalte eines Betrauungsvertrages, der die Anforderungen der vier EuGH-Kriterien erfüllt. Der Abschluss eines Betrauungsvertrages entspricht den heutigen rechtlichen Anforderungen der EU an die Gewährung von Zuschüssen im ÖPNV.
In der aktuellen Diskussion um die Neufassung der EU-Verordnung 1191/69 zeichnet sich zudem ab, dass zukünftig eine Inhousevergabe an einen sogenannten „internen Betreiber“ möglich sein wird. Die zu erwartende novellierte EU-Verordnung und der noch abzuschließende Betrauungsvertrag bilden die Basis einer rechtskonformen Beauftragung der RVM durch die Münsterlandkreise.
Der eingeschlagene Weg der Restrukturierung der RVM soll
weiter verfolgt werden. Voraussetzung für die Restrukturierung ist, dass die
RVM nicht durch die kurz- oder mittelfristige Ausschreibung von
Verkehrsleistungen in ihrer Existenz bedroht wird. Die Konzessionen der RVM
sollen deshalb für die längst mögliche Laufzeit (8 Jahre) gesichert werden.
Unter der Voraussetzung, dass eine Linienbündelung erfolgt und eine
Wettbewerbstreppe erarbeitet wird, hat die Bezirksregierung angekündigt, einer
Verlängerung der RVM-Konzessionen zuzustimmen.
Über die 8-jährige
Sicherung der RVM-Konzessionen wird auch dem Mittelstand die Chance geboten,
sich langfristig auf einen wettbewerblich gestalteten Markt vorzubereiten. Im
Rahmen des Restrukturierungsprozesses werden die Kooperationsverträge der
RVM-Partner einem Benchmark-Verfahren unterzogen. Das Verfahren soll bis Ende
Juni zum Abschluss gebracht werden. Die Zusicherung der Kreise auch für die
nächsten 8 Jahre an den Kooperationsverträgen festzuhalten, ist an zwei
Voraussetzungen geknüpft:
1. Die im Benchmark-Verfahren ermittelten Marktpreise werden sowohl von den Kooperationspartnern als auch den Eigentümern der RVM akzeptiert.
2. Die Kooperationsverträge werden entsprechend angepasst.
Durch das beschriebene Verfahren ist eine rechtskonforme und kostentransparente Betrauung der RVM möglich. Eine Privatisierung der RVM soll aufgrund der finanziellen Unwägbarkeiten (wegbrechende Bundes- und Landesmittel, Ablösebeträge für die Zusatzversorgung), der komplexen gesellschaftsrechtlichen Struktur der RVM und der starken Einbindung der örtlichen mittelständischen Unternehmen zurzeit nicht weiter verfolgt werden.