Betreff
Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen
Vorlage
SV-7-0448
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Für die erforderlichen Maßnahmen zur Verkehrssicherung von Naturdenkmalen sowie der Pflege und Entwicklung von Schutzgebieten werden Kreismittel in Höhe von 13.900 € zur Verfügung gestellt. Des Weiteren werden für die v.g. Maßnahmen Ersatzgelder in Höhe von 11.600 € bereitgestellt.

Begründung:

 

I.   Problem

 

Der Kreis Coesfeld ist im Rahmen seiner originären Tätigkeiten für die

 

-          Verkehrssicherung an Naturdenkmalen

-          Entwicklung und Pflege von Schutzgebieten sowie

-          für die Durchführung von Maßnahmen in Landschaftsplangebieten

 

zuständig.

 

Bisher wurden diese Maßnahmen im Wesentlichen durch das Land finanziert. Der Landesanteil lag in einer Höhe von 70 – 80% der jeweiligen Kosten.

 

Für das Haushaltsjahr 2006 sind eingeplant für

-          Maßnahmen an Naturdenkmalen 10.000 € , LZ 7.000 €

-          Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Schutzgebieten 14.500 €, LZ 10.000 €

-          Durchführung der Landschaftspläne 32.000 €, LZ 25.600 €

 

Der Kreisanteil bei der Finanzierung der v.g. Maßnahmen liegt bei 13.900 €.

 

Nach Mitteilung der Bezirksregierung Münster ist davon auszugehen, dass die beantragten Fördermittel nicht bzw. nur in deutlich geringerem Umfang zur Verfügung gestellt werden können.

 

Nach eingehender Prüfung der geplanten Maßnahmen ergibt sich, dass durch eine weitere Standardreduktion und Begrenzung der Arbeiten auf das absolute Minimum ein Mittelbedarf von

 

                                                25.500 €

 

zwingend erforderlich ist. Des Weiteren sind in der Summe Maßnahmen für die Verkehrssicherung an Naturdenkmalen eingerechnet worden, um haftungsrechtlichen Ansprüchen zu begegnen.

II.  Lösung

 

Der Kreis stellt die im Haushalt eingestellten Mittel in Höhe von 13.900 € für die Arbeiten im Bereich des Naturschutzes zur Verfügung. Die darüber hinaus gehenden Mittel werden aus eingenommenen Ersatzgeldern zur Verfügung gestellt ( 11.600 €)

III. Alternativen

 

Die Mittel für die Maßnahmen im Naturschutz werden durch Umschichtungen aus dem Budget 70 bereitgestellt.

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Die Auswirkungen auf die Folgejahre sind derzeit nur schwer einzuschätzen. Es ist aber zu erwarten, dass sich das Land aus der Finanzierung entsprechender Maßnahmen weitestgehend herausziehen wird. Dies macht im Rahmen der Haushaltsberatungen 2007 ff. die Neufestlegung von Standards in der Entwicklung und Pflege erforderlich.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung ist nach § 50 KrO der Kreisausschuss zuständig.