Betreff
Unterjähriges Berichtswesen / Finanz- und Produktbericht zum Stand 30.04.2006
Vorlage
SV-7-0449
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ohne.

 

Der erste Finanz- und Produktbericht des Jahres 2006 zum Stand 31.12.2006 wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

I.   Problem

Über den Ablauf der Haushaltswirtschaft des laufenden Haushaltsjahres ist regelmäßig im Rahmen des Finanz- und Produktberichtswesens zu informieren.

 

II.  Lösung

Der erste Trimesterbericht für das Haushaltsjahr 2006 wurde zum Stichtag 30.04.2006 erstellt und allen Kreistagsabgeordneten mit Schreiben vom 16.05.2006 zugeleitet. Nächster Berichtstermin ist der 31.08.2005.

 

Nach den Erkenntnissen zum 30.04.2006 ergeben sich für das Jahr 2006 im Gesamthaushalt Verschlechterungen von rd. 186.700 € (= 0,09 % des Gesamtvolumens 2006). Hiervon entfallen rd. 146.700 € auf den Verwaltungshaushalt und rd. 40.000 € auf den Vermögenshaushalt. Die Daten des Landes NRW zum endgültigen Finanzausgleich 2006 liegen bisher nicht vor. Im Budget 5 – Zentrale Finanzwirtschaft können sich daher für 2006 noch Änderungen ergeben.

 

Die Entwicklungen im Verwaltungshaushalt sind jedoch isoliert zu betrachten. Eine Verschlechterung von rd. 494.000 € ist der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe zuzuordnen. Diese Verschlechterung hat Auswirkungen auf die Einnahmen aus der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt. Zum Jahresende 2006 ist für diesen Bereich eine Spitzabrechnung vorzunehmen. Ergibt diese Abrechnung eine Unter- oder Überdeckung, dann ist diese bei den Festsetzungen der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt in einer der kommenden Jahre zu berücksichtigen.

 

Maßnahmen von einschneidender Natur sind vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung zur Zeit nicht zu treffen.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung nimmt den Finanz- und Produktbericht zum Stand 30.04.2006 zur Kenntnis und empfiehlt ggf. Änderungen bei den Produktstandards.

 

III. Alternativen / IV.  Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Änderungen von Standards haben möglicherweise Auswirkungen auf das Budget und sogar auf den Gesamthaushalt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages lt. Kreistagsbeschluss vom 26.10.2005.