Betreff
Einrichtung der Regionalen Nahverkehrsgemeinschaft Münsterland (RNVG)
hier: Abschluss einer Vereinbarung
Vorlage
SV-7-0451
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Abschluss der mandatierenden Vereinbarung wird zugestimmt.

Begründung:

 

I. – V.  

In der Kreistagssitzung des Kreises Coesfeld am 29.06.2005 wurde die Verwaltung beauftragt, die Gründung einer gemeinsamen Regie- und Bestelleinheit der Münsterlandkreise für den straßengebundenen ÖPNV vorzubereiten. In dieser Einheit soll die Aufgabenträgerschaft der Münsterlandkreise gebündelt wahrgenommen und mit Blick auf das EU-Wettbewerbsrecht konsequent von unternehmerischen Tätigkeiten getrennt werden, um somit das sog. Besteller-Ersteller-Prinzip zu realisieren.

 

In der Kreistagssitzung am 14.12.2006 erfolgte ein Sachstandsbericht über die vorbereitenden Abstimmungen zur Gründung der Regie- und Bestelleinheit. Nunmehr  soll die Regie- und Bestelleinheit auf der Grundlage einer „mandatierenden Verein­barung“ zwischen den Münsterlandkreisen gegründet werden. Das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) ermöglicht es Gemeinden und Gemeinde­verbänden, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zu schließen, die die Erledigung einzelner Aufgaben durch eine bestimmte Gebietskörperschaft regeln. Dabei blei­ben Rechte und Pflichten der übrigen Beteiligten in ihrer Eigenschaft als Träger der Aufgabe unberührt.

 

Der zwischen den Verwaltungen der Münsterlandkreise abgestimmte und durch die Rechtsabteilungen geprüfte Entwurf der mandatierenden Vereinbarung ist als Anlage der Vorlage beigefügt.

 

Die Regionale Nahverkehrgemeinschaft Münsterland (RNVG) wird durch einen Lenkungskreis gesteuert, der paritätisch aus allen Münsterlandkreisen besetzt ist. Der Vorsitz soll jährlich wechseln und wird zuerst vom Kreis Steinfurt wahrgenommen. Die Geschäftsstelle der RNVG wird beim Kreis Coesfeld liegen. In der Kreisverwaltung Coesfeld werden bis auf Weiteres entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.

 

Die RNVG nimmt im Namen der Münsterlandkreise die ihr zugewiesenen Aufgaben wahr und fungiert für die Verkehrsunternehmen aber auch für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden als erster Ansprechpartner in ÖPNV-Angelegenheiten. Die personelle Ausstattung der RNVG erfolgt unter Einbeziehung vorhandener Personale bei den Kreisen. Für die anstehenden Aufgaben, insbesondere die Vorbereitung der ersten Ausschreibung erscheint eine enge Kooperation sowohl mit dem Zweckverband SPNV Münsterland als auch dem kommunalen Unternehmen RVM sinnvoll. Das dort vorhandene Know-How bezüglich der Ausschreibung von Verkehrsleistungen ist unter Synergieeffekten auch von der RNVG zu nutzen.

 

Mit Beschluss der mandatierenden Vereinbarung wird sie der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt und tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Anschließend kann die RNVG ihre Arbeit aufnehmen.

Anlagen:

 

1.  Mandatierende Vereinbarung zur Gründung der Regionalen Nahverkehrsgemeinschaft Münsterland (RNVG)