Betreff
Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes
Vorlage
SV-7-0453
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.         Die dem Rechnungsprüfungsamt durch Kreistagsbeschluss übertragenen zusätzlichen Prüfungspflichten werden aufgehoben, soweit keine vertragliche oder gesetzliche Pflicht hierzu besteht.

2.         Die Rechnungsprüfungsordnung für das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Coesfeld vom 18.12.2003 wird mit sofortiger Wirkung dahingehend geändert, dass

a)      die Prüfpflicht nach Ziffer 3.2 Buchstabe d) (Wasser- und Bodenverbände)

b)      die Prüfpflicht nach Ziffer 3.2 Buchstabe e) (Jahresrechnung DRK-Kreisverband und Krankentransport und Rettungsdienst)

c)      die Prüfpflicht nach Ziffer 3.2 Buchstabe g) (Naturfördergesellschaft)

aufgehoben wird.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Das Rechnungsprüfungsamt des Kreises ist nach Neuordnung der Prüfungszuständigkeiten mit Verlagerung der überörtlichen Prüfung auf die Gemeindeprüfungsanstalt von der überörtlichen Gemeindeprüfung befreit und personell neu aufgestellt worden. Nach einem Beschluss des Kreistages ist seinerzeit eine Personaldecke mit 2,5 Stellen festgelegt worden.

 

Es hat sich gezeigt, dass unter Beobachtung der Arbeit der Prüfer in den Jahren 2003 und 2004 mit einem Personalstamm von 2,5 Stellen die Aufgaben nach der Kreisordnung und der vom Kreistag erlassenen Prüfungsordnung nicht im vollen Umfang wahrgenommen werden können. Ursächlich hierfür ist u.a. ein gesteigerter Fortbildungsbedarf für die Beschäftigten, bedingt durch die Umstellung des Haushaltswesens auf NKF, aber auch die Fülle der übertragenen Aufgaben.

Zuletzt hat die SPD-Fraktion mit ihrem Antrag vom 02.02.2006 zu den Beratungen zum Haushalt 2006 eine Aufgabenkritik im Bereich der Rechnungsprüfungsabteilung angeregt, um die Auslastung in diesem Bereich festzustellen. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob und inwieweit eine Entlastung der Rechnungsprüfung erreicht werden kann.

 

Dem Rechnungsprüfungsamt sind neben den gesetzlich definierten Aufgaben durch Beschluss des Kreistages u.a. über die Rechnungsprüfungsordnung eine Reihe von Aufgaben übertragen worden. Wegen der Einzelheiten zu den übertragenen Aufgaben verweise ich auf die Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage.

II.  Lösung

Die Auflistung der Aufgaben in der Anlage 1 (vgl. Tabelle) ergibt, dass für 2006 die besonderen Prüfpflichten um annähernd 50 Prüftage, also deutlich reduziert sind. Soweit keine neuen zusätzlichen Aufgaben übertragen werden, kann – bei bereits eingerechnetem Wegfall der Prüfpflicht für das DRK - eine weitere Entlastung der Rechnungsprüfung durch die Aufhebung der Übertragung der Prüfpflichten

·         bei den Wasser- und Bodenverbänden mit ca. 15 Prüftagen

·         bei der Naturfördergesellschaft mit 10 Prüftagen

erreicht werden. Abgesehen von dem Prüfauftrag durch den Kreistag ergibt sich keine rechtliche Pflicht zur Durchführung der Rechnungsprüfung für die vorgenannten Einrichtungen.

 

Letztlich bliebe dann nur die u.a. mit dem Kreis Recklinghausen vertraglich vereinbarte Prüfpflicht für die CEL im Umfang von 3 Prüftagen bestehen.

Im Ergebnis würde gegenüber den Belastungen des Jahres 2005 eine Verlagerung im Umfang von 72 Prüftagen zugunsten der Hauptaufgaben der Rechnungsprüfung erreicht werden können. Diese zeitliche Entlastung ist mit Blick auf die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes, resultierend aus der Beteiligung bei der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF), auch dringend erforderlich.

 

Zur Einschätzung der Rechnungsprüfung hinsichtlich des Prüfgeschäfts bei den übertragenen Aufgaben wird auf die Anlage 2 verwiesen.

 

Die Zuständigkeit der Rechnungsprüfung im Zusammenhang mit der Einrichtung eines internen Prüf- und Kontrollsystems zur Verwendung der Bundesmittel bei den Optionskommunen wurde zwischenzeitlich durch die Zuweisung und Besetzung einer weiteren halben Stelle in der Rechnungsprüfungsabteilung geregelt. Wegen der Einzelheiten wird auf Anlage 3 verwiesen.

 

III. Alternativen

Die Rechnungsprüfung wird bezogen auf die übertragenen Aufgaben nur teilweise von den bisherigen Pflichten entlastet. Welche Pflichten dann entfallen sollen, ist politisch zu entscheiden.

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Hierzu wird auf die Anlagen verwiesen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig für die Fragen der Rechnungsprüfung, eingeschlossen die Änderung der Rechnungsprüfungsordnung, ist der Kreistag gemäß § 26 Abs. 1 p KrO.

 

Anlagen:

 

1.         Übersicht über die vom Kreistag dem Rechnungsprüfungsamt übertragenen Aufgaben

 

2.         Stellungnahme der Rechnungsprüfung zu den übertragenen Aufgaben

 

3.         Einrichtung eines internen Prüf- und Kontrollsystems zur Verwendung der Bundesmittel bei den Optionskommunen, Stellungnahme der Rechnungsprüfung