Beschlussvorschlag:
Zur Schriftführerin des Rechnungsprüfungsausschusses wird bestellt:
Frau Kreisoberinspektorin Lewerich
Begründung:
I. Problem
Nach § 37 Abs. 1 KrO in Verbindung mit den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Kreistages bestellen die Fachausschüsse für die Dauer der Wahlperiode ihre Schriftführer. Frau Kreisamtfrau Barbara Rabe, die in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 01.12.2004 zur Schriftführerin bestellt wurde, ist mit Beschluss des Kreistages vom 17.05.2006 als Prüferin abberufen worden. Gleichzeitig wurde Frau Kreisoberinspektorin Susanne Lewerich zur Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes bestellt.
II. Lösung
Es wird vorgeschlagen, Frau Kreisoberinspektorin Lewerich zur Schriftführerin zu bestellen.
III. Alternativen
Keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig ist der Rechnungsprüfungsausschuss.