Betreff
Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen
Vorlage
SV-7-0483
Aktenzeichen
51.2.3 - 6300
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht von Frau Egeling-Stiefel, Familienbildungsstätte Dülmen, wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) werden die Leistungen der Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege gleich gestellt. In die Grundüberlegungen für ein „Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Elementarbereich“, durch das voraussichtlich 2008 das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder geändert/ersetzt werden soll, hat das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen daher u.a. folgende Ausführungen zur Tagespflege aufgenommen: „Kindertagespflege kann nur durch geeignete Personen durchgeführt werden. Sie müssen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen. Sofern sie keine pädagogischen Fachkräfte sind, müssen Tagesmütter oder –väter über eine Qualifikation auf der Grundlage eines wissenschaftlich entwickelten Lehrplans im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden verfügen.“

 

Qualifizierungskurse für Tagespflegepersonen werden im Kreis Coesfeld von den Familienbildungsstätten angeboten. Diese beabsichtigen, das bisherige Kursangebot für Tagespflegepersonen umzustrukturieren um so bereits jetzt den geänderten Bedürfnissen der Tagespflegepersonen, aber auch den zukünftigen landesrechtlichen Vorgaben entsprechen zu können.

 

Mit der Umstrukturierung und Ausweitung der Anzahl der Unterrichtsstunden bis zur Zertifizierung kommen zusätzliche Kosten auf die TeilnehmerInnen der Kurse zu. Um neben der evtl. späteren gesetzlichen Verpflichtung einen Anreiz zur Teilnahme an den Qualifizierungskursen zu schaffen und die Kosten für die TeilnehmerInnen in etwa auf dem bisherigen Niveau halten zu können, haben die Familienbildungsstätten ein Finanzierungsmodell entwickelt, das eine Beteiligung der Jugendämter des Kreises Coesfeld und der Städte Dülmen, Coesfeld und Haltern vorsieht. Ein Förderantrag wurde angekündigt.

 

II.  Lösung

Zum Inhalt und Ziel der Qualifizierungskurse wird Frau Egeling-Stiefel von der Familienbildungsstätte Dülmen berichten.

III. Alternativen

keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Da die Qualifizierungskurse dem Ziel des Ausbaus der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren dienen, erscheint es sinnvoll, hierfür Mittel der bisher unter 4640.760100 bereitgestellten Summe zu verwenden.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach § 71 SGB VIII und § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.