Bericht zum Stand der Umsetzung
Beschlussvorschlag:
Der Bericht zur Aufstellung eines Kinder- und Jugendförderplans für das Kreisjugendamt Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
Mit Beschluss des JHA vom 29.09.2005 wurde die Verwaltung beauftragt, unter Beteiligung der betroffenen freien Träger der Jugendhilfe einen Jugendförderplan zu erarbeiten (SV-7-0249).
In der JHA-Sitzung am 30.03.2006 wurde mitgeteilt, dass im Rahmen der bereitstehenden Ressourcen im Kreisjugendamt (KJA) bei Beibehaltung eines umfassenden Planungsansatzes eine zeitliche Streckung des Verfahrens notwendig ist.
Ein
wesentliches Ziel der landesgesetzlichen Vorgabe, dem 3. Ausführungsgesetz des
KJHG NRW, ist die Herbeiführung einer längerfristigen finanziellen
Planungssicherheit für die Träger bestehender Angebote im Bereich der
Jugendförderung. Das KJA Coesfeld verfügt mit den „Richtlinien zur Förderung
der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit“ über eine Fördergrundlage, die diese
längerfristige Förderzusage bisher nicht beinhaltet.
Im
Rahmen der Stellungnahme der Verwaltung auf eine Anfrage des JHA-Mitglieds Anne
Willing-Kertelge wurde im JHA am 01.06.2006 zum Verfahren für die Erarbeitung
des Kinder- und Jugendförderplans berichtet. Demnach soll dem Ausschuss in der
Sitzung am 19.10.2006 ein Zwischenbericht vorgelegt werden. Davon ausgehend
soll der weitere Verfahrensablauf vorgeschlagen werden.
II. Lösung
Im
Rahmen der AG „Kinder- und
Jugendförderplan“ – die mit dem Aufstellungsbeschluss vom 29.09.2005
eingerichtet wurde, um die Erarbeitung der Planung unter Einbeziehung der
Träger zu begleiten - wurden folgende
inhaltliche Schwerpunktthemen für die Planung festgelegt:
- „sportliche und
freizeitorientierte
Jugendarbeit“
- „spezielle Angebote für Kinder und Jugendliche“
- „schul und
berufsbezogene Jugendarbeit“
- „politische und soziale Jugendbildung“
Zudem
wurden - um exemplarisch die Rahmenbedingungen und die Angebotsstruktur im
Bereich der Kinder- und Jugendförderung auf örtlicher Ebene zu untersuchen –
als Modellkommunen die Gemeinden Nottuln und Nordkirchen festgelegt.
Hierauf
aufbauend wurde in schwerpunkthemenbezogener Kleinarbeitsgruppen Planungsraster
und das zu erhebenden Datenkonzept erarbeitet (siehe Anlage). Dabei wurde der
Schwerpunktbereich der „politischen und
sozialen Jugendbildung“ zunächst ausgeklammert. Inzwischen wurde die
Datenerhebung und –aufarbeitung weiter vertieft. Hier unterscheiden sich zwei
Hauptbereiche, die in engem Zusammenhang stehen:
- Die Bestandserhebung zur Angebotsstruktur
und ihrer Finanzierung. Im Mittelpunkt stand hier die Befragung „Kinder-
und Jugendarbeit in Institutionen Vereinen und Verbänden“ in den Gemeinden
Nottuln und Nordkirchen.
- Die Sammlung und Aufarbeitung der planerischen Bedarfsindikatoren
aus den Bereichen Demografie und Sozialstruktur. Unberücksichtigt bleiben
damit noch subjektiv artikulierte Bedarfe von Jugendlichen und Familien.
In der 4. Sitzung der AG „Kinder- und Jugendförderplan“ am 23.08.2006 wurde ein Querschnitt zu dieser umfangreichen Datensammlung vorgestellt und erörtert. Im Unterausschuss Jugendhilfeplanung – als politisches Begleitgremium der Planung – wird laufend zum Umsetzungsstand berichtet. In der Sitzung am 18.09.2006 wurden dem Unterausschuss Auszüge der bisherigen Arbeitsergebnisse als Folienvortrag präsentiert. Im JHA soll in gleicher Weise berichtet werden.
Zur
weiteren Verfahrensweise:
Richtlinien
Die bisher gewonnenen Erkenntnisse aus der Datenerhebung in den Modellkommunen Nottuln und Nordkirchen stellen die bestehenden Förderrichtlinien nicht in Frage sondern bestätigen sie. Der Schaffung einer erweiterten finanziellen Planungssicherheit soll daher für das bestehende Angebot Vorrang eingeräumt werden. Es ist beabsichtigt, das bisherige Förderbudget des KJA für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 festzuschreiben. Diese Zusage soll über eine entsprechend angepasste Fassung der Richtlinien mit Beginn der Haushaltsberatungen am 29.11.2006 in den JHA eingebracht werden.
Weitere
Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes:
Der
Planungsauftrag wird wie folgt konkretisiert:
- Vervollständigung und Vertiefung der
Bestandsaufnahme für Nottuln und Nordkirchen,
- Überprüfung der bestehenden Förderrichtlinien über die
Auswertung und Analyse der für die Modellkommunen erarbeiteten Bestands-
und Rahmendaten und der sich abzeichnenden demografischen Entwicklung,
- Ausweitung der Bestandserhebung und –darstellung
(Angebotskataster) auf den gesamten Zuständigkeitsbereich.
Grundsätzlich
erfolgt die weitere Ausarbeitung ohne genaue zeitliche Fristsetzung im Rahmen
vorhandener Personalressourcen für die Aufgabe der Jugendhilfeplanung nach § 80
SGB VIII.
III. Alternativen
keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
keine
V. Zuständigkeit für
die Entscheidung
Die
Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses ergibt sich aus § 5 Abs.2 der Satzung
für das Jugendamt des Kreises Coesfeld.
Anlagen:
Planungsmatrizen
der Themenschwerpunkte
Datenmatrix