Betreff
Aufstellung eines Kinder- und Jugendförderplans für das Kreisjugendamt Coesfeld:
Bericht zum Stand der Umsetzung
Vorlage
SV-7-0484
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht zur Aufstellung eines Kinder- und Jugendförderplans für das Kreisjugendamt Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Begründung:

I.   Problem

Mit Beschluss des JHA vom 29.09.2005 wurde die Verwaltung beauftragt, unter Beteiligung der betroffenen freien Träger der Jugendhilfe einen Jugendförderplan zu erarbeiten (SV-7-0249).

 

In der JHA-Sitzung am 30.03.2006 wurde mitgeteilt, dass im Rahmen der bereitstehenden Ressourcen im Kreisjugendamt (KJA) bei Beibehaltung eines umfassenden Planungsansatzes eine zeitliche Streckung des Verfahrens notwendig ist.

 

Ein wesentliches Ziel der landesgesetzlichen Vorgabe, dem 3. Ausführungsgesetz des KJHG NRW, ist die Herbeiführung einer längerfristigen finanziellen Planungssicherheit für die Träger bestehender Angebote im Bereich der Jugendförderung. Das KJA Coesfeld verfügt mit den „Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit“ über eine Fördergrundlage, die diese längerfristige Förderzusage bisher nicht beinhaltet.

 

Im Rahmen der Stellungnahme der Verwaltung auf eine Anfrage des JHA-Mitglieds Anne Willing-Kertelge wurde im JHA am 01.06.2006 zum Verfahren für die Erarbeitung des Kinder- und Jugendförderplans berichtet. Demnach soll dem Ausschuss in der Sitzung am 19.10.2006 ein Zwischenbericht vorgelegt werden. Davon ausgehend soll der weitere Verfahrensablauf vorgeschlagen werden.  

II.         Lösung

Im Rahmen der  AG „Kinder- und Jugendförderplan“ – die mit dem Aufstellungsbeschluss vom 29.09.2005 eingerichtet wurde, um die Erarbeitung der Planung unter Einbeziehung der Träger zu begleiten -  wurden folgende inhaltliche Schwerpunktthemen für die Planung festgelegt:

 

  • „sportliche und  freizeitorientierte  Jugendarbeit“
  • „spezielle Angebote für  Kinder und Jugendliche“
  • „schul und  berufsbezogene  Jugendarbeit“
  • „politische und soziale Jugendbildung“

 

Zudem wurden - um exemplarisch die Rahmenbedingungen und die Angebotsstruktur im Bereich der Kinder- und Jugendförderung auf örtlicher Ebene zu untersuchen – als Modellkommunen die Gemeinden Nottuln und Nordkirchen festgelegt.

Hierauf aufbauend wurde in schwerpunkthemenbezogener Kleinarbeitsgruppen Planungsraster und das zu erhebenden Datenkonzept erarbeitet (siehe Anlage). Dabei wurde der Schwerpunktbereich der  „politischen und sozialen Jugendbildung“ zunächst ausgeklammert. Inzwischen wurde die Datenerhebung und –aufarbeitung weiter vertieft. Hier unterscheiden sich zwei Hauptbereiche, die in engem Zusammenhang stehen:

 

  • Die Bestandserhebung zur Angebotsstruktur und ihrer Finanzierung. Im Mittelpunkt stand hier die Befragung „Kinder- und Jugendarbeit in Institutionen Vereinen und Verbänden“ in den Gemeinden Nottuln und Nordkirchen.
  • Die Sammlung und Aufarbeitung der planerischen Bedarfsindikatoren aus den Bereichen Demografie und Sozialstruktur. Unberücksichtigt bleiben damit noch subjektiv artikulierte Bedarfe von Jugendlichen und Familien.

 

In der 4. Sitzung der AG „Kinder- und Jugendförderplan“ am 23.08.2006 wurde ein Querschnitt zu dieser umfangreichen Datensammlung vorgestellt und erörtert. Im Unterausschuss Jugendhilfeplanung – als politisches Begleitgremium der Planung – wird laufend zum Umsetzungsstand berichtet. In der Sitzung am 18.09.2006 wurden dem Unterausschuss Auszüge der bisherigen Arbeitsergebnisse als Folienvortrag präsentiert. Im JHA soll in gleicher Weise berichtet werden.

 

Zur weiteren Verfahrensweise:

Richtlinien

Die bisher gewonnenen Erkenntnisse aus der Datenerhebung in den Modellkommunen Nottuln und Nordkirchen stellen die bestehenden Förderrichtlinien nicht in Frage sondern bestätigen sie. Der Schaffung einer erweiterten finanziellen Planungssicherheit soll daher für das bestehende Angebot Vorrang eingeräumt werden. Es ist beabsichtigt, das bisherige Förderbudget des KJA für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 festzuschreiben. Diese Zusage soll über eine entsprechend angepasste Fassung der Richtlinien mit Beginn der Haushaltsberatungen am 29.11.2006 in den JHA eingebracht werden.

 

Weitere Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes:

Der Planungsauftrag wird wie folgt konkretisiert:

  • Vervollständigung und Vertiefung der Bestandsaufnahme für Nottuln und Nordkirchen,
  • Überprüfung der bestehenden Förderrichtlinien über die Auswertung und Analyse der für die Modellkommunen erarbeiteten Bestands- und Rahmendaten und der sich abzeichnenden demografischen Entwicklung,
  • Ausweitung der Bestandserhebung und –darstellung (Angebotskataster) auf den gesamten Zuständigkeitsbereich.

 

Grundsätzlich erfolgt die weitere Ausarbeitung ohne genaue zeitliche Fristsetzung im Rahmen vorhandener Personalressourcen für die Aufgabe der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII.

III. Alternativen

keine

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

keine

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses ergibt sich aus § 5 Abs.2 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld.

 

 

Anlagen:

Planungsmatrizen der Themenschwerpunkte

Datenmatrix