Betreff
Stiftung des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs Lüdinghausen zur Förderung der internationalen Begegnung
Vorlage
SV-7-0487
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.             Der Kreis Coesfeld wird mit einem Betrag von 1.000 € Gründungsstifter der „Stiftung des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs Lüdinghausen zur Förderung der internationalen Begegnung“.

 

2.             Der Kreis Coesfeld wird durch den Landrat im Stiftungsforum vertreten.

Begründung:

 

I.   Problem:

Auf Initiative des Schulleiters des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs des Kreises Coesfeld, Herrn Oberstudiendirektor Rudolf Hege, ist die Errichtung der „Stiftung des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs Lüdinghausen zur Förderung der internationalen Begegnung“ beabsichtigt.

Stiftungszweck ist es, Bildung und Erziehung zu fördern und einen Beitrag zur Völkerverständigung zu leisten. Die einzelnen Aufgaben und Stiftungszwecke sind dem auszugsweise beigefügten Entwurf der Stiftungssatzung zu entnehmen (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage SV-7-0487). Auf die Unterstützung und Sicherstellung des Betriebs der Begegnungsstätte „Marianne-von-Weizsäcker-Haus“ wird besonders hingewiesen.

 

Zur Anerkennung der Stiftung sind Stiftungsmittel in Höhe von rd. 50.000 € erforderlich. Das Ehepaar von Weizsäcker wird sich mit einem Betrag von 10.000 € an der Stiftungsgründung beteiligen. Das sogenannte „Stiftungsgeschäft“ soll am 02.11.2006 anlässlich der Einweihung des  Marianne-von-Weizsäcker-Hauses in Lüdinghausen unterzeichnet werden.

II.  Lösung:

Der Kreis Coesfeld wird mit einem Betrag von 1.000 € Gründungsstifter der „Stiftung des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs Lüdinghausen zur Förderung der internationalen Begegnung“. Damit dokumentiert der Kreis Coesfeld sowohl  als Schulträger als auch als Träger der öffentlichen Jugendhilfe, dass er die Zielsetzung der Stiftung unterstützt.

 

Die Einbringung des Betrages von 1.000 € dient der Aufgabenerfüllung des Kreises Coesfeld. Mit der Beteiligung des Kreises sollen Betriebe und Privatpersonen aus dem Kreis Coesfeld angesprochen und veranlasst werden, Stiftungsmittel in die Stiftung einzubringen, damit die für die Anerkennung notwendige Summe zugesichert wird. Es wäre sicherlich nicht zu vermitteln, wenn der Kreis als Träger des Berufskollegs seine Unterstützung der Stiftung nicht auch durch eine Mitgliedschaft dokumentieren würde.

 

Bei einer anderen Organisationsform als der Stiftung ist mit der gleichen Zuwendung privater Dritter nicht zu rechnen. Somit kann der mit der Stiftung verfolgte Zweck auf andere Weise nicht erreicht werden.

 

Stiftungen verkörpern eine besondere Form  aktiver bürgerschaftlicher Beteiligung. Mit der Beteiligung des Kreises an der Stiftung des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs Lüdinghausen zur Förderung der internationalen Begegnung soll daher zudem erreicht werden, dass Stiftungen als Instrument zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements, das zur Lösung vielfältiger Aufgaben in Gemeinden, Städten und Kreises beitragen kann, verstärkt ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten.

 

Die Gründungsstifter sind nach der Satzung Mitglieder des Stiftungsforums. Vorgeschlagen wird, dass der Landrat den Kreis Coesfeld im Stiftungsforum vertritt.

III. Alternativen:

Der Kreis Coesfeld ist gesetzlich nicht zur Errichtung von bzw. Beteiligung an Stiftungen verpflichtet.

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung:

Für den Kreis Coesfeld entstehen keine Folgekosten. Durch die Errichtung der Stiftung werden private Mittel zur Durchführung öffentlicher Aufgaben im Bereich der Jugendhilfe und der Schule akquiriert.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Budget 2 zur Verfügung.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung:

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 und Abs. 4 KrO.

Anlagen:

 

Auszug aus der Stiftungssatzung