Betreff
Förderung von Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren
Vorlage
SV-7-0492
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht über die Aufwendungen des Kreises für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren wird zur Kenntnis genommen.
  2. Eine Förderung der in den Anträgen der Stadt Olfen (Projekt Pillefuß) vom 31.08.2005 und des Vereins Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Billerbeck (Haus Kunterbunt) vom 18.10.2005 dargestellten Betreuungsmaßnahmen erfolgt im Rahmen der bestehenden Fördermöglichkeiten (Richtlinien Spielgruppenförderung und Tagespflege).
  3. Weitere Richtlinien zur Förderung der Betreuung von Kindern unter drei Jahren werden vor der angekündigten Änderung der Finanzierungsstruktur des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder, bei der auch die Betreuung jüngerer Kinder Berücksichtigung finden soll, nicht beschlossen.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Bereits mehrfach war die Verwendung der unter Haushaltsstelle 4640.760100 erstmals 2005 eingestellten Mittel zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren Gegenstand von Diskussionen im Jugendhilfeausschuss. Die Haushaltsstelle wurde 2004 aufgrund der angekündigten Änderungen des SGB VIII durch das TAG (Tagesbetreuungsausbaugesetz) kurzfristig in die Haushaltsplanungen für 2005 aufgenommen. Konkrete Verwendungskriterien oder Anfragen zur Verwendung lagen zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.

Allgemein wurde davon ausgegangen, dass spätestens im Sommer 2005 Vorgaben des Landes zum Ausbau von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren erfolgen. Aufgrund des Regierungswechsels in Düsseldorf im Mai 2005 wurden die Pläne und Programme der vorherigen Landesregierung hierzu jedoch nicht mehr realisiert. Einzige Ausnahme bildete die Änderung der Budgetvereinbarung. Danach können – wenn in Tageseinrichtungen freie Plätze vorhanden sind und der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für die 3- bis 6jährigen gewährleistet ist – bis zu 20 % der Plätze einer Tageseinrichtung von 2jährigen Kindern genutzt werden. Um dem erhöhten Betreuungsaufwand für diese Altersgruppe gerecht werden zu können, belegen 2jährige Kinder dabei 2 bis 2,5 Plätze.

Zum 31.12.2005 wurden 35 2jährige Kinder über die Regelung der Budgetvereinbarung betreut. Zum 31.12.2006 werden es voraussichtlich zwischen 70 und 75 2jährige Kinder sein. Außerdem werden zum 31.12.2006 zwischen 10 und 15 2jährige Kinder außerhalb der Regelungen der Budgetvereinbarung ausnahmsweise bereits auf Plätzen für 3- bis 6jährige Kinder betreut werden. 

 

Da die angekündigten landesrechtlichen Sonder- und Zusatzprogramme zur Betreuung jüngerer Kinder, die u.a. eine Spielgruppenförderung vorsahen, aufgrund des Regierungswechsels nicht mehr realisiert wurden, wurden vom Jugendamt 2005 die Richtlinien zur Förderung von Spielgruppen erarbeitet. Diese traten zum 01.11.2005 in Kraft. In 2006 konnten bislang zwei Spielgruppen, die eine Betreuungszeit von mehr als 10 Stunden anbieten, gefördert werden. Eine weitere Spielgruppe weitet ihr Betreuungsangebot voraussichtlich aus, um ebenfalls von der Förderung profitieren zu können.

 

In 2006 wurden auch die Tagespflegerichtlinien überarbeitet. Die Änderung dieser Richtlinien, die insbesondere eine Fördermöglichkeit für andere Einkommensgruppen ermöglichte, trat zum 01.06.2006 in Kraft. Ein erster Zwischenbericht hierzu wird voraussichtlich im Zusammenhang mit der Ermittlung des Ausbaustands der U3-Betreuung zum 31.12.06 erstellt werden.

 

In 2006 werden für das Kreisjugendamt voraussichtlich folgende Kosten für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren anfallen:

 

U3-Kindertagespflege nach Richtlinien Kreisjugendamt Coesfeld:     noch nicht bestimmbar

Förderung von Spielgruppen:                                                                             rd. 3.600 EUR

Mehrkosten wg. Aufnahme 2Jähriger über Budgetvereinbarung                     rd. 90.000 EUR

Betreuung von Kindern unter drei Jahren in kleinen altersgemischten

Gruppen                                                                                                          rd. 146.000 EUR

 

Die für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren geleisteten Ausgaben liegen damit deutlich oberhalb des bei der Haushaltsstelle 4640.760100 bereitgestellten Pauschalansatzes.

 

Dem Kreisjugendamt liegen die mit Sitzungsvorlagen SV-7-0251 und SV-7-0275 vorgestellten Anträge zur Förderung von Projekten zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren vor. Die Entscheidung über diese Anträge wurde bislang bis zur Verabschiedung allgemeinverbindlicher Richtlinien ausgesetzt.

 

Eine abschließende Ausarbeitung von Richtlinien war aufgrund zahlreicher Neuerungen im Aufgabengebiet der Tagesbetreuung von Kindern (u.a. KICK, TAG, GTK-Änderung, Familienzentren), durch die die personellen Ressourcen weitestgehend ausgelastet waren, noch nicht möglich.

Inzwischen ist erkennbar, dass das zuständige Fachministerium beabsichtigt, das GTK spätestens 2008 grundlegend zu ändern (MV-7-0481). In die Finanzierungsstrukturen des GTK soll dann auch eine Förderung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren generell aufgenommen werden.

Angesichts bereits bestehender Fördermöglichkeiten im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren (auf freien Plätzen in Kindertageseinrichtungen, in kleinen altersgemischten Gruppen, im Wege der Tagespflege, in Spielgruppen) erscheint es wenig sinnvoll - aufgrund der angekündigten GTK-Änderung möglicherweise nur für ein Betriebskostenjahr – ein weiteres umfassendes Förderinstrumentarium zu installieren und mit diesem neue, über die bisherigen Förderkriterien hinausgehende Standards festzulegen.

 

 

II.  Lösung

Geplant ist daher die Haushaltsstelle 4640.760100 (Betreuung U3) aufzulösen und den Ansatz von 160.000 EUR in 2007 direkt den jeweiligen Einzelhaushaltsstellen (Betriebskosten, Förderung Tagespflege, Spielgruppenförderung) zuzuordnen.

Außerdem soll eine Extra-Haushaltsstelle für die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der Kindertagespflege eingerichtet werden (siehe Sitzungsvorlage SV-7-0483).

 

Die Erarbeitung von Richtlinien zur Förderung der Betreuung von Kindern unter drei Jahren außerhalb der bestehenden Fördermöglichkeiten wird nicht weiter fortgesetzt. Die Regelungen der angekündigten GTK-Änderung werden abgewartet.

 

Soweit die vorliegenden Anträge die Förderkriterien der bereits bestehenden Richtlinien nicht erfüllen, wird diesen nicht entsprochen.

 

III. Alternativen

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Zusätzliche Mittel werden nicht benötigt. Der vorhandene Ansatz von 160.000 in 2006 wird im Rahmen des Ausgleichs auf Produktebene mit den anderen Haushaltsstellen, die zur Finanzierung der U3-Betreuung vorhanden sind, verrechnet. Für kommende Jahre werden die Mittel direkt den jeweiligen Einzelhaushaltsstellen zugeteilt.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Jugendhilfeausschuss hat nach § 5 Abs. 1 der Satzung des Jugendamtes u.a. die Aufgabe der Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für u.a. die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendhilfe und entscheidet nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe 2 der Satzung über die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen des Jugendamtes und der Träger der freien Jugendhilfe nach Maßgabe der Richtlinien und der vom Kreistag bereitgestellten Mittel, sofern die Förderung im Einzelfall den Betrag von 500,00 € übersteigt.