Betreff
Sanierung der Deponie Ottmarsbocholt
Vorlage
SV-6-0778
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

I. – V.

Die Deponie Ottmarsbocholt wurde von 1968 bis 1975 unter der Trägerschaft des ehemaligen Amtes Lüdinghausen sowie der Stadt Lüdinghausen zum Zwecke der Ablagerung von Siedlungsabfällen und gewerblichen Abfällen aus dem Altkreis Lüdinghausen betrieben. Ab dem 1.1.1976 nutzte und übernahm der Kreis Coesfeld den weiteren Betrieb der Deponie auf Grund seiner Eigenschaft als zur Abfallbeseitigung zuständige Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 3 abs. 2 AbfG.

 

Am 22.05.1976 wurde die Deponie endgültig geschlossen und bis 1979 rekultiviert ( Bodenabdeckung).

 

Insgesamt sind auf der Deponie mit einer Ausstandsfläche von 4,8 ha 450.000 m³ Abfall eingebaut worden. Technische Sicherungsmaßnahmen entsprechend den heutigen Anforderungen sind nicht vorhanden.

 

Im Rahmen der Untersuchungen zum Altstandort „Deponie in der Davert“ in Senden Ottmarsbocholt sind im Grundwasser im unmittelbaren Abstrom der Deponie Belastungen aufgetreten, die eine Sanierung der Deponie erforderlich machten.

 

Im Rahmen der Beurteilung des Sanierungserfordernisses sind nachfolgende Emissionswege beurteilt worden:

-          Sickerwasseremission in das Grundwasser,

-          Sickerwasseremission in das Oberflächenwasser,

-          Deponiegasemissionen in die Atmosphäre.

 

Die Sanierungsplanungen wurden in den 90er Jahren durch das Ing. Büro IWA durchgeführt und nach Klärung der Zahlungsmodalitäten hinsichtlich ihrer technischen Anforderungen in 2002 überarbeitet.

 

Das Sanierungsziel ist die Minimierung des Schadstoffaustrages aus dem Deponiekörper der Altablagerung in das umgebende Grundwasser sowie der Oberflächengewässer. Ferner soll durch die Ausgestaltung der Oberfläche eine Minderung der Methangasemissionen erfolgen.

 

Um dieses Sanierungsziel zu erreichen, sind nachfolgende Maßnahmen geplant und im Rahmen der Zustimmung zum Sanierungsplan durch die Bezirksregierung Münster genehmigt worden:

 

-          Erhalt der Nord- und Ostböschung mit dem vorhandenen dichten Aufwuchs, da eine ausreichende Bodenüberdeckung des Müllkörpers nachgewiesen wurde,

-          Neuherstellung der Westböschung mit ausreichender Mächtigkeit und dichten Bepflanzung,

-          Abdichtung der restlichen Deponiefläche mit einer Kunststoffdichtungsbahn (überlappend verlegt) und Aufbau einer Rekultivierungsschicht mit ausreichendem Oxidationspotential zum biochemischen Abbau des Methans,

-          Neuausbildung und Instandsetzung des Entwässerungssystems.

 

Mit den vorgenannten Sicherungsmaßnahmen ist der Eintrag von Sickerwasser in den Deponiekörper weitestgehend unterbunden, so dass der im Deponiekörper befindliche Grundwasserkörper abgebaut und die Durchströmung des Deponats unterbunden wird. Durch die Ausgestaltung und Neuabdeckung des Deponiekörpers wird weiterhin die Minderung des Methanaustrags deutlich und nachhaltig reduziert.

 

Die Kosten der Deponiesanierung belaufen sich auf ca. 1,8 Mio. €. Die einzelnen Kostenpositionen sind der Anlage zu entnehmen. Die Maßnahme wird durch das Land mit 80 % gefördert, so dass ein kommunaler Anteil von ca. 382.000 € verbleibt. An diesem Anteil beteiligen sich die Städte Werne, Lünen, Selm und Drensteinfurt in einer Höhe von ca. 134.000 €, so dass ein Eigenanteil von ca. 248.000 € verbleibt. Diese Kosten werden über  20 Jahre abgeschrieben und in der kostenrechnenden Einrichtung „Abfallwirtschaft“ nachgehalten.

 

Neben den reinen Sanierungskosten sind dem Kreis Coesfeld Zinskosten entstanden, die durch das frühzeitige Abrufen der Fördermittel entstanden sind.

 

Im Rahmen der erforderlichen Deponieüberwachung werden zukünftig Kosten anfallen. Da der Umfang der Arbeiten noch nicht abschließend festgelegt ist, können Kostenangaben nicht gemacht werden. Geschätzt wird ein Umfang von ca. 2 – 3.000 €/a.

 

 

Anlagen:

Kostenaufstellung

Regelprofil

Lageplan