Beschlussvorschlag:
Dem Linienbündelungskonzept für den ÖPNV im Kreis Coesfeld und der geplanten zeitlichen Folge der Ausschreibung von Leistungen ( „Wettbewerbstreppe“) wird zugestimmt.
Begründung:
I.+II
Hinsichtlich der
zukünftigen ÖPNV-Strukturen ist davon auszugehen, dass grundsätzlich
Fahraufträge durch die Aufgabenträger im Rahmen von Wettbewerbsverfahren zu
vergeben sind (voraussichtliche Ausnahme: Inhouse-Vergabe). Für diese
Ausschreibungen müssen rechtzeitig die Rahmenbedingungen gestaltet werden. Dazu
ist es wichtig, dass Linienbündel gebildet werden und ein zeitlicher Stufenplan
für die beabsichtigte Reihenfolge der Ausschreibungen festgelegt wird.
Solange nicht strukturiert
Ausschreibungen durchgeführt werden, besteht die Gefahr, dass die
Verkehrsunternehmen verlustbringende Kurse oder gar ganze Linien aufgeben und
nur noch die gewinnbringenden Linien bedienen. Für die aufgegebenen Linien oder
Kurse müsste dann der Aufgabenträger die Fahrleistungen gegen Entgelt
bestellen. Außerdem besteht die Gefahr das lukrative, auslaufende
Einzelkonzessionen des kommunalen Unternehmens RVM im Antragsverfahren an
Dritte verloren gehen.
Unter „Linienbündelung“
wird verstanden, dass mehrere Linien in einem definierten Verkehrsraum in der
Planung, Bewirtschaftung und Konzessionierung zusammengefasst werden. Im Fall
der Ausschreibung von Verkehrsleistungen kann so ein Ausgleich zwischen
„ertragsreichen“ und „ertragsschwachen“ Linien herbeigeführt werden. Ein
elementares Ziel der Linienbündelung ist es zudem, das „Herausbrechen“
wirtschaftlich ertragreicher Linien aus einem Verkehrsraum („Rosinenpickerei“)
zu vermeiden. Die Bildung von Linienbündeln muss wettbewerbsneutral erfolgen,
das heißt, unabhängig von heute am Markt tätigen Verkehrsunternehmen und ihren
Verkehrsgebieten. Die Linienbündelung dient der Bezirksregierung als Grundlage
für deren Entscheidungen im Genehmigungsrecht gemäß PBefG und ÖPNVG NRW.
Eine wichtige Entscheidung betrifft die Größe der
Linienbündel. Die ansässigen privaten Verkehrsunternehmen haben immer wieder
betont, dass die Linienbündel nicht zu groß gebildet werden dürfen, damit sich
auch mittelständische Unternehmen an Ausschreibungen beteiligen können.
Andererseits lassen große Linienbündel die günstigsten Ausschreibungsergebnisse
erwarten. Tatsächlich ist heute der Betrieb des ÖPNV-Angebotes im Kreis unter
der Regie der großen Verkehrsunternehmen (WB und RVM) gebündelt – vergleichbar
zweier großer Netze - und relativ optimal gestaltet. Von neuen
Linienbündelungskonzepten ist daher nicht in erster Linie eine weitere
Optimierung der betrieblichen Umläufe zu erwarten; vielmehr ist die
Linienbündelung ein Vorsorgekonzept, mit dem man sich auf den Wettbewerb
einstellt. Die Verwaltung schlägt daher vor, einen Mittelweg zu nehmen und
insgesamt 6 Linienbündel zu bilden.
Um die Linien in Bündeln
ausschreiben zu können, müssen die Konzessionslaufzeiten harmonisiert werden.
Im Vorfeld der Linienbündelung wurden daher die zur Verlängerung anstehenden
Konzessionen auf Wunsch der Münsterlandkreise durch die Bezirksregierung auf
den 31.12.2007 befristet.
Zwischenzeitlich wurde von den Münsterlandkreisen auf
der Basis der jeweiligen Linienbündelungskonzepte eine sogenannte
„Wettbewerbstreppe“ entwickelt, in der die voraussichtlichen
Ausschreibungstermine der einzelnen Linienbündel festgelegt sind. Die
Wettbewerbstreppe umfasst alle 30 Linienbündel im Münsterland, die stufenweise
entsprechend dem Zeitplan ausgeschrieben werden sollen. Diese Bündel können
ggf. in mehrere Lose aufgeteilt werden, um insbesondere dem Mittelstand ein
Chance zu bieten sich an Ausschreibungen
zu beteiligen.
Die Bestellung von Verkehrsleistungen soll auf der
Grundlage der Kreistagsbeschlüsse in Coesfeld und Steinfurt mit einem ersten
Bündel 2009/2010 erfolgen. Die weiteren Vergaben erfolgen dann zeitlich
gestuft. In der Anlage 1 sind die Linienbündel und ihre geplanten
Ausschreibungszeitpunkte kartografisch dargestellt. Die Anlage 2 enthält eine
tabellarische Aufstellung der Linienbündel und der geplanten
Ausschreibungszeitpunkte.
Die vorliegende Wettbewerbstreppe bildet die
Grundlage, auf der die Bezirksregierung über die zur Wiedererteilung
anstehenden Genehmigungen entscheidet. Bei der
nach Ablauf der beantragten Laufzeit anstehenden Wiedererteilung wird
die Bezirksregierung auf Grundlage der vorliegenden Wettbewerbstreppen die
Genehmigungsdauer festlegen. Der Zuschnitt der Linienbündel 1 und 2 im Kreis
Steinfurt wird derzeit mit den betroffenen Kommunen abgestimmt. Insofern können
sich hier noch zeitliche Verschiebungen dieser Bündel ergeben. Die zeitliche
Staffelung der übrigen Bündel ist hiervon nicht betroffen.
III.
Keine.
IV.
Keine. Das Linienbündelungskonzept zusammen mit der
Wettbewerbstreppe sollen vor wirtschaftlichen Risiken schützen und einen
geordneten Wettbewerb ermöglichen.
V.
Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§26 Abs. 1 KrO NW).
Anlagen:
1. Kartographische Darstellung der Linienbündel und ihre
geplanten Ausschreibungszeitpunkte
2. Tabellarische Aufstellung der Linienbündel und der
geplanten Ausschreibungszeitpunkte