Betreff
Linienbündelungskonzept für den ÖPNV im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-7-0512
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Linienbündelungskonzept für den ÖPNV im Kreis Coesfeld und der geplanten zeitlichen Folge der Ausschreibung von Leistungen ( „Wettbewerbstreppe“) wird zugestimmt.

 

Begründung:

 

I.+II

Hinsichtlich der zukünftigen ÖPNV-Strukturen ist davon auszugehen, dass grundsätzlich Fahraufträge durch die Aufgabenträger im Rahmen von Wettbewerbsverfahren zu vergeben sind (voraussichtliche Ausnahme: Inhouse-Vergabe). Für diese Ausschreibungen müssen rechtzeitig die Rahmenbedingungen gestaltet werden. Dazu ist es wichtig, dass Linienbündel gebildet werden und ein zeitlicher Stufenplan für die beabsichtigte Reihenfolge der Ausschreibungen festgelegt wird.

 

Solange nicht strukturiert Ausschreibungen durchgeführt werden, besteht die Gefahr, dass die Verkehrsunternehmen verlustbringende Kurse oder gar ganze Linien aufgeben und nur noch die gewinnbringenden Linien bedienen. Für die aufgegebenen Linien oder Kurse müsste dann der Aufgabenträger die Fahrleistungen gegen Entgelt bestellen. Außerdem besteht die Gefahr das lukrative, auslaufende Einzelkonzessionen des kommunalen Unternehmens RVM im Antragsverfahren an Dritte verloren gehen.

 

Unter „Linienbündelung“ wird verstanden, dass mehrere Linien in einem definierten Verkehrsraum in der Planung, Bewirtschaftung und Konzessionierung zusammengefasst werden. Im Fall der Ausschreibung von Verkehrsleistungen kann so ein Ausgleich zwischen „ertragsreichen“ und „ertragsschwachen“ Linien herbeigeführt werden. Ein elementares Ziel der Linienbündelung ist es zudem, das „Herausbrechen“ wirtschaftlich ertragreicher Linien aus einem Verkehrsraum („Rosinenpickerei“) zu vermeiden. Die Bildung von Linienbündeln muss wettbewerbsneutral erfolgen, das heißt, unabhängig von heute am Markt tätigen Verkehrsunternehmen und ihren Verkehrsgebieten. Die Linienbündelung dient der Bezirksregierung als Grundlage für deren Entscheidungen im Genehmigungsrecht gemäß PBefG und ÖPNVG NRW.

 

Eine wichtige Entscheidung betrifft die Größe der Linienbündel. Die ansässigen privaten Verkehrsunternehmen haben immer wieder betont, dass die Linienbündel nicht zu groß gebildet werden dürfen, damit sich auch mittelständische Unternehmen an Ausschreibungen beteiligen können. Andererseits lassen große Linienbündel die günstigsten Ausschreibungsergebnisse erwarten. Tatsächlich ist heute der Betrieb des ÖPNV-Angebotes im Kreis unter der Regie der großen Verkehrsunternehmen (WB und RVM) gebündelt – vergleichbar zweier großer Netze - und relativ optimal gestaltet. Von neuen Linienbündelungskonzepten ist daher nicht in erster Linie eine weitere Optimierung der betrieblichen Umläufe zu erwarten; vielmehr ist die Linienbündelung ein Vorsorgekonzept, mit dem man sich auf den Wettbewerb einstellt. Die Verwaltung schlägt daher vor, einen Mittelweg zu nehmen und insgesamt 6 Linienbündel zu bilden.

 

Um die Linien in Bündeln ausschreiben zu können, müssen die Konzessionslaufzeiten harmonisiert werden. Im Vorfeld der Linienbündelung wurden daher die zur Verlängerung anstehenden Konzessionen auf Wunsch der Münsterlandkreise durch die Bezirksregierung auf den 31.12.2007 befristet.

 

Zwischenzeitlich wurde von den Münsterlandkreisen auf der Basis der jeweiligen Linienbündelungskonzepte eine sogenannte „Wettbewerbstreppe“ entwickelt, in der die voraussichtlichen Ausschreibungstermine der einzelnen Linienbündel festgelegt sind. Die Wettbewerbstreppe umfasst alle 30 Linienbündel im Münsterland, die stufenweise entsprechend dem Zeitplan ausgeschrieben werden sollen. Diese Bündel können ggf. in mehrere Lose aufgeteilt werden, um insbesondere dem Mittelstand ein Chance zu bieten sich an  Ausschreibungen zu beteiligen.

 

Die Bestellung von Verkehrsleistungen soll auf der Grundlage der Kreistagsbeschlüsse in Coesfeld und Steinfurt mit einem ersten Bündel 2009/2010 erfolgen. Die weiteren Vergaben erfolgen dann zeitlich gestuft. In der Anlage 1 sind die Linienbündel und ihre geplanten Ausschreibungszeitpunkte kartografisch dargestellt. Die Anlage 2 enthält eine tabellarische Aufstellung der Linienbündel und der geplanten Ausschreibungszeitpunkte.

 

Die vorliegende Wettbewerbstreppe bildet die Grundlage, auf der die Bezirksregierung über die zur Wiedererteilung anstehenden Genehmigungen entscheidet. Bei der  nach Ablauf der beantragten Laufzeit anstehenden Wiedererteilung wird die Bezirksregierung auf Grundlage der vorliegenden Wettbewerbstreppen die Genehmigungsdauer festlegen. Der Zuschnitt der Linienbündel 1 und 2 im Kreis Steinfurt wird derzeit mit den betroffenen Kommunen abgestimmt. Insofern können sich hier noch zeitliche Verschiebungen dieser Bündel ergeben. Die zeitliche Staffelung der übrigen Bündel ist hiervon nicht betroffen.

 

III.

Keine.

 

IV.

Keine. Das Linienbündelungskonzept zusammen mit der Wettbewerbstreppe sollen vor wirtschaftlichen Risiken schützen und einen geordneten Wettbewerb ermöglichen.

 

V. 

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§26 Abs. 1 KrO NW).

Anlagen:

 

1.    Kartographische Darstellung der Linienbündel und ihre geplanten Ausschreibungszeitpunkte

2.    Tabellarische Aufstellung der Linienbündel und der geplanten Ausschreibungszeitpunkte