Betreff
Zukunft der RVM
Vorlage
SV-7-0514
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.             Die RVM wird als kommunales Unternehmen für zunächst 8 Jahre weiter geführt.

2.             Die RVM wird beauftragt, die Verträge mit den Kooperationspartnern entsprechend den in der Anlage genannten Zielsetzungen anzupassen.

3.             Der Restrukturierungsprozess der RVM wird konsequent fortgeführt.

 

Begründung:

 

I.- III.

 

Die Diskussion zur Restrukturierung der RVM wurde in den letzten Jahren intensiv geführt. Anlass waren Rechtsunsicherheiten, die sich in Vorbereitung auf den Wettbewerb im ÖPNV auf europäischer Ebene ergeben haben sowie die angespannte Situation der kommunalen Haushalte.

 

Unter gutachterlicher Begleitung wurde 2004 die Situation der RVM analysiert. Das Gutachterkonsortium kam zu folgenden Ergebnissen:

 

  • Im Wirtschaftsjahr 2003 erbrachte die RVM bei einem Defizit von 6,5 Mio. Euro ihre ca. 25 Mio. Wagen-km zu Kosten oberhalb des Marktpreisniveaus.
  • Die RVM ist auf die Marktöffnung und die Teilnahme am Wettbewerb nicht hinreichend vorbereitet.
  • Der private Mittelstand als Kooperationspartner und Subunternehmen der RVM ist derzeit ebenfalls nicht auf den Wettbewerb vorbereitet.
  • Die pauschale Deckung von Defiziten im ÖPNV entspricht im Zweifel nicht den rechtlichen Anforderungen der EU an die Gewährung von Zuschüssen.

 

Insbesondere vor dem Hintergrund der mangelnden Wettbewerbsfähigkeit ist die RVM in einen Restrukturierungsprozess eingetreten, mit dem vorrangig nachfolgende Ziele verfolgt werden:

 

  • Rechtlich und wirtschaftlich dauerhaft tragfähige Struktur für den ÖPNV
  • Sicherung der Unternehmensentwicklung und der Arbeitsplätze der RVM
  • Sicherung der Position der privaten Verkehrsunternehmen (Kooperationspartner und Subunternehmer)
  • Minimierung des Finanzierungsbedarfs
  • Sicherstellung der Steuerbarkeit durch die Gesellschafter
  • Sicherung der Qualität im ÖPNV

 

Der aktuelle Sachstand der Restrukturierung stellt sich wie folgt dar:

 

Die RNVG hat gemeinsam mit der RVM und der Kanzlei Barth Baumeister Griem eine Betrauungsvereinbarung erarbeitet, die die Anforderungen der vier EuGH-Kriterien erfüllt. Der Abschluss dieser Vereinbarung entspricht den heutigen rechtlichen Anforderungen der EU an die Gewährung von Zuschüssen im ÖPNV.

 

 

 

 

 

 

In der aktuellen Diskussion um die Neufassung der EU-Verordnung 1191/69 zeichnet sich ab, dass zukünftig eine Inhousevergabe an einen sogenannten „internen Betreiber“ möglich sein wird. Die zu erwartende novellierte EU-Verordnung und die noch abzuschließende Betrauungsvereinbarung bilden somit die Basis einer rechtskonformen Beauftragung der RVM durch die Münsterlandkreise.

 

Der eingeschlagene Weg der Restrukturierung der RVM soll konsequent verfolgt werden. Erste Restrukturierungsmaßnahmen zur Reduzierung des Defizits greifen bereits. So konnte z.B. auch bedingt durch die Einführung des TV-N-Tarifes für die Beschäftigten, den sozialverträglichen Abbau von 10 Vollzeitstellen in der Verwaltung sowie die Straffung und Zentralisierung aller innerbetrieblichen Abläufe das Defizit der RVM seit dem Jahr 2003 von 6,5 Mio. € auf 3,3 Mio. € im Jahr 2005 gesenkt werden.

 

Voraussetzung für die weitere Restrukturierung ist, dass die RVM nicht durch die kurz- oder mittelfristige Ausschreibung von Verkehrsleistungen in ihrer Existenz bedroht wird. Die Konzessionen der RVM sollen deshalb für die nächsten 8 Jahre gesichert werden. Die Leistungsbestellung auf Grundlage eines Linienbündelungskonzepts und einer Wettbewerbstreppe ermöglichen den Aufgabenträgern einen gesteuerten und für die Unternehmen zeitlich tragbaren Übergang in den Wettbewerb.

 

Über die 8-jährige Sicherung der RVM-Konzessionen wird auch dem Mittelstand die Chance geboten, sich langfristig auf einen wettbewerblich gestalteten Markt vorzubereiten. Als Bestandteil des Restrukturierungsprozesses wurden die bisher unbefristeten Kooperationsverträge der RVM-Partner einem Benchmark-Verfahren unterzogen. Den Kooperationsverträgen sollen für die nächsten 8 Jahre die im Benchmark-Verfahren ermittelten Marktpreise zugrunde gelegt werden. Die Kooperationsverträge sollen über Vertragsverhandlungen mit den Kooperationspartnern entsprechend angepasst und bis 2014 fortgeführt werden.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Ziel ist die weitere Senkung der Kosten für den ÖPNV.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§26 Abs. 1 KrO NW).