Betreff
Satzung des Kreises Coesfeld über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren.
Vorlage
SV-7-0517
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf beigefügte Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren (Anlage 2) wird beschlossen.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Für die Benutzung des Rettungsdienstes sind gem. § 15 Rettungsgesetz NRW zur Deckung des dem Träger entstehenden Aufwandes Gebühren zu erheben. Die Gebührensätze sind gem. § 76 Gemeindeordnung i.V.m. § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) kostendeckend festzusetzen.

Den derzeitig gültigen Gebührensätzen liegt der kalkulierte Aufwand und die kalkulierten Einsatzzahlen des Jahres 2006 zu Grunde. Es ist festzustellen, ob diese Gebührensätze dem voraussichtlich in 2007 entstehenden Aufwand entsprechen.

 

 

II.  Lösung

Die Entwicklung des Aufwandes von der Kalkulation für das Jahr 2006 über das hochgerechnete  Betriebsergebnis 2006 zum Kalkulationsjahr 2007 stellt sich nach Gesamtsummen wie folgt dar:

 

 

Kalkulation 2006

Prognose BE 2006

Kalkulation 2007

Personalkosten

   4.059.396 €

    4.139.307 €

   4.417.470 €

Kalkulatorische Kosten

      503.129 €

       466.822 €

      531.381 €

Sachkosten Vertragspartner

      472.022 €

       499.430 €

      546.241 €

Sachkosten Kreis Coesfeld

      840.100 €

    1.066.400 €

   1.191.650 €

Summen:

   5.874.647 €

    6.171.959 €

   6.686.742 €

 

Im Einzelnen wird auf die Gegenüberstellung der Hochrechnung des Betriebsergebnisses 2006 mit den Ansätzen der Gebührenkalkulation 2007 verwiesen (vgl. Anlage 3).

 

Neben dem Aufwand sind seit dem 01.01.1999 gem. § 6 KAG die Über- und Unterdeckungen der Vorjahre innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren auszugleichen. Derzeit stehen noch Überdeckungen aus Vorjahren in Höhe von 118.098,03 € zur Verfügung.

Für das Jahr 2006 wurde ein hochgerechnetes Betriebsergebnis von – 178.687,47 € ermittelt (s. Anlage 4). Zu dieser Hochrechnung führten niedrigere Einsatzzahlen im Krankentransport (ca. 750 Einsätze mit etwa 70.000,- € Gebührenausfall) und eine erhebliche Kostensteigerung der Notarztvergütung (257.000,- € wovon nur 38.000,- € kalkuliert waren). Die Arbeitszeit der Ärzte wurde reduziert, der Bereitschaftsdienst der Notärzte wird nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD/AVR) jetzt in der ersten Stufe mit 60 % gegenüber 40 % nach Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) vergütet und die Vergütung der Ärzte wird nach Einigung der Tarifparteien um weitere 10 % bis 13 % angehoben. Aufgrund dieser erheblichen Mehrkosten waren die Verträge mit den Krankenhäusern unter Beteiligung der Kostenträger anzupassen. Die noch vorhandene Überdeckung wird deshalb in voller Höhe zur Kostendeckung in 2006 benötigt werden.

In der Gebührenkalkulation für das Jahr 2007 steht somit keine Überdeckung aus Vorjahren zur Stützung der Gebührensätze zur Verfügung.

Die Gründe für die  Erhöhung des Aufwandes im Jahre 2007 im Vergleich zum hochgerechneten Betriebsergebnis 2006 sind aus der Anlage 3 ersichtlich. Hervorzuheben sind:

a)      Auswirkungen der erhöhten Notarztkosten für ein ganzes Jahr (rd. 100.000 €).

b)      Aufnahme des Betriebes des 24-Stunden-Betriebes der Rettungswache Havixbeck ab 01.01.2007 (rd. 300.000 €).

 

Weitere Kosten aus der Fortschreibung des Rettungsbedarfsplanes könnten entstehen, falls die Bezirksregierung Münster zusätzliche RTW an den Standorten Dülmen und Coesfeld zulässt. Hierfür sind je nach Entscheidung bis zu 300.000 € anzusetzen. In die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung ist ein entsprechender Aufwand nicht eingestellt worden.

Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte beträgt der durch Gebühren zu deckende Gesamtaufwand für das Kalkulationsjahr 2007  6.686.742 € (Anlage 1).

 

Abgesehen von notwendigen Gebührensatzänderungen aufgrund der Kosten- und Leistungsentwicklung ergeben sich aus dem Aspekt der verursachungsgerechten Zuordnung des Aufwandes Anpassungen der Gebührensätze für den rettungsdienstlichen Einsatz und den Krankentransport. Bekanntermaßen werden soweit möglich Rettungswagen für den Krankentransport eingesetzt. Entsprechender Aufwand ist bislang nicht dem Krankentransport zugerechnet worden. In der Kalkulation führt dies zu Mehrkosten auf Seiten des Krankentransportes (KTW) in Höhe von 88.044 € und zu entsprechend geringeren Kosten im Bereich der Notfallrettung (RTW).

 

Dem lt. Gebührenkalkulation für das Betriebsjahr 2007 ermittelten Aufwand stehen geplante Gebühreneinnahmen aus den vorgeschlagenen neuen Gebührensätzen in gleicher Höhe gegenüber.

 

Im Einzelnen wird auf die Gebührenbedarfsberechnung 2007 (Anlage 1) verwiesen.

 

Entscheidenden Einfluss auf die Gebührensätze hat wegen der dominierenden Vorhaltekosten die Kalkulation der Summe der zu erwartenden Einsätze und der Einsatzkilometer. Die in der Gebührenkalkulation für 2007 berücksichtigten Zahlen sind das Ergebnis der im Jahre 2006 hochgerechneten Einsätze und einer Einschätzung der weiteren Entwicklung im kommenden Jahr (vgl. Anlage 5).

 

In dem als Anlage 2 beigefügten Satzungsentwurf wurden die Änderungen umgesetzt.

 

Den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurde mit Schreiben vom 02.11.2006 gemäß § 14 RettG der Entwurf dieser Satzung zur Stellungnahme und Erörterung zugeleitet.

 

 

III. Alternativen

Aus sachlicher Sicht werden keine Alternativen vorgeschlagen.

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Durch die Kalkulation kostendeckender Gebühren und den notwendigen Ausgleich sich ergebender Über- und Unterdeckungen ergeben sich für den Kreishaushalt keine Konsequenzen.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. f) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.