Betreff
Umsetzung des Sozialgesetzbuches - Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Coesfeld;
hier: Benennung weiterer Vertreter für die Arbeitsmarktkonferenz
Vorlage
SV-7-0530
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Coesfeld mbH, Herr Klaus Ehling, wird als stimmberechtigtes Mitglied der Arbeitsmarktkonferenz benannt. Als beratendes Mitglied der Arbeitsmarktkonferenz wird ferner der Leiter des Fachbereiches II, Herr Detlef Schütt, bestimmt.

Begründung:

 

I.   Problem /  II.          Lösung

Mit Beschluss vom 15.12.2004 (SV-7-0061) hat der Kreistag die Arbeitsmarktkonferenz für den Kreis Coesfeld als arbeitsmarktpolitischen Beirat zur Beratung von beruflichen Eingliederungsmaßnahmen für SGB II - Leistungsberechtigte eingerichtet und die Mitglieder benannt (Anlage 1).

 

Kernaufgaben dieser Arbeitsmarktkonferenz sind die Beratung einer kommunalen arbeitsmarktpolitischen Rahmenplanung und die Auswahl von im Kreis Coesfeld durchzuführenden beruflichen Integrationsmaßnahmen.

 

Grundlage für eine erfolgreiche kommunale Arbeitsmarktpolitik durch den Einsatz eines effektiven Angebotes an arbeitsmarktintegrativen Förderinstrumenten und Eingliederungsmaßnahmen für die zu betreuenden SGB II – Leistungsberechtigten ist  sowohl die Kenntnis über die aktuelle Situation im heimischen Wirtschaftsraum als auch die Nähe zu den lokalen, zumeist kleinen und mittelständischen Unternehmen.

 

Neben den bereits in der Arbeitsmarktkonferenz als stimmberechtigte Mitglieder vertretenen Kammern verfügt die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Coesfeld mbH (WfG) über diese zusätzlichen Kenntnisse und Informationen aus dem Wirtschaftsraum Kreis Coesfeld, die für den Beratungsprozess in der Arbeitsmarktkonferenz bedeutsam sein können.

 

Daher sollte der Geschäftsführer der WfG für den Kreis Coesfeld, Herr Ehling, als stimmberechtigtes Mitglied in die Arbeitsmarktkonferenz aufgenommen werden.

 

Zudem wird vorgeschlagen, den Leiter des Fachbereichs II, Herrn Detlef Schütt, als beratendes Mitglied in die Arbeitsmarktkonferenz aufzunehmen.

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

keine

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Kreistag hat mit Beschluss vom 15.12.2004 (SV-7-0061) die Mitglieder der Arbeitsmarktkonferenz für den Kreis Coesfeld bestimmt. Ihm obliegt somit die Benennung weiterer Mitglieder