Betreff
Vierte Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen
Vorlage
SV-7-0542
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf beigefügte „Vierte Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen“ wird beschlossen.

 

 

Begründung:

 

I.  Problem / II. Lösung

 

Zum 01.01.2007 ergibt sich das Erfordernis, im Rahmen einer Vierten Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Coesfeld Änderungen in der Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen vorzunehmen. Die Änderungen stellen sich wie folgt dar:

 

Veränderungen in § 5 Abs. 1 (Gebühren)

 

-           Die Gebühren der Restabfälle aus dem gemeindlichen Anschluss- und Benutzungszwang sowie die Gebühren der Restabfälle aus dem kommunalen Bereich (z. B. Verwaltungen, Bauhöfe, Schulen) werden ab dem 01.01.2007 von 135,00 €/t auf 140,00 €/t erhöht.

 

-           Der Gebührensatz für „verwertbare Grün- und Bioabfälle aus gemeindlichen Sammlungen“ wird ab dem 01.01.2006 von 96,60 €/t auf 98,00 €/t erhöht. Für die Entsorgung von Astschnitt wird eine Gebühr von 50,00 €/t erhoben.

 

-           Der Gebührensatz für Altholz erhöht sich von 16,00 €/t auf 20,00 €/t.

 

-       Der Gebührensatz für die Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen oder vergleichba-        ren Abfällen wird von 160,00 €/t auf 200,00 €/t erhöht.

 

-           Die Kosten für den Umschlag von Restabfällen am Standort Höven erhöht sich von 17,25 €/t auf 23,00 €/t

 

 

Der Entwurf der Vierten Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen wird als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung für 2007 (Anlage 2) sieht gegenüber den Gebührensätzen im laufenden Jahr für die verschiedenen Abfallstoffe Erhöhungen vor, die im Wesentlichen auf die Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie die in 2006 stark gestiegenen Energiekosten zurückzuführen sind. Eine Gegenüberstellung der Gebührensätze von 2006 und 2007 ist beigefügt (Anlage 3).

 

Bei einem Vergleich der voraussichtlichen Gesamtmengen aller Abfallstoffe im gemeindlichen Anschluss- und Benutzungszwang unter Berücksichtigung der jeweiligen Gebührensätze und der aktuellen Einwohnerzahlen dürfte sich gegenüber 2006 eine Erhöhung der Pro-Kopfbelastung um ca. 3,0 % entsprechend der Mehrwertsteuererhöhung in 2007 ergeben.

 

 

III.  Alternativen

 

Keine

 

 

 

 

IV.  Kosten - Folgekosten - Finanzierung

 

Bei der Haushaltsgestaltung in 2007 wird im Gebührenhaushalt (UA 7210) bis auf einen Betrag von 262.370,00 € die Deckung durch Benutzungsgebühren und sonstige Einnahmen vorgenommen. Die Finanzierung dieser Unterdeckung erfolgt durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.

 

Im Gebührenhaushalt werden die Einnahmen und Ausgaben im UA 7210 in der Weise veranschlagt, dass der Gebührenhaushalt mit einem Defizit von 262.370,00 € ausgeht.

 

Diese Verfahrensweise soll den Abbau der Überschüsse aus den Vorjahren bei den kameralen Abschlüssen der kostenrechnenden Einrichtungen gewährleisten.

 

Hinweis:

Im Entwurf des Produkthaushalts ist im Unterabschnitt 7210 noch eine Unterdeckung von 226.847 € ausgewiesen. Die Fortschreibung der Haushaltsansätze für 2007 erfolgt über die Änderungsliste zum Entwurf des Produkthaushalts 2007.

 

V.  Zuständigkeiten für die Entscheidung 

 

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f) KrO ist der Kreistag für die Entscheidung zuständig.

 

 

Anlagen:

 

 

Anlage 1: Gebührensatzung

Anlage 2: Gebührenbedarfsberechnung 2007

Anlage 3: Gebührenvergleich 2006 - 2007