Betreff
Errichtung der zweijährige Berufsfachschule im Berufsfeld Bautechnik am Pictorius-Berufskolleg in Coesfeld
Vorlage
SV-7-0545
Aktenzeichen
40.21.17.04.02
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Am Pictorius-Berufskolleg des Kreises Coesfeld in Coesfeld wird gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz zum 01.08.2007 die zweijährige Berufsfachschule im Berufsfeld Bautechnik (Anlage B 1 APO-BK) errichtet.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Der Schulleiter des Pictorius-Berufskollegs des Kreises Coesfeld in Coesfeld hat vorgeschlagen, zum 01.08.2007 den Bildungsgang „Berufsfachschule im Berufsfeld Bautechnik“ (Anlage B 1 APO-BK) zu errichten.

Der zweijährige Bildungsgang soll am Pictorius-Berufskolleg nur in der Oberstufe geführt werden.

 

Nähere Einzelheiten über den Bildungsgang sind dem Schreiben des Schulleiters vom 27.10.2006 (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage) zu entnehmen.

 

Die benachbarten Schulträger von Berufskollegs wurden über das Vorhaben informiert. Bedenken sind nicht erhoben worden.

 

Die Agentur für Arbeit Coesfeld und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Coesfeld unterstützen aus ausbildungs- und arbeitsmarktlicher Sicht die Errichtung des Bildungsganges. Befürwortende Stellungnahmen des Deutschen Gewerkschaftsbundes – Region Münsterland -, der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen und der Kreishandwerkerschaft Coesfeld sind in Aussicht gestellt.

 

Gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz hat der Schulträger über die Errichtung des Bildungsganges zu beschließen. Der Beschluss bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster. Die Genehmigungsunterlagen sind spätestens zum 01.12.2006 bei der Bezirksregierung einzureichen. Mit der Bezirksregierung wurde abgestimmt, dass die Mitteilung über den Kreistagsbeschluss nachgereicht werden kann.

 

 

II.  Lösung

 

Mit der Errichtung des Bildungsganges wird ein passgenaues Angebot für die Schülerinnen und Schüler geschaffen, die nach Abschluss des Berufsgrundschuljahres in den Fachrichtungen Bautechnik und Holztechnik noch keine Ausbildungsstelle gefunden haben.

Damit wird auch vermieden, dass die Schülerinnen und Schüler Bildungsgänge besuchen, die ihren Fähigkeiten und Neigungen weniger entsprechen.

Die Errichtung des Bildungsganges am Pictorius-Berufskolleg wird daher befürwortet.

Es wird vorgeschlagen, den Errichtungsbeschluss zu fassen.

 

Die Bezirksregierung Münster hat im Rahmen der schulfachlichen Beratung des Schulträgers am 29.09.2006 die Errichtung des Bildungsganges befürwortet und die Genehmigung in Aussicht gestellt. Insbesondere wurde das Konzept, den Bildungsgang nur in der Oberstufe zu führen, begrüßt. Hinsichtlich der für die Errichtung eines Bildungsganges erforderlichen Klassenstärke von 22 Schülerinnen und Schülern wird in Abstimmung mit der Bezirksregierung die Schülerzahl des Berufsgrundschuljahres in den Fachrichtungen Bautechnik und Holztechnik berücksichtigt. Damit ist es möglich, die Oberstufe der Berufsfachschule für Bautechnik auch mit einer geringeren Schülerzahl zu bilden.  

 

 

 

III. Alternativen

 

Keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Die anfallenden Kosten (außer Schülerfahrkosten) sind aus dem der Schule bereitgestellten Budget zu zahlen.

 

Die Schülerfahrkosten sind der Produktgruppe 40.02 (Schülerbezogene Leistungen) des Budgets 02 zugeordnet. Die Höhe der Schülerfahrkosten ist abhängig von den Schülerzahlen und den Wohnorten der Schülerinnen und Schüler.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist gemäß § 26 Abs. 1 KrO die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.