Betreff
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2007
Vorlage
SV-7-0566
Aktenzeichen
10 42 25
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellenplan des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2007 – Anlage zum Entwurf des Produkt-Haushaltes 2007 – wird beschlossen.

Begründung:

 

I.   Problem

 

Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW i. V. m. §§ 78 und 79 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) hat der Kreis Coesfeld für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Über den Stellenplan – als Anlage zum Haushaltsplan – ist gesondert zu beschließen.

II.  Lösung

 

Der Stellenplan wurde als Anlage zum Entwurf des Produkt-Haushaltes 2007 am 15.11.2006 in den Kreistag eingebracht (vgl. SV-7-0541). Nach den Etatberatungen in den Fachausschüssen wird der Stellenplan im Kreisausschuss beraten und vom Kreistag beschlossen.

 

Neben dem Tabellenwerk wurden Ihnen mit dem Entwurf des Produkt-Haushaltes auch die Erläuterungen zum Stellenplan 2007 vorgelegt.

 

Aktuelle Entwicklungen erforderten aber zwischenzeitlich eine Änderung der Planungen. So ist nun vorgesehen, die im Jugendamt neu eingerichtete Stelle eines Teamkoordinators  (Stellen Nr. 51.01.12, A 11) vollständig dem ASD zuzuordnen. Das ursprüngliche Ziel, einen Stellenanteil von 0,5 im Bereich des Pflegekinderdienstes anzusiedeln und dort so eine Aufgabenentzerrung zu erreichen, wird aber durch andere personalwirtschaftliche Maßnahmen weiter verfolgt. 

 

III. Alternativen

 

Keine; der Beschluss des Stellenplanes ist verpflichtend.

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Die sich aus dem Stellenplan ergebenden Ausgaben sind im Sammelnachweis 1 – Personalausgaben veranschlagt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. g) KrO NW ist der Stellenplan vom Kreistag zu beschließen.