Betreff
Regionalstelle Frau und Beruf
Vorlage
SV-7-0567
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis Coesfeld stellt ab 2007 zunächst weiterhin in Höhe des bisherigen Eigenanteils an der Regionalstelle Frau und Beruf Eigenmittel für die Arbeit zur beruflichen Frauenförderung entsprechend dem vorliegenden Konzept zur Verfügung.

Begründung:

 

I.   Problem

Das Land NRW wird ab dem Jahr 2007 die Finanzierung der landesweit 46 Regionalstellen Frau und Beruf einstellen.

Für den Kreis Coesfeld als Träger der Regionalstelle Frau und Beruf bedeutet dies den Wegfall der 70%igen Finanzierungsbeteiligung durch das Land NRW von zuletzt rd. 70.000€/Jahr. Nach einem Grundsatzbeschlusses des Kreistages werden ausfallende Landesmittel nicht durch Kreismittel kompensiert. Das Land NRW hat angekündigt, die institutionelle Förderung der Regionalstellen auf Projektförderung umzustellen und für die bisherige Regionalstellenarbeit weiterhin Landesmittel zur Verfügung zu stellen. Vor diesem Hintergrund hat der Kreistag in seiner Sitzung am 27.09.2006 die Verwaltung beauftragt, die Arbeit der Regionalstelle Frau und Beruf Kreis Coesfeld entsprechend neu auszurichten und ein Konzept für die Haushaltsplanberatungen 2007 vorzulegen.

 

 

II.  Lösung

Die Neuausrichtung und damit Neukonzeption der bisherigen Regionalstellenarbeit im Kreis Coesfeld wird entsprechend dem in der Anlage beigefügten Konzept ab 2007 vorgenommen.

Der dem Konzept beiliegende Förderantrag wurde inzwischen durch den Kreis Coesfeld gestellt und im Facharbeitskreis der Regionalagentur am 22.11.06 beraten. Das Projekt wurde dort positiv votiert. Lt. Mitteilung der Regionalagentur wird der Projektantrag ohne Änderungen in diesen Tagen an das Versorgungsamt Bielefeld weitergeleitet. Mit einer Entscheidung darüber, ob das Projekt noch aus Mitteln der laufenden Förderperiode bewilligt wird, ist bis Jahresende zu rechnen. Nach Ankündigung des MAGS vom 07.11.06  werden aber auch in der neuen Förderphase des ESF Fördermittel für diejenigen Frauen zur Verfügung gestellt, die ohne eine entsprechende Hilfe den Weg auf den ersten Arbeitsmarkt nicht finden und die über die Regelsysteme des SGB II und SGB III nicht gefördert werden (können). Genau für diese Zielgruppe wurde der Projektantrag des Kreises Coesfeld entwickelt.

 

 

III. Alternativen

Soweit das Projekt nicht bewilligt wird, ist in der Kreisausschusssitzung am 28.02.07 über das weitere Vorgehen zu beraten. Es soll für diesen Fall ein Alternativprojekt vorgestellt werden.

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Der Kreis Coesfeld stellt ab 2007 zunächst weiterhin in Höhe des bisherigen Eigenanteils an der „Regionalstelle Frau und Beruf Kreis Coesfeld“ Eigenmittel für die Arbeit zur beruflichen Frauenförderung zur Verfügung. Durch die Umstellung auf die künftige Projektarbeit entstehen dem Kreis Coesfeld keine zusätzlichen Kosten.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Kreistag ist gem. § 26 KrO NW zuständig.

Anlagen: