Beschlussvorschlag:

 

1.    Die im vorliegenden Entwurf des Produkthaushaltes 2007 im Budget 05 "Zentrale Finanzwirtschaft" (Produktbuch Seiten 393 - 399) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

                                                                                                  

2.   Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Produktbuch Seiten 1–6) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2007 mit dem Produkthaushalt, dem kameralen Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen wird beschlossen.               

 

3.   Das im Entwurf vorliegende Investitionsprogramm (Produktbuch Seiten 464-471) für die Jahre 2006 bis einschließlich 2010 wird beschlossen.

 

4.   Der Finanzplan (Produktbuch Seiten 472 - 475)  für die Jahre 2006 bis einschließlich 2010 wird zur Kenntnis genommen.

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem Kreisausschuss/ Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 

 

 

 

                                  

      Unterschrift

 

Begründung:

 

I.   Problem

Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NW (KrO NW) in Verbindung mit § 79 Abs. 4 der Gemeindeordnung NW (GO NW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Gem. § 83 Abs. 5 GO NW ist der Finanzplan dem Kreistag zur Kenntnis vorzulegen; das Investitionsprogramm ist zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushalts erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.

II.  Lösung

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2007 mit dem Produkthaushalt und dem Haushaltsplan ist am 15.11.2006 in den Kreistag eingebracht worden. Im Produkthaushalt wurden der Haushaltsplan herkömmlicher Art und das Produktbuch des Kreises zusammengeführt und die gesamten finanziellen Aufwendungen des Kreises getrennt nach den einzelnen Produktbereichen/Produktgruppen dargestellt.

 

Der Kreistag hat den Entwurf ohne Aussprache an die zuständigen Fachausschüsse zur Beratung verwiesen. Die Fachausschüsse haben in der Zeit vom 27.11.2006 bis zum 05.12.2006 über die ihnen zugeordneten Produktbereiche beraten.

 

Das Ergebnis der Beratungen des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ist in der Änderungsliste 2/2007 zusammengefasst und dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

III. Alternativen

 

keine

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Kreisausschusses/Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchstabe g) KrO NRW und der Zuständigkeitsregelung für Ausschüsse des Kreistages lt. Kreistagsbeschluss vom 26.10.2005

 

Anlagen: Änderungsliste 2/2007