Beschlussvorschlag:
1. Die Vertreter des Kreises Coesfeld in der
Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis
Coesfeld mbH (WFG) werden angewiesen, in der Gesellschafterversammlung für eine
Teilung des Geschäftsanteils der Sparkasse Westmünsterland in zwei Anteile und
für eine Übertragung eines dieser Anteile auf die VR-Bank Westmünsterland zu
stimmen.
2. Der Kreis Coesfeld verzichtet auf sein Vorkaufsrecht an dem Anteil.
3. Die Vertreter des Kreises Coesfeld in der Gesellschafterversammlung der WFG werden angewiesen, in der Gesellschafterversammlung für eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in der Fassung der Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage zu stimmen. Die Weisung gilt auch dann, wenn in der Gesellschafterversammlung eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages zur Abstimmung gestellt wird, die sich nur unerheblich vom Wortlaut der Anlage 1 unterscheidet oder sofern die Unterschiede die Interessen des Kreis Coesfeld nicht erheblich berühren.
4. Für den Kreis Coesfeld sollen dem Aufsichtsrat der WFG weiterhin Herr Landrat Konrad Püning, Herr Ktabg. André Stinka, MdL, sowie Herr Günter Voss angehören.
5. Die Vertreter des Kreises Coesfeld in der
Gesellschafterversammlung der WFG werden angewiesen, in einer oder mehreren
weiteren Gesellschafterversammlungen für eine oder mehrere weitere Teilungen
des Geschäftsanteils der Sparkasse Westmünsterland und für eine Übertragung
dieser Anteile auf weitere Volks- und Raiffeisenbanken im Kreis Coesfeld zu
stimmen. Der Kreis Coesfeld verzichtet auch in diesen Fällen auf sein
Vorkaufsrecht an den Anteilen. Die Vertreter des Kreises Coesfeld in der
Gesellschafterversammlung der WFG werden zudem angewiesen, in der
Gesellschafterversammlung für eine oder mehrere Änderungen des
Gesellschaftsvertrages zu stimmen, die der Aufnahme weiterer Volks- und
Raiffeisenbanken im Kreis Coesfeld als Gesellschafterinnen der WFG dienen,
insbesondere die Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder auf zehn.
Begründung:
I. – V.
In der Sitzung des Ausschusses für
Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung am 05.12.2006 wurden
einvernehmlich die Überlegungen aus dem politischen Raum und des Aufsichtsrates
der WFG aufgegriffen, im Falle der Erweiterung des Gesellschafterkreises um
weitere Volks- und Raiffeisenbanken im Kreis Coesfeld die Anzahl der
Aufsichtsratsmitglieder statt – wie zunächst vorgeschlagen – auf neun nunmehr
auf insgesamt zehn Personen zu erhöhen. Der kommunalen Seite würden dann sechs
Aufsichtsratsmandate zustehen (Kreis: vier, Städte und Gemeinden: zwei), den
Kreditinstituten vier (Sparkasse: zwei; Volks- und Raiffeisenbanken: zwei).
Dieses Verhältnis von 6:4 spiegelt auch exakt das dann vorgesehene Verhältnis
der Beiträge zur Deckung der Geschäftskosten wider (Kreis: 240.000,-- EUR,
Kreditinstitute insgesamt 160.000,-- EUR). Es wird daher vorgeschlagen, den
Beschluss Nr. 5 aus der Sitzungsvorlage 7-0516 im letzten Satz zu ändern und
das Wort „neun“ durch „zehn“ zu ersetzen. Zur Begründung der
Beschlussvorschläge im Übrigen wird auf die Sitzungsvorlage 7-0516 verwiesen.