Betreff
Aufnahme der VR-Bank Westmünsterland e.G. als Gesellschafterin der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Coesfeld mbH/ Änderung des Gesellschaftsvertrages
Vorlage
SV-7-0516/1
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Vertreter des Kreises Coesfeld in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Coesfeld mbH (WFG) werden angewiesen, in der Gesellschafterversammlung für eine Teilung des Geschäftsanteils der Sparkasse Westmünsterland in zwei Anteile und für eine Übertragung eines dieser Anteile auf die VR-Bank Westmünsterland zu stimmen.

 

2.      Der Kreis Coesfeld verzichtet auf sein Vorkaufsrecht an dem Anteil.

 

3.      Die Vertreter des Kreises Coesfeld in der Gesellschafterversammlung der WFG werden angewiesen, in der Gesellschafterversammlung für eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in der Fassung der Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage zu stimmen. Die Weisung gilt auch dann, wenn in der Gesellschafterversammlung eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages zur Abstimmung gestellt wird, die sich nur unerheblich vom Wortlaut der Anlage 1 unterscheidet oder sofern die Unterschiede die Interessen des Kreis Coesfeld nicht erheblich berühren.

 

4.      Für den Kreis Coesfeld sollen dem Aufsichtsrat der WFG weiterhin Herr Landrat Konrad Püning, Herr Ktabg. André Stinka, MdL, sowie Herr Günter Voss angehören.

 

5.      Die Vertreter des Kreises Coesfeld in der Gesellschafterversammlung der WFG werden angewiesen, in einer oder mehreren weiteren Gesellschafterversammlungen für eine oder mehrere weitere Teilungen des Geschäftsanteils der Sparkasse Westmünsterland und für eine Übertragung dieser Anteile auf weitere Volks- und Raiffeisenbanken im Kreis Coesfeld zu stimmen. Der Kreis Coesfeld verzichtet auch in diesen Fällen auf sein Vorkaufsrecht an den Anteilen. Die Vertreter des Kreises Coesfeld in der Gesellschafterversammlung der WFG werden zudem angewiesen, in der Gesellschafterversammlung für eine oder mehrere Änderungen des Gesellschaftsvertrages zu stimmen, die der Aufnahme weiterer Volks- und Raiffeisenbanken im Kreis Coesfeld als Gesellschafterinnen der WFG dienen, insbesondere die Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder auf zehn.

 

 

Begründung:

 

I. – V.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung am 05.12.2006 wurden einvernehmlich die Überlegungen aus dem politischen Raum und des Aufsichtsrates der WFG aufgegriffen, im Falle der Erweiterung des Gesellschafterkreises um weitere Volks- und Raiffeisenbanken im Kreis Coesfeld die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder statt – wie zunächst vorgeschlagen – auf neun nunmehr auf insgesamt zehn Personen zu erhöhen. Der kommunalen Seite würden dann sechs Aufsichtsratsmandate zustehen (Kreis: vier, Städte und Gemeinden: zwei), den Kreditinstituten vier (Sparkasse: zwei; Volks- und Raiffeisenbanken: zwei). Dieses Verhältnis von 6:4 spiegelt auch exakt das dann vorgesehene Verhältnis der Beiträge zur Deckung der Geschäftskosten wider (Kreis: 240.000,-- EUR, Kreditinstitute insgesamt 160.000,-- EUR). Es wird daher vorgeschlagen, den Beschluss Nr. 5 aus der Sitzungsvorlage 7-0516 im letzten Satz zu ändern und das Wort „neun“ durch „zehn“ zu ersetzen. Zur Begründung der Beschlussvorschläge im Übrigen wird auf die Sitzungsvorlage 7-0516 verwiesen.