Betreff
Umsetzung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Coesfeld
hier: Verteilung der Bundesmittel zur beruflichen Eingliederung
Vorlage
SV-7-0581
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

I.   Problem /  II. Lösung

 

Die Finanzierung der Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung von SGB II - Leistungsberechtigten obliegt nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches - Zweites Buch (SGB II) ausschließlich dem Bund. Hierzu stellt der Bund den beauftragten Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende, so auch dem Kreis Coesfeld, ein an der Zahl der zu betreuenden erwerbsfähigen Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende orientiertes Budget zur Verfügung.

 

Unter Berücksichtigung des bundesweiten Gesamtbudgets für die berufliche Eingliederung in Höhe von ca. 6,5 Mrd. Euro (Bundeshaushalt 2007) stehen dem Kreis Coesfeld bei Berücksichtigung des Verteilungsschlüssels aus dem Jahre 2006 hiernach ca. 6,9 Mio. € zur Verfügung. Dieser Planwert bildete die Grundlage für die Ansatzermittlung im Kreishaushalt 2007 und für die Vorberatung der Aufteilung der Mittel zur beruflichen Eingliederung in der 7. Arbeitsmarktkonferenz am 12.12.2006.

 

Mit Rundschreiben vom 10.01.2007 informierte der Landkreistag Nordrhein-Westfalen seine Mitglieder darüber, dass der Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages vom ursprünglichen Ansatz in Höhe von 6,5 Mrd. Euro bereits 25 Mio. Euro für etwaige Sonderbedarfe eingeplant sowie zusätzlich eine Mrd. Euro mit einem Haushaltssperrvermerk versehen hat.

 

Hintergrund dieses Sperrvermerkes ist die Annahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), dass die im Haushalt vorgesehene Gesamtsumme in Höhe von 6, 5 Mrd. Euro in 2007 nicht in voller Höhe von den ARGEn und Optionskommunen abgerufen wird.

 

Unter Berücksichtigung dieses Sperrvermerkes reduziert sich das für 2007 einzuplanende Eingliederungsbudget des Kreises Coesfeld von ursprünglich geschätzten 6,9 Mio. € um fast 20 % auf nunmehr nur noch 5,5 Mio. €.

 

Das BMAS geht davon aus, dass frühestens ab Mai 2007 abschätzbar ist, ob und wie viele der vom Sperrvermerk betroffenen Mittel noch für Eingliederungsmaßnahmen verwendet werden können.

 

Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen befürchtet, dass diese gesperrten Mittel zur Deckung der passiven Leistungen in 2007 benötigt werden und daher für die berufliche Eingliederung nicht zur Verfügung stehen. Diese Befürchtung wird auch vom Kreis Coesfeld geteilt.

 

Aufgrund der massiven Reduzierung der ursprünglich für 2007 eingeplanten SGB II – Eingliederungsmittel sowie der hohen bereits eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Haushaltsjahres 2007 ist eine vollständige Überarbeitung der von der Arbeitsmarktkonferenz mit Konsens versehenen SGB II Maßnahmen- und Fördermittelplanung 2007 notwendig.

 

Gingen die in der Arbeitsmarktkonferenz am 12.12.2006 vorgestellten Planungen bei einem Gesamtbudget von 6,9 Mio. € noch von frei verfügbaren Eingliederungsmittel in Höhe von ca. 4,35 Mio. € aus, so reduzieren sich diese unter Berücksichtigung des Sperrvermerkes deutlich auf nur noch 2,95 Mio. €.

 

Die Verwaltung wird daher eine an die neuen Daten angepasste Maßnahmen- und Fördermittelplanung für das Jahr 2007 erstellen und diese in der nächsten Sitzung der Arbeitsmarktkonferenz erneut zur Beratung einbringen. Danach ist die Beratung im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren vorgesehen.

 

Unabhängig hiervon wird sich der Kreis Coesfeld mit einem Schreiben an die Mitglieder des Deutschen Bundestages aus dem Kreis Coesfeld wenden und um Unterstützung bei der Freigabe der gesperrten Eingliederungsmittel bitten.

 

III. Alternativen

 

Keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Die Ausführung der o. a. Maßnahmen erfolgt ausschließlich aus hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 26.10.2005 (Regelung der Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.