Betreff
Umsetzung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Coesfeld;
hier: Einkommensanrechnung bei unterschiedlichen Berechnungsverfahren im SGB II
Vorlage
SV-7-0583
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.   Problem / II.   Lösung

 

Bereits in dem Sitzungstermin am 27.04.2006 wurde über die unterschiedlichen Rechtsauffassungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und verschiedener Optionskommunen u. a. auch des Kreises Coesfeld hinsichtlich der Einkommensanrechnung bei SGB II-Leistungsbeziehern berichtet. Der Bund fordert einen Schadensausgleich, weil sich nach seiner Rechtsauffassung der Kreis Coesfeld bei der Einkommensanrechnung nach § 9 SGB II rechtswidrig verhalte und dem Bund dadurch ein Schaden entstanden sei. Das finanzielle Risiko für den Kreis und die Städte und Gemeinden wurde seinerzeit auf ca. 800.000 € bis
1,00 Mio € geschätzt. Das weitere Vorgehen sollte mit dem Landkreistag (LKT) NRW abgestimmt werden.

 

Im Juli 2006 wandte sich der LKT NRW in einem mit den betroffenen Kommunen abgestimmten Schreiben an Herrn Bundesminister Müntefering mit dem Ziel, dass seitens der Politik auf eine einvernehmliche Lösung oder auf eine gerichtliche Klärung der Streitfrage gedrängt werde. Ebenso wurde erneut die Rechtsauffassung der Kommunen noch einmal eingehend dargestellt.

 

Städte in NRW wie z. B. Duisburg, Dortmund sowie Münster haben ihrerseits inzwischen Erstattungsforderungen gegen die Bundesagentur für Arbeit gestellt, die teilweise gerichtshängig sind. Um eine Klageflut zu vermeiden, wurde der Abschluss einer Streitvereinbarung zur Führung von Musterprozessen über die kommunalen Spitzenverbände für sinnvoll erachtet. Auch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS), das über die Schritte informiert wurde, sieht die Notwendigkeit einer gerichtlichen Klärung der Rechtsfrage.

 

Mit Erlass des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 26.09.2006 und mit Schreiben des Herrn Bundesministers Müntefering vom 05.10.2006 wurde mitgeteilt, dass der von dem Ministerium angedeutete Widerruf der Teilnahme an dem HKR-Verfahren gegenwärtig nicht vorgesehen sei. Aus Sicht des Ministeriums sei es vielmehr sinnvoll, eine höchstrichterliche Klärung in einem Musterverfahren zu erreichen. Auf die laufenden Gespräche wurde verwiesen.

 

Dem widersprechend und ohne weiteres Abwarten der Gerichtsprozesse oder sonstige Vorankündigung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dann allerdings durch Erlass vom 12.12.2006 dem MAGS gegenüber die Teilnahme an dem HKR-Verfahren widerrufen und eine Aufrechnung des ihm angeblich entstandenen Schadens angekündigt. Der Bund schätzt den Schaden auf 2 v. H. der Ausgaben des Arbeitslosengeldes II. Hiervon ausgehend will der Bund somit ca. 680.000 € jeweils für die Jahre 2006 und 2007 von dem von ihm zu tragenden Anteil an den Kosten der Unterkunft aufrechnen.

 

Das MAGS hat noch im Dezember 2006 das Bundesministerium aufgefordert, die Bewirtschaftungsbefugnis wieder einzuräumen und die ungekürzte Bundesbeteiligung auszuzahlen. In seinem Schreiben vertritt das MAGS die vom Kreis Coesfeld geteilte Rechtsauffassung, dass

·         eine Forderung des Bundes nicht bestehe,

·         die angekündigte Aufrechnung von Schadenersatzansprüchen unrechtmäßig und

·         der Widerruf der Bewirtschaftungsbefugnis unzulässig sei.

Eine Antwort des Bundes liegt derzeit noch nicht vor.

 

Die örtlichen Bundestagsabgeordneten wurden zudem um Unterstützung gebeten.

 

Über den aktuellen Stand der Entwicklungen wird im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren mündlich berichtet.

 

III. Alternativen

 

Keine

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Sofern sich die Rechtsauffassung des Bundes bestätigen würde, wird das finanzielles Risiko für den Kreis und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden für die Jahre 2006 und 2007 auf ca. 1,36 Mio. € geschätzt. Entsprechende Mittel wurden im Haushalt hierfür nicht veranschlagt. Die Städte und Gemeinden haben sich mit einem Betrag i. H. v. ca. 1,02 Mio. € (100% in 2006 und 50% in 2007) zu beteiligen. Der Kreis Coesfeld hat ca. 340.000 € (50% in 2007) zu tragen.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 26.10.2005 (Regelung und Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.