Betreff
Übernahme der Straßenbaulast für den Bau einer Entlastungsstraße (K 8n) in Olfen
Vorlage
SV-7-0586
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis  Coesfeld übernimmt für eine 2,3 km lange Entlastungsstraße (K 8n) in Olfen die Straßenbaulast

 

Begründung:

 

I.   Problem

Wie bekannt, wird die B 474n im Bereich Dülmen zwischen der A 43 und Seppenrade (Haus Visbeck) voraussichtlich Mitte des Jahres fertig gestellt sein. Nach derzeitiger Planung ist darüber hinaus mit der Fertigstellung der B474n im Zuge der Ortsumgehungen von Datteln und Waltrop in den Jahren 2010 bzw. 2013 zu rechnen. Mit dem Bau der K 9n zwischen der B 235 und der K 9, Eversumer Straße soll in 2009 begonnen werden. Für diese Maßnahme sind Fördermittel  aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in Aussicht gestellt worden. 

 

Die Kökelsumer Straße (K8) ist zwischen der Ortsdurchfahrt Olfen und der B 58 zur Aufnahme der zu erwartenden Verkehrsströme nicht geeignet. Der  Streckenabschnitt kann insbesondere wegen der beschränkten Belastbarkeit der Brückenbauwerke bis zu 12 t und der ausschließlich einspurig befahrbaren Brücke über die Steverumflut nur eingeschränkt genutzt werden. Der durch Fertigstellung der Ortumgehungen Dülmen, Datteln und Waltrop entstehende Verkehr wird daher auf andere Straßen ausweichen müssen. Dadurch ist für einige Gemeinden des Kreises Coesfeld mehr Verkehr - insbesondere mehr LKW-Verkehr zu erwarten. Eine leistungsfähige Entlastungsstraße im Bereich der Füchtelner Mühle zwischen der K9, Eversumer Straße und der B 58 ist daher für den Kreis Coesfeld und die Region von großer Bedeutung.  

 

Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist mit dem Fernstraßenausbaugesetz am 16. Oktober 2004 in Kraft getreten und weist einen Planungshorizont bis 2015 auf.

Die ursprünglich im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans vorgesehene B 474n zwischen der B 474 (Dülmen - Seppenrade) und der B 235 (Olfen) ist in dem aktuellen BVWP nicht mehr enthalten. Bestrebungen diesen Abschnitt der B 474n wieder in den vordringlichen Bedarf des BVWP aufzunehmen, blieben ohne Erfolg. Auch in den inzwischen mit dem Minister für Bauen und Verkehr des Landes NRW und im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) geführten Gespräche wurde für die Wiederaufnahme in den BVWP keine Hoffnung gemacht. Vielmehr wurde –wie in der letzten Kreistagssitzung am 20.12.06 mitgeteilt- zur Verbesserung der regionalen Verkehrsprobleme empfohlen, eine „kleine Lösung“ auf kommunaler Ebene vorzusehen. Tendenziell werden für die Realisierung der „kleinen Lösung“ Finanzierungsmöglichkeiten nach dem GVFG gesehen.

II.  Lösung

Angesichts der im Bereich der Füchtelner Mühle bestehenden Situation macht eine Lösung im Zuge der K 8 wenig Sinn. (siehe auch SV–6-0874). Die optimale Streckenführung ist eine in Verlängerung der K 9n im Korridor der ehemaligen Planung zur B 474n verlaufende Trasse mit einer ca. 500 m westlich der Füchtelner Mühle vorgesehene Querung der Stever  (Anlage)

  

Auf Grundlage der bisherigen Kostenberechnungen ist von Gesamtkosten einschl. Grunderwerbskosten von 4,2 Mio. € auszugehen. Bezüglich des bisher ca. 250 m lang geplanten Brückenbauwerkes über die Stever werden zzt. intensive Gespräche mit der Bezirksregierung geführt. Inwieweit hier eine Reduzierung der Brückenquerschnittes aufgrund der neuer Gesetzeslage und des "Konzeptes zur naturnahen Entwicklung der Stever und ausgewählter Nebengewässer" (KNEF Stever) möglich sein wird, ist abschließend noch nicht geklärt. Tendenziell wird von einer erheblichen Reduzierung der Brückenlänge ausgegangen, sofern im derzeit ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet ein Ausgleich für die beanspruchten Retentionflächen erfolgen kann.

 

Der Bau der Entlastungsstraße dient nicht nur, wie bei anderen Ortsumgehungen im Wesentlichen städtebaulichen Zielen und der Verkehrsverbesserung in der Standortgemeinde Olfen, sondern vorrangig auch der Entlastung von Lüdinghausen und Seppenrade sowie als Ersatzstrecke für die im Bereich der Füchtelner Mühle vorhandenen Brückenbauwerke. Daher soll unter Abweichung der sonst üblichen Praxis eine finanzielle Beteiligung der Städte Lüdinghausen, Olfen und des Kreises Coesfeld erfolgen. Mit den Bürgermeistern der betroffenen Städte Olfen und Lüdinghausen wurde inzwischen das weitere Vorgehen abgestimmt und folgende Kostenaufteilung für den nicht durch Zuwendungen gedeckten Eigenanteil in Höhe von voraussichtlich 30 % (1,26 Mio. €) der Gesamtkosten vorgeschlagen:

 

Der Kreis Coesfeld wird 50% und die Städte Lüdinghausen und Olfen werden jeweils 25 % der nicht durch Zuwendungen gedeckten Kosten übernehmen.

 

Für die Realisierung der Straßenbaumaßnahme ist die Finanzierung mitentscheidend. Daher soll noch in diesem Jahr der Bezirksregierung für die Entlastungsstraße K 8n eine Programmanmeldung nach den Förderrichtlinien Straßenbau vorgelegt werden. Grundvoraussetzung für eine Aufnahme in das Förderprogramm ist die Übernahme der Straßenbaulast durch den Kreis. Das Vorhaben erfüllt die Einstufungskriterien als Kreisstraße im Sinne des § 3 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz (StrWG NW). Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Kreisstraße sollen entsprechend § 38 StrWG NW über ein Planfeststellungsverfahren geschaffen werden. Als Träger des Vorhabens hat der Kreis Coesfeld die erforderlichen Planungsunterlagen bei der Bezirksregierung zur Durchführung der Planfeststellung einzureichen und das Verfahren zu begleiten. Als Grundlage für die Planfeststellungsunterlagen sollen die bisherigen Planungen des Landesbetriebes Straßenbau NRW genutzt werden. Aufgrund der personellen Situation wird der Kreis die gesamten Leistungen für dieses Projekt nicht in Eigenleistung erbringen können. Seitens des Landesbetriebes wurde die grundsätzliche Bereitschaft erklärt, die Entwurfsplanung und die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen gegen Berechnung eines Honorars für den Kreis Coesfeld zu übernehmen. Die Kosten werden nach Auskunft des Landesbetriebes für die Überarbeitung der bisherigen Planungsunterlagen unter 100.000 €  liegen.

III. Alternativen

Die Straßenbaulast wird durch den Kreis Coesfeld nicht übernommen.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Bis zur Genehmigungsplanung werden durch den Kreis Coesfeld 50% und durch die Städte Lüdinghausen und Olfen jeweils 25 % der Kosten übernommen. Für den Fall der Aufnahme der Maßnahme ins Förderprogramm werden die Bau- und Grunderwerbskosten nach den aktuellen Förderrichtlinien mit 70 % vom Land gefördert. Vereinbart wurde, den nicht durch Zuwendungen gedeckten Eigenanteil wie die Planungskosten aufzuteilen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

In Anbetracht der Bedeutung der Entscheidung, die geplante Maßnahme in der Baulastträgerschaft des Kreises durchzuführen, hat der Kreistag die grundsätzliche Entscheidung zur Übernahme der Straßenbaulast zu treffen. Die konkreten Planungen (Straßenbauentwürfe etc.) werden zu gegebener Zeit im Fachausschuss vorgestellt.