Betreff
Genehmigung der Dienstreise des Vorsitzenden des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlicher Personennahverkehr
Vorlage
SV-7-0592
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Dienstreise des Vorsitzenden des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlicher Personennahverkehr wird genehmigt.

Begründung:

 

I.-II.

Die geänderte europäische Verordnung zu ÖPNV-Dienstleistungen bringt zwar mehr Handlungssicherheit, aber mit ihr kommen aber auch neue Anforderungen auf die Städte/Kreise und deren Verkehrsunternehmen zu. Die EU-Verordnung zum ÖPNV wird dazu beitragen, dass das Spannungsverhältnis zwischen eigenständiger kommunaler Wirtschaft und der Marktöffnung im Bereich des öffentlichen Verkehrs neu geregelt wird.

 

Kommunale Eigenproduktion, also Inhouse-Geschäfte und Direktvergaben von ÖPNV-Dienstleistungen, erscheinen als gesicherte Alternative zum Ausschreibungswettbewerb. Es wird zu klären sein, wie teilweise konkurrierende Vorschriften dieser EU-Norm und das deutsche Vergaberecht im Einzelfall anzuwenden sind. Darüber hinaus bleibt aber eine Reihe von Fragen offen, deren Beantwortung für das weitere Vorgehen unerlässlich ist. 

 

Das Deutsche Institut für Urbanistik richtet sich mit dem Seminar „Die neue EU-Verordnung – Was müssen die Kommunen tun?“ vom 2.-3. April in Berlin an Führungs- und Fachpersonal aus den öffentlichen Verwaltungen, Verkehrsunternehmen und an Kommunalpolitiker, um die aktuellen Fragen sowohl aus der Perspektive der Aufgabenträger als auch der der kommunalen Verkehrsunternehmen zu diskutieren.

 

III.

Keine

 

IV.

Den Kreistagsabgeordneten und den sachkundigen Bürgern stehen Entschädigungen nach dem Landesreisekostengesetz und ggf. Verdienstausfall zu. Außerdem fallen Seminargebühren an in Höhe von 400,00 Euro pro Person.

 

V. 

Gem. § 9 Abs.7 der Hauptsatzung des Kreis Coesfeld ist der Kreisausschuss für die Genehmigung von Dienstreisen der Kreistagsabgeordneten und sachkundigen Bürger zuständig.