Betreff
Vorlage des Prüfungsberichtes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW gem. § 105 GO NRW
Vorlage
SV-7-0600
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld 2005/2006 zur Kenntnis.

 

  1. Folgende Teilberichte bzw. Teilbereiche werden wegen ihres komplexen Inhalts in einer  Arbeitsgruppe, deren Mitglieder noch zu benennen sind, vorberaten und erst anschließend in den zuständigen Fachausschüssen beraten :

 

                              Teilbericht Personal und Organisation , Pe 1 – Pe 48

Teilbericht Jugend , Ju 1 – Ju 36

                              Teilbericht Soziales,  So 2 – So 23

                              Teilbericht Öffentlicher Gesundheitsdienst , Ge 1 – Ge 58

 

 

  1.  Folgende Teilberichte bzw. Teilbereiche werden unmittelbar in den zuständigen Fachausschüssen beraten :

 

Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung :

Teilbericht Finanzen und ÖPNV, Fi 1 – Fi 44  

Teilbericht Beteiligungen , Be 1 – Be 54

Teilbericht Gebäudewirtschaft , Gw 1 – Gw 50

 

            Ausschuss für Straßen- u. Hochbau, Vermessung u. öffentl. Personennahverkehr :

Teilbericht Finanzen und ÖPNV , Fi 45 – Fi 55

Teilbericht Bauleistungen , Ba 1 – Ba 46

Teilbericht Gebäudewirtschaft , Gw 1 – Gw 50

Teilbericht Vermessungs- und Katasterwesen , Ka 1 – Ka 54

 

            Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren :

Teilbericht Soziales , So 24 – So 40 

 

(Eine Zuordnung des Teilberichtes Gebäudewirtschaft auf die zuständigen Fachausschüsse nach Seitenzahl ist nicht möglich, da die Prüfungsstruktur nicht mit der Organisationsstruktur der Ausschüsse vergleichbar ist. ) 

 

 

  1. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse werden dem Rechnungsprüfungs-ausschuss vorgelegt und entsprechend der Bestimmungen des § 105 Abs. 5 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit  § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW (KrO NRW)  weiterbehandelt. 

 

 

Begründung:

 

I - V. :

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) hat in der Zeit vom 12.12.2005 bis 08.11.2006 auf der Grundlage des § 105 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 53 Abs. 2 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) eine überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld durchgeführt. Die Prüfung wurde mit der Schlusspräsentation der GPA NRW am 08.11.2006  und der Überreichung des Prüfungsberichtes abgeschlossen. Entsprechend der Bestimmungen des § 105 Abs. 5 GO NRW legt der Landrat den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Kreistag über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Ziel der GPA NRW ist es, in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Kommunen und Kreisen die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und mit Blick auf wirtschaftlichere Verfahrensweisen Spielräume aufzuzeigen. Neben der Rechtsmäßigkeit wurde die Möglichkeit zur Betrachtung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit kommunalen Handelns auf vergleichender Basis genutzt.

 

Die durchgeführten Prüfungen der GPA NRW basieren auf Leitfäden, die gemeinsam mit kommunalen Praktikerinnen und Praktikern entwickelt wurden und sich an aktuellen Fragestellungen orientieren. Durch den kontinuierlichen Vergleich von Produkten und Dienstleistungen sowie Prozessen und Methoden in den Kreisen und Kommunen sollen mögliche Alternativen zur gängigen Praxis und sich hieraus ergebende Wirtschaftlichkeitsspielräume aufgezeigt werden. Die Ergebnisse der Prüfungen durch die GPA NRW sollen den Verantwortlichen steuerungsrelevante Informationen und Handlungsempfehlungen liefern.  

 

Die Ergebnisse der überörtlichen Prüfung  wurden in dem Prüfungsbericht als Feststellungen bezeichnet  Damit kann sowohl eine positive als auch eine negative Wertung verbunden sein. Aus den Untersuchungen anerkannte Verbesserungspotenziale sind in dem Bericht als Empfehlungen ausgewiesen.

 

Nach § 105 Abs. 6 GO NRW in Verbindung mit § 53 KrO NRW hat der Kreis zu den Beanstandungen des Prüfungsberichts gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt und der Aufsichtsbehörde innerhalb einer dafür bestimmten Frist Stellung zu nehmen. Der vorliegende Prüfungsbericht über die überörtliche Prüfung des Kreises Coesfeld enthält keine Beanstandungen.

 

Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Feststellungen und Empfehlungen  in dem Prüfungsbericht der GPA NRW ist in der Anlage  beigefügt.