Betreff
Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen zu Familienzentren
Vorlage
SV-7-0612
Aktenzeichen
51.2.3 - 1600
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Bericht der Verwaltung zum Landesprojekt „Familienzentrum“ und die Liste der potentiellen Bewerber*) für die Teilnahme an der zweiten Stufe des Projekts werden zur Kenntnis genommen.

 

 

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*)  die Liste der Bewerber wird in der Sitzung am 29.03.2007 als Tischvorlage verteilt; Bewerbungsschluss ist am 20.03.2007

Begründung:

 

I.   Problem

Die Landesregierung beabsichtigt, flächendeckend in ganz Nordrhein-Westfalen Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren weiter zu entwickeln. Bis 2012 sollen so in Nordrhein-Westfalen schrittweise 3.000 Familienzentren entstehen. In den Familienzentren sollen Bildung, Erziehung und Betreuung als Aufgabe der Kindertageseinrichtungen mit Angeboten der Beratung und Hilfe für Familien zusammengeführt und gebündelt angeboten werden. Familienzentren sollen ab 2008 eine finanzielle Unterstützung von 12.000 EUR/Jahr erhalten.

Die flächendeckende Einführung der Familienzentren soll schrittweise erfolgen. Nach der Pilotphase, die noch bis zum 31.03.2007 läuft, sollen in der zweiten Stufe zunächst rund 1.000 Familienzentren landesweit entstehen. Anders als die 250 Teilnehmer der Pilotphase sollen die hinzukommenden 750 Tageseinrichtungen von den örtlichen Trägern der Jugendhilfe ausgewählt werden. Hierfür wurde dem Kreisjugendamt Coesfeld ein Kontingent von insgesamt 12 Familienzentren (einschließlich der beiden Piloteinrichtungen) zugewiesen. Für die Auswahl der weiteren 10 Familienzentren ist ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses bis zum 29.06.2007 (Meldeschluss ggü. dem Land) erforderlich.

II.  Lösung

Da die Jugendämter bei der Auswahl der Einrichtungen für die Pilotphase nicht einbezogen wurden, liegen dem Kreisjugendamt Bewerbungsunterlagen bisher nur eingeschränkt vor. Familienzentren sollen zudem möglichst gleichmäßig verteilt in allen Orten des Zuständigkeitsbereichs entstehen (Bewerbungen für die Pilotphase erfolgten nur für 6 von 9 Orten). Außerdem haben inzwischen auch Einrichtungen, die sich für die Pilotphase nicht beworben haben, ihr Interesse an einer Weiterentwicklung zum Familienzentrum bekundet. Aus diesem Grunde wurde mit Rundschreiben vom 09.02.2007 allen Tageseinrichtungen die Möglichkeit gegeben, sich zunächst bis zum 20.03.2007 schriftlich für die Teilnahme an der zweiten Stufe des Landesprojekts „Familienzentrum“ zu beweben. Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind vor der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses über die Bewerber nachzureichen.

Die eingegangenen Bewerbungen sowie die vom Land vorgegebenen Entscheidungskriterien für die Auswahl werden in der Sitzung am 29.03.2007 dargestellt.

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Mit der Auswahl zum Familienzentrum soll künftig eine Förderung von 12.000 EUR/Jahr verbunden sein. Aus den bisherigen Erklärungen des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration geht nicht eindeutig hervor, ob diese 12.000 EUR ausschließlich vom Land finanziert werden oder auch das örtliche Jugendamt an der Finanzierung beteiligt ist.

Ein etwaiger Jugendamtsanteil könnte aus Einsparungen bei den Betriebskosten für die Kindertageseinrichtungen aufgrund von Gruppenschließungen finanziert werden.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Zur Auswahl der Familienzentren ist lt. Erlass des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 05.02.2007 ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses erforderlich.