Beschlussvorschlag:

 

Die Förderung der vom Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. betriebenen Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch kranke und psychisch behinderte Menschen wird ab dem Jahre 2004 auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs der Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung fortgesetzt.

 

 

 

 

 

Begründung:

 

I. Problem:

 

Förderung durch den Kreis Coesfeld - Kündigung des Vertrages mit dem Angebotsträger

 

Der Kreiscaritasverband hat 1995 in Dülmen nach Abstimmung mit dem Kreis Coesfeld eine Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch kranke und psychisch behinderte Menschen eingerichtet. Der Kreis Coesfeld hat sich seither gemäß einer dem Träger vor Inbetriebnahme gemachten Zusage an der Finanzierung beteiligt (Anlage 2: Übersicht Finanzierung der Kontakt- und Beratungsstelle).

 

In den Jahren 1995 bis 1997 hat die Aktion Sorgenkind die Kontakt- und Beratungsstelle unter der Voraussetzung mit einer Anschubfinanzierung unterstützt, dass anschließend die Finanzierung gesichert ist.

 

Aufgrund eines mit Wirkung vom 01.01.2000 zwischen dem Kreis Coesfeld und dem Caritasverband abgeschlossenen Vertrages übernahm der Kreis im Rahmen freiwilliger Leistungen 90 % der Sach- und Personalkosten. Angesichts der schwierigen Haushaltslage des Kreises wird die Notwendigkeit sämtlicher freiwilligen Leistungen einer erneuten Prüfung unterzogen. Die Vereinbarung wurde deshalb vorsorglich mit Schreiben vom 13.12.2002 kreisseitig gekündigt. Die vertragsgemäße Förderverpflichtung endet mit Ablauf des Jahres 2003.

 

Der Träger sieht sich nicht in der Lage, die Kontakt- und Beratungsstelle aus eigenen Kräften weiterzuführen. Da Finanzierungsalternativen fehlen, bliebe nur die Einstellung. Es würde eine erhebliche Lücke in der ambulanten Versorgung psychisch kranker und psychisch behinderter Menschen im Kreis Coesfeld entstehen.

 

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat die im selben Haus befindliche Tagesstätte für psychisch Kranke bislang nur unter der Voraussetzung gefördert, dass die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit einer Kontakt- und Beratungsstelle besteht.

 

Es ist davon auszugehen, dass ein Teil der Besucherinnen und Besucher der Kontakt- und Beratungsstelle dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß § 39 BSHG und auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gemäß §§ 55 und 58 SGB IX hat. In diesen Fällen ist ein Pflichtanspruch auf Leistungen der Kontakt- und Beratungsstelle zu unterstellen. Eine Klärung der Ansprüche per Einzelfallentscheidung wäre der Niedrigschwelligkeit des Angebotes abträglich. Der Erfolg der Maßnahme insgesamt würde gefährdet. Ohnehin stünde auf diesem Wege keine ausreichende Refinanzierung in Aussicht.

 

Einrichtungen mit Kontaktstellenfunktion als unverzichtbare gemeindepsychiatrische Bausteine

 

Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen haben häufig Probleme, soziale Kontakte aufzunehmen und zu pflegen. Die Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben wird dadurch eingeschränkt. Die über soziale Kontakte vermittelte Orientierung geht verloren, das Selbstwertgefühl leidet. Krankheitsverläufe werden negativ beeinflusst und der Behandlungs- und Rehabilitationsbedarf nimmt zu. Dies gilt auch für den Eingliederungsbedarf im Sinne des § 39 BSHG, mit finanziellen Folgen zu Lasten der Sozialhilfe.

 

Neben Angeboten in den Bereichen Arbeit und Wohnen gehören für psychisch kranke und psychisch behinderte Menschen Einrichtungen mit Kontaktstellenfunktion zu den maßgeblichen komplementären Leistungen, die dazu dienen

-          in Verbindung mit Psychotherapie und medikamentöser Therapie grundlegende Voraussetzungen für eine Behandlung, Rehabilitation und die Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben zu schaffen,


-     stationäre Aufenthalte zu verkürzen oder zu verhindern,

-          krankheitsbedingte Isolation abzubauen oder zu verhindern und

-          Angehörige zu entlasten und dem sozialen Umfeld zu mehr Stabilität zu verhelfen.

 

Einrichtungen mit Kontaktstellenfunktion bieten Betroffenen einen besonders niedrigschwelligen Zugang zum Hilfesystem.

 

Einer bundesweiten Entwicklung folgend wurden in den letzten 15 Jahren in den für den Kreis Coesfeld relevanten psychiatrischen Kliniken Bettenkapazitäten reduziert. Stattdessen wurden gemeindenah ambulante Hilfen aus- und umgebaut. Institutionen wie die Kontakt- und Beratungsstelle ersetzen alte Versorgungsstrukturen.

 

Laut Bericht der Landesregierung vom 25.07.2002 zur `Psychiatrie in Nordrhein-Westfalen´ gaben alle 48 Kreise und kreisfreien Städte, die sich im Vorfeld des Berichts an einer Befragung beteiligt hatten, an, mindestens eine Kontakt- und Beratungsstelle zu betreiben (insgesamt 133).

 

Die Kontakt- und Beratungsstelle ist ein wichtiger Motor für die Entwicklung kontaktstiftender Angebote für psychisch kranke und psychisch behinderte Menschen im Kreis Coesfeld. Neben den in eigener Verantwortung organisierten Gruppen, Gesprächskreisen und offenen Treffpunkten hält sie Angebote in Kooperation mit anderen Einrichtungen und Diensten vor, unterstützt den Aufbau von kontaktfördernden Maßnahmen durch andere Träger, berät und begleitet Laienhelfer und beteiligt sich an Bedarfsermittlungen.

 

Fehlende Angebote

 

Von den kreisweit zurzeit bestehenden 23 offenen Angeboten werden 12 von der Kontakt- und Beratungsstelle organisiert (Anlage 3: Übersicht Gruppen, Gesprächskreise, offene Treffs für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen). In 2002 nutzten 145 Besucher insgesamt 2.466 mal die Kontaktangebote. 42 Klienten wurden in 2002 in Einzelgesprächen beraten und intensiver begleitet. 34 Angehörige nutzten das Beratungsangebot bzw. die Möglichkeit, an einer offenen Gruppe teilzunehmen. Nach Angaben des Trägers wird das Personal zu ca. 80% in der Kontakt- und zu 20% in der Beratungsarbeit eingesetzt.

 

Die Kontakt- und Beratungsstelle erfährt eine kreisweite Inanspruchnahme (Anlage 4: Übersicht Inanspruchnahme der Kontakt- und Beratungsstelle in 2002). Eine flächendeckende Versorgung wird aber nicht erreicht und auch durch andere Anbieter nicht sichergestellt. Nur in fünf der elf kreisangehörigen Städte und Gemeinden bestehen Gruppen oder offene Treffs. Außerdem fehlen Angebote an Wochenenden und in den Abendstunden.

 

Die Kontakt- und Beratungsstelle hatte seit Inbetriebnahme den Spagat zu bewältigen,

-          einerseits einer an Ort und Zeit gebundenen regelmäßigen Erreichbarkeit,

-          andererseits der Erwartung einer kreisweiten Wirkung ihrer Aktivitäten

gerecht werden zu müssen. Mit Dülmen wurde ein zentraler Standort im Kreis gewählt. Um die notwendige Zuverlässigkeit in der Erreichbarkeit zu gewährleisten, müssen dort regelmäßige Öffnungszeiten angeboten werden. Da die Kontakt- und Beratungsstelle mit der Tagesstätte zusammenarbeiten soll, ergibt sich eine Priorität für die Öffnung an Werktagen. Aufgrund der eng begrenzten personellen Ressourcen ist es darüber hinaus zurzeit unmöglich, in den Abendstunden, an den Wochenenden sowie außerhalb der Räumlichkeiten der Kontakt- und Beratungsstelle ausreichend Angebote vorzuhalten.


II. Lösung:

 

Fortsetzung der Förderung

 

Die Kontakt- und Beratungsstelle hat sich als Einrichtung zur Förderung sozialer Beziehungen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und als Beratungsinstitution für diesen Personenkreis bewährt. Finanzierungsleistungen des Kreises Coesfeld sollten ab dem 01.01.2004 fortgesetzt werden.

 

Nach den Gesprächen in dieser Sache zwischen Kreisverwaltung und Kreiscaritasverband ist zu erwarten, dass mit dem Angebotsträger zu den im Entwurf der Vereinbarung vorgeschlagenen Konditionen Einigung erzielt werden kann.

 

Aufgabenkonzentration

 

Aufgrund der schwierigen Haushaltslage muss der Kreis Coesfeld den Förderrahmen für die Kontakt- und Beratungsstelle eng begrenzt halten. Damit auch bei relativ geringem Personaleinsatz die Maßnahme Wirkung zeigt, muss sich die Kontakt- und Beratungsstelle auf den Personenkreis der chronisch psychisch Kranken und auf folgende Aufgaben konzentrieren:

-          Hilfen zur Gestaltung und Pflege sozialer Beziehungen, z.B. offene Frühstücksangebote, Patientenclubarbeit, gesellige Gesprächsrunden, Spielgruppen, kulturelle oder sportliche Aktivitäten, ein- oder mehrtägige Urlaubsfahrten,

-          Durchführung themenzentrierter Gruppen, Auseinandersetzung mit selbstgewählten Themen, z.B.: Kontaktaufnahme und Kontaktpflege, Bewältigung der seelischen Beeinträchtigung,

-          Alltags- und lebenspraktische Anleitungen, z.B. zum Kochen, zur Haushaltsführung, Budgetplanung, Wohnungspflege,

-          Beschäftigungsmöglichkeiten und Angebote zur Förderung der Kreativität, z.B.: Basteln, Werken,

-          Beratung von psychisch kranken und psychisch behinderten Menschen, sowie deren Angehörigen und Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld,

-          Weiterleitung und Vermittlung Hilfesuchender zu anderen Hilfeangeboten, z.B. Selbsthilfeinitiativen, niedergelassenen Ärzten, Kliniken, Betreutem Wohnen, Sozialpsychiatrischem Dienst, Suchtberatungsstellen.

 

Neuregelung der Förderbedingungen

 

Die Neuregelung der Förderung der Kontakt- und Beratungsstelle führt zu einer zeitlichen und örtlichen Erweiterung des Angebotes bei gleichzeitiger Kostenersparnis für den Kreis. Zu den wichtigen Veränderungen zählen:

1.)    Es wird eine Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und dem Kreiscaritasverband für die Dauer von drei Jahren abgeschlossen. Ihre Gültigkeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht der Caritasverband oder der Kreis Coesfeld rechtzeitig unter Einhaltung einer 6-Monats-Frist zum Jahresende kündigt.

2.)    Gemäß Begleitbeschluss des Kreistages für den Kreishaushalt des Jahres 2003 wird die Förderung als Festbetrag gewährt.

3.)    Durch die Bezugnahme der Vereinbarung auf die

a.      Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hinsichtlich der Zielvorgaben,

b.      Regelungen des Landesrahmenvertrages gemäß § 93 d BSHG hinsichtlich der Leistungsvereinbarung und

c.      von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGST) vorgeschlagenen Werte hinsichtlich der Festsetzung der Kosten eines Arbeitsplatzes

wird die Förderung mit überregional etablierten Standards verknüpft. Die Berechung des


Förderbetrages erfolgt transparent und nach objektiven Maßstäben.

4.)    Kosten für eine Verwaltungskraft finden nicht mehr in Form von Personalstellenanteilen Berücksichtigung, sondern als Teil der Verwaltungsgemeinkosten. Dadurch eingesparte Mittel werden zur Finanzierung von Honorarkräften eingesetzt.

5.)    Durch den Einsatz von Honorarkräften kann das Angebot in der Fläche erweitert werden.

6.)    Ab 2004 wird die Kontakt- und Beratungsstelle regelmäßig auch an Wochenenden Angebote vorhalten.

7.)    Es wird weder ein fester Betrag noch ein prozentualer Anteil des Angebotsträgers als Eigenanteil an der Finanzierung der Kontakt- und Beratungsstelle festgeschrieben. Im Gegenzug übernimmt der Caritasverband allein das Risiko, eintretende Kostensteigerungen ausgleichen zu müssen. 

 

 

III. Alternativen:

 

- keine -

 

IV. Kosten - Folgekosten - Finanzierung:

 

Alte Finanzierungsregelung

 

Personalausstattung der Kontakt- und Beratungsstelle seit Inbetriebnahme:

- 1 Vollzeitstelle:  Dipl.-Sozialarbeiter/in, Dipl.-Sozialpädagoge/-pädagogin Vergütungsgruppe AVR 4a

- ½ Vollzeitstelle: Heilpädagoge / -pädagogin, Vergütungsgruppe AVR 5b   

- ¼ Vollzeitstelle: Verwaltungskraft, Vergütungsgruppe AVR 7

In Senden wird zudem zwei Stunden je Woche eine Honorarkraft eingesetzt.

 

Gemäß dem zwischen dem Caritasverband und dem Kreis Coesfeld abgeschlossenen Vertrag hat der Kreis seit dem 01.01.2000 die Kontakt- und Beratungsstelle jährlich wie folgt gefördert:

 

Brutto-Personalkosten der Kontakt- und Beratungsstelle des Vorjahres

zuzüglich lineare Tarifsteigerung nach den Orientierungsdaten für die Finanzplanung der Gemeinden des Landes NRW 

zuzüglich Sach- und Verwaltungsgemeinkosten, Festbetrag in Höhe von 52.000 DM bzw. 26.587,18 € (darin enthalten: 5.000 DM bzw. 2.556,46 € zur Finanzierung von Honorarkräften) 

abzüglich eines vom Träger zu leistenden Eigenanteils in Höhe von 10 % der Gesamtkosten

= Förderbetrag

 

 

Im Jahr 2002 förderte der Kreis Coesfeld die Kontakt- und Beratungsstelle mit 97.599,37 €, in 2003 mit 95.268,56 €. Der vergleichsweise niedrige Wert für 2003 resuliert daraus, dass in dem für die Berechnung des Förderbetrages relevanten Jahr 2002 als Vertretung während eines Mutterschaftsurlaubes zeitweise eine Berufspraktikantin statt einer hauptamtlichen Kraft eingesetzt wurde.

 

Der Angebotsträger hat eine Personalkostenschätzung für 2003 vorgelegt. Bei Annahme einer Fortsetzung der bis Ende 2003 geltenden Vertragsbedingungen hätte der Kreis Coesfeld für 2004 demnach einen Förderbetrag in Höhe von 106.647,46 € leisten müssen.


Neue Finanzierungsregelung

 

Personalkosten: 1,5 x BAT IV b

74.850 €

zuzüglich 10% Verwaltungsgemeinkosten

7.485 €

zuzüglich 1/2 Kosten-Anteil EDV-Einsatz

5.100 €

zuzüglich Sachkostenpauschale

8.100 €

zuzüglich Honorarkräfte

10.000 €

= Förderbetrag

105.535 €

 

Entsprechende Mittel sind in die Haushalte 2004, 2005 und 2006 einzustellen.

 

Außer dem Betrag für die Honorarkräfte sind sämtliche Werte Richtgrößen der KGST, entnommen dem KGST-Bericht 6/2002 "Kosten eines Arbeitsplatzes".

Die von der KGST angegebenen Kosten für die Ausstattung eines EDV-Arbeitsplatzes wurden zur Hälfte eines Arbeitsplatzes berücksichtigt. Dies erscheint angesichts des Umfangs des EDV-Einsatzes in der Kontakt- und Beratungsstelle angemessen.

 

Die Stellen wurden neu bewertet und entsprechen damit den nach dem BAT für Tätigkeiten dieser Art zu gewährenden Vergütungen.

 

Die Kosten für die Verwaltungskraft wurden gestrichen. Stattdessen wurde der Verwaltungsgemein-kostenanteil stärker berücksichtigt als bisher (im Festbetrag für Sach- und Gemeinkosten gemäß bisherigem Vertrag mit 5% der Personalkosten, jetzt 10%). Der Träger kann die Verwaltungskraft flexibler einsetzen, da sie nicht mehr für eine festgelegte Stundenzahl an eine bestimmte Funktion gebunden ist.

 

Durch die Umschichtung der Kosten für Verwaltungstätigkeiten entsteht ein Kostenspielraum für die Erhöhung des Teilbudgets für Honorarkräfte. Die Mittel für die Honorarkräfte sind nur für diesen Zweck einzusetzen.

 

Eigenmittel des Trägers

 

Der Caritasverband kann nach eigener Darstellung nicht auf Drittmittel zur Finanzierung der Kontakt- und Beratungsstelle zurückgreifen, auch nicht auf Kirchensteuermittel. Da die Vereinbarung Änderungen der Fördermodalitäten frühestens ab 2007 vorsieht, trägt der Caritasverband bis dahin allein das Risiko, Defizite infolge zu erwartender Kostensteigerungen – insbesondere hinsichtlich der Personalkosten - auszugleichen. Zudem muss berücksichtigt werden, dass die Berechnung des Förderbetrages auf Werten aus dem Jahr 2002 beruht und die von der KGST empfohlene Aktualisierung der Werte (z.B. aufgrund von Tariferhöhungen) nicht erfolgte. Für den Caritasverband ist schon infolge der Tariferhöhungen mit Kosten in den Jahren 2004 bis 2006 von insgesamt mindestens 13.000 € zu rechnen. Es ist opportun, vom Angebotsträger über dieses Maß hinaus keinen Einsatz von Eigenmitteln zu verlangen. Letztendlich ist auch zu würdigen, dass der Caritasverband die mit der Neuregelung verbundenen Veränderungen trotz erheblicher eigener Lasten (z.B. geringere Berücksichtigung von Verwaltungskosten in Höhe von mindestens 18.000 € bei dreijähriger Vertragslaufdauer und zusätzliche Personalkosten durch Personaleinsatz an Wochenenden) mitträgt.

 

V.   Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung über die Gewährung von Kreiszuschüssen ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NW).

Anlagen:

 

 

1.      Entwurf einer Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. über die Finanzierung der Kontakt- und Beratungsstelle

2.      Übersicht:   Finanzierung der Kontakt- und Beratungsstelle

3.      Übersicht:   Gruppen, Gesprächskreise, offene Treffs für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

4.      Übersicht:   Inanspruchnahme der Kontakt- und Beratungsstelle in 2002