Betreff
Entwurf Produkt-Haushalt 2004
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen
Vorlage
SV-6-0792
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt die Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2004 mit Anlagen zur Kenntnis und verweist ihn ohne Aussprache zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse.

Begründung:

 

I.   Problem

 

Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NW (KrO NW) in Verbindung mit § 77 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) hat der Kreis für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält gem. § 77 Abs. 2 GO NW unter anderem den Haushaltsplan unter Angabe des Gesamtbetrages der Einnahmen und der AusgabenH des Haushaltsjahres. Der Haushaltsplan ist Grundlage der Haushaltswirtschaft des Kreises und muss nach § 75 Abs. 3 GO NW in jedem Jahr ausgeglichen sein. Kann der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden, ist ein  Haushaltssicherungskonzept für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt aufzustellen und darin der Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu dem der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird. Der Haushaltsausgleich ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederherzustellen (§ 75 Abs. 4 GO NW).

 

II.    Lösung

 

Der Entwurf des Produkt-Haushaltes 2004 wird in den Kreistag eingebracht. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Entwurf des Kreishaushaltes 2004 sind erhebliche Konsolidierungsanstrengungen unternommen worden. Die in den hierzu gebildeten Workshops erarbeiteten Konsolidierungsmaßnahmen sind in die Ermittlung der konkreten Ansätze eingeflossen. Insoweit wurden hierbei bereits die Vorgaben des Innenminister NRW und der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten berücksichtigt. Trotz dieser äußerst restriktiven Veranschlagung der Haushaltsansätze konnte der Ausgleich des Verwaltungshaushalts nicht erreicht werden. Die allgemeinen Rücklage wurde bereits vollständig zur Deckung des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts im Haushaltsjahr 2003 verplant. Mit Rücksicht auf die desolate Finanzlage der kreisangehörigen Gemeinden wurde auf eine Anhebung der Hebesätze zu den Kreisumlagen verzichtet. Der Verwaltungshaushalt weist daher einen Fehlbedarf von 3.223.320,00 € aus. Die Vorbereitungen zum Haushaltsentwurf berücksichtigen die Eckdaten zum Gemeindefinanzierungsgesetz/Solidarbeitragsgesetz 2004/2005, die am 26.11.2003 vom Innenministerium NRW bekannt gegeben worden sind. Wichtige Entscheidungen mit weitreichenden Konsequenzen auch für den Kreishaushalt sind noch offen. Es ist nicht abzuschätzen, welche Auswirkungen die als Regierungsentwürfe vorliegenden Dritten und Vierten Gesetze für moderne Dienstleistungen (Hartz III, Hartz IV) auf den Kreis Coesfeld haben werden. Im gegenwärtigen Stadium ist zudem nicht absehbar, welche Auswirkungen die Steuerschätzung von Nov. 2003 für die Gestaltung des kommunalen Finanzausgleichs noch haben wird. Soweit der Fehlbedarf im Laufe des Beratungsverfahrens nicht durch entsprechende Ansatzänderungen – also Änderungen bei den Produktstandards - ausgeglichen werden kann, ist mit der Haushaltssatzung auch ein Haushaltssicherungskonzept durch den Kreistag zu beschließen. Die Eckpunkte des Haushaltsentwurfes wurden den kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit Schreiben vom 10.11.2003 dargestellt und im Rahmen einer HVB-Konferenz am 18.11.2003 mit den Bürgermeistern erörtert.

 

Der Entwurf des Haushaltes 2004 ist in Form eines "Produkt-Haushaltes“ aufgestellt, in dem der Haushaltsplan herkömmlicher Art mit dem Produktbuch zusammengefasst wurde. Auf der Ebene der Produkt­gruppen ist der Finanzbedarf für die zur Produktgruppe gehörenden Produkte dargestellt und mit entsprechenden Erläuterungen versehen. Die Beratung des Haushaltsentwurfes 2004 wird produktgruppenbezogen erfolgen. Die Produktbeschreibungen weisen alle dem Produkt zuzuordnenden Einnahmen und Ausgaben aus. Soweit eine direkte Zuordnung zu den Produkten nicht möglich war, erfolgte eine prozentuale Aufteilung auf die Produkte. Zusätzlich zu dem produktgruppenorientierten Haushalt ist dem Entwurf des Haushaltes auch ein Ausdruck in herkömmlicher Form, d. h. gegliedert nach Einzelplänen, Abschnitten und Unterabschnitten, zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt. Dieses ist erforderlich, weil damit den gesetzlichen Anforderungen an die Form der Auslegung und öffentlichen Bekanntmachung sowie der Gliederung und Gruppierung entsprochen wird.

 

Die Fachausschüsse müssen soweit wie möglich produkt- bzw. produktgruppenbezogene Beschluss­empfehlungen erarbeiten, deren Auswirkungen dann auf die jeweiligen Haushaltsstellen zu verteilen sind. Die Beratung in den Fachausschüssen erfolgt am

 

·         22.01.2004      im Jugendhilfeausschuss

·         26.01.2004      im Ausschuss für Soziales und Senioren

·         27.01.2004      im Ausschuss für Schule Kultur und Sport

·         28.01.2004      im Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr

·         29.01.2004      im Ausschuss für Bauen, Vermessung, Landschaft und Umwelt.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung berät am 04.02.2004 den Haushaltsentwurf. Nach der Beratung im Kreisausschuss am 11.02.2004 erfolgt die Beschlussfassung durch den Kreistag am 18.02.2004. Etwaige Änderungen werden über Änderungslisten erfasst und im weiteren Beratungsverfahren vorgelegt.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen wird hiermit gemäß § 53 Abs. 1 KrO NW in Verbin­dung mit § 79 Abs. 2 GO NW dem Kreistag zugeleitet (Einbringung). Der Entwurf wird mit Anlagen in der Kreistagssitzung am 17.12.2003 vorgelegt.

 

III. Alternativen

 

Keine

 

 

IV.  Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Es entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwendungen für den Sitzungsdienst.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 53 Abs. 1 KrO NW i.V.m. § 79 Abs. 2 GO NW.