Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage 1 beigefügten Informationen des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (Anlage 1 - Pressemitteilung, Konsensvereinbarung und Anlage zur Konsensvereinbarung) zur geplanten Novellierung des GTK sowie die Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände (Anlage 2) werden nach Aussprache zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.   Problem

Am 27.02.2007 hat das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration erste Eckpunkte zur Novellierung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK), insbesondere zur Finanzierung der Tageseinrichtungen für Kinder vorgestellt. Der genaue Wortlaut der Gesetzesvorlage ist noch nicht bekannt.

Mit der Neufassung des Gesetzes, Einführungen anderer Gruppenstrukturen und Umstellung auf Pro-Kind-Pauschalen werden erhebliche Änderungen auf alle im Rahmen der Tagesbetreuung von Kindern tätigen Personen und Institutionen zukommen.

 

II.  Lösung

Um einen ersten Überblick über die geplanten Änderungen zu ermöglichen, sind die vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration veröffentlichten Informationen (Pressemitteilung, Konsenspapier und Anlage zum Konsenspapier) als Anlage beigefügt.

 

III. Alternativen

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Berechnungen zu den finanziellen Auswirkungen der Umstrukturierung der Finanzierung der Kindertagesbetreuung sind - ohne den genauen Wortlaut der Gesetzesvorlage zu kennen - nur eingeschränkt möglich. Es bleibt abzuwarten, inwiefern die vom Land bei seinen Berechnungen unterstellten Werte, z.B. zu Buchungszeiten oder Nachfragequoten bei den jeweiligen Altersgruppen, tatsächlich eintreten werden. Angesichts verbesserter personeller Standards für fast alle zukünftigen Gruppentypen sind Mehrbelastungen des Kreishaushalts jedoch zu erwarten.

Hinsichtlich der Verringerung des Trägeranteils der kirchlichen Träger von 20 auf 12 % hat das Ministerium erklärt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu 75 % zu übernehmen. Die verbleibenden Mehrkosten für das Kreisjugendamt würden – bei gleicher Gruppenstruktur - nach ersten Berechnungen rund 300.000 EUR für die aktuell 134 Gruppen in kirchlicher Trägerschaft betragen. Diesen Mehrkosten ständen Einsparungen in noch zu ermittelnder Höhe bei den meisten Städten und Gemeinden bei der Finanzierung der sog. Überhanggruppen gegenüber. Bei den sog. Überhanggruppen haben sich die Städte und Gemeinden ggü. den kath. Kirchengemeinden verpflichtet, die Trägeranteile dieser Gruppen zu finanzieren.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 71 SGB VIII und § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss zuständig.