Betreff
Demographiebericht des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-7-0634
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse in den Fachausschüssen im Hinblick auf die demographischen Herausforderungen einen zusammenfassenden Aktionsplan zu erstellen.

 

Begründung:

 

I. – V.

 

Mit Beschluss vom 13.06.2006 hat der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung die Verwaltung mit der Erstellung eines Demographieberichtes beauftragt. In der Ausschusssitzung am 22.02.2007 wurde der Demographiebericht vorgelegt und als Grundlage für eine aktive Gestaltung der Folgen des demographischen Wandels zur Kenntnis genommen (SV-7-0601).

 

Der Demographiebericht untergliedert sich in zwei Teile.

Teil A befasst sich mit dem demographischen Wandel im Kreis Coesfeld:

 

·         Beschreibung des Ist-Zustandes sowie Analyse der bisherigen Bevölkerungsentwicklung, insbesondere für den Zeitraum von 1990 bis 2005

·         Vorausberechnung der Bevölkerung von 2005 bis 2025

 

Im Teil B des Demographieberichtes werden folgende Handlungsfelder, die für den demographischen Wandel auf der Ebene des Kreises Coesfeld von besonderer Bedeutung sind, näher betrachtet:

 

·         Kinder-, Jugend- und Familienpolitik (Kapitel 1)

·         Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Innovation (Kapitel 2)

·         Bildung und Ausbildung (Kapitel 3)

·         Seniorenpolitik mit dem Teilhandlungsfeld „Gesundheit älterer Menschen“ (Kapitel 4)

 

Neben einer Beschreibung der Ausgangslage (Rahmenbedingungen) werden für jedes dieser Felder Gründe für Handlungsnotwendigkeiten und bisher eingeleitete und/oder beabsichtigte Maßnahmen näher dargestellt.

 

Im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung wurden folgende Fragen aufgeworfen:

 

·         Bestehen Möglichkeiten, die erwartete demografische Entwicklung überhaupt noch zu beeinflussen?

·         Worin bestehen die Chancen und Herausforderungen der zu  erwartenden Entwicklung?

·         Wie können die Aufgaben des Kreises vor dem Hintergrund des demographischen Wandels sachgerecht gestaltet und finanziert werden?

 

Insgesamt bestand im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung Einigkeit darüber, schrittweise vorzugehen und die Beratung zunächst in den Fachausschüssen fortzusetzen. Auf Grundlage des vorliegenden Berichtes und unter Berücksichtigung der aufgeführten Fragestellungen soll der demographische Wandel dort beraten werden. Dabei wird bezüglich folgende Vorgehensweise empfohlen:

 

·         Auseinandersetzung mit der beschriebenen Ausgangslage im Demographiebericht

·         Bewertung und Erörterung der eingeleiteten Maßnahmen und Schwerpunktthemen

·         Erörterung und Ausarbeitung möglicher künftiger Maßnahmen und  Schwerpunktthemen

·         Verfahrensvorschläge zur weiteren Bearbeitung des Themas (z.B. bezüglich der  Beteiligungsstrukturen)

 

Die Ergebnisse der Beratungen sollen zusammengetragen und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung als ein - auf den vorliegenden Bericht aufbauender - demographischer Aktionsplan vorgelegt werden.

 

Für den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren ergibt sich eine inhaltliche Zuständigkeit in Bezug auf Teilbereiche des Kapitels 2 „Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Innovation“ (S.31 - 40) in Teil B des Demographieberichtes. Für das Kapitel 4 „Seniorenpolitik“ ergibt sich diese Zuständigkeit ausschließlich. Das Handlungsfeld 3 „Bildung und Ausbildung“ (S. 41 - 45 ) und das Teilhandlungsfeld „Gesundheit älterer Menschen“ (S. 53 - 56) sollen schwerpunktmäßig im Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit behandelt werden.

 

Daneben finden sich sowohl in Teil A des Berichtes als auch im Anhang demographische Grundlagen für die inhaltliche Erörterung im Fachausschuss. Für die o.g. Handlungsfelder besonders zu erwähnen sind die Seiten 13, 14, 20-22, 60-63, 75-76, 78 und 81-82 sowie die Seiten 84-85.

 

In der Anlage ist für die zwei relevanten Handlungsfelder in tabellarischer Form der Entwurf eines Aktionsplans erstellt worden. Den Handlungsnotwendigkeiten zugeordnet werden dort Maßnahmen aufgeführt, die bereits umgesetzt wurden oder sich in der Umsetzung befinden. Für den Fall, dass thematische Schnittmengen zu anderen Zuständigkeiten vorliegen, ist dies gekennzeichnet oder mit einem Hinweis versehen.

 

In einer weiteren Spalte der Aufstellung werden seitens der Verwaltung Vorschläge für künftige Maßnahmen und Aktionen unterbreitet. Noch nicht aufgeführt werden dort solche Vorschläge, die auch Bestandteil des Prüfberichtes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW sind. Diese müssen, bevor sie als demographieorientierte Maßnahme aufgelistet werden können, in der Arbeitgruppe „GPA“  und anschließend im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren beraten werden.