Betreff
Umsetzung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende;
hier: Sachstand zur Einrichtung eines Ermittlungsdienstes
Vorlage
SV-7-0639
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

- ohne -

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.   Problem

Durch das Fortentwicklungsgesetz zum SGB II ist ab dem 01.07.2006 eine zusätzliche Bestimmung in das SGB II aufgenommen worden, nämlich in § 6 Abs. 1 SGB II. Danach sollen die Träger der Grundsicherung einen Außendienst zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauches einrichten.

 

Aufgrund dieser gesetzlichen Verpflichtung ist auch der Kreis Coesfeld gehalten, einen Ermittlungsdienst einzusetzen.

 

Aufgabe des Ermittlungsdienstes ist es, Fällen nachzugehen, in denen zum Zwecke der Bewilligung einer Sozialleistung von der antragstellenden Person antragsrelevante Tatsachen ausdrücklich verschwiegen bzw. nicht richtig angegeben werden, um diese Sozialleistung auf betrügerische Art zu erhalten.

 

Nach dem Inkrafttreten des Fortentwicklungsgesetzes hat sich der Kreis Coesfeld mit seinen Städten und Gemeinden in Verbindung gesetzt, um letztendlich zu klären, wie die neue gesetzliche Regelung im Kreis Coesfeld umgesetzt werden kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass den Städten und Gemeinden durch Delegationssatzung die Aufgabe übertragen wurde, insbesondere die Gewährung der passiven Leistungen eigenverantwortlich durchzuführen.

 

Ergebnis der Gespräche auf verschiedenen Fachebenen war, dass ein kreisweiter Ermittlungsdienst eingerichtet werden soll. Die Aufgaben dieses Ermittlungsdienstes wurden wie folgt beschrieben:

-          Prüfung bei Verdacht auf Schwarzarbeit

-          Nachgehen von anonymen Hinweisen auf Leistungsmissbrauch

-          Abgleich von Antragsangaben mit den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort

 

Im Rahmen des Ermittlungsdienstes sollten die folgenden Arbeitsweisen zum Tragen kommen:

-          Recherchen

-          Observation

-          Dokumentation einschl. gerichtsfester Fotos

-          Berichterstattung

 

Beim Aufbau des Ermittlungsdienstes ist davon ausgegangen worden, dass dieser sicherlich nicht in jeder Stadt oder Gemeinde im Rahmen einer Vollzeitstelle vorhanden sein kann. Die bisherigen Erfahrungen im Rahmen des Leistungsmissbrauchs sprachen nicht dafür, dass ein Ermittlungsdienst in diesem Umfang notwendig ist. Es wurde sich somit darauf verständigt, dass ein kreisweiter Ermittlungsdienst mit einem Personalschlüssel von 1,5 Stellen zunächst ausreichend sei. Um eine vergleichbare Qualität in den einzelnen Städten und Gemeinden und eine bedarfsgerechte Auslastung des Ermittlungsdienstes zu gewährleisten wurde vereinbart, dass der Kreis Coesfeld zunächst für das Jahr 2007 das Personal für den Ermittlungsdienst beschäftigt. Die entsprechenden Stellenanteile wurden im Stellenplan 2007 berücksichtigt.

 

Die Gespräche in den Arbeitsgruppen machten deutlich, dass es wenig Sinn macht, die Ermittlungsaufträge zentral zu vergeben. Um möglichst lange Anfahrzeiten zu vermeiden und den direkten Kontakt mit den Leitern der Zentren für Arbeit in den Städten und Gemeinden zu gewährleisten, hat man sich dafür ausgesprochen, die Mitarbeiter des Ermittlungsdienstes gemeindenah anzubinden. Konkret bedeutet dies, dass die jeweiligen Arbeitsaufträge von den Zentren für Arbeit in den Delegationsgemeinden erteilt werden. Dort erfolgt auch die Abgabe der Arbeitsergebnisse und die weitere Umsetzung anhand der Ermittlungsergebnisse. Kreisweit erfolgt lediglich die Einsatzplanung, die Abrechnung von Sach- und Personalkosten, die Auswertung der Berichte sowie die Steuerung.

 

Das Anforderungsprofil für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ermittlungsdienstes wurde wie folgt beschrieben:

 

·           abgeschlossene Berufsausbildung

·          Erfahrung im Außen- und insbesondere Ermittlungsdienst und den damit verbundenen Tätigkeiten (z.B. Recherchen, Observation)

·          Erfahrung in der gerichtsverwertbaren Dokumentation von Sachverhalten

·          Grundkenntnisse der im Ermittlungsdienst zu beachtenden Rechtsgrundlagen

            und Verhaltensweisen

·          gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit

·          sicheres und korrektes Auftreten, Teamfähigkeit

·          Vorhandensein einer gültigen Fahrerlaubnis sowie eines Kraftfahrzeuges

·          keine Vorstrafen / Überschuldung

·          keine gesundheitlichen Einschränkungen in der Aufgabenerfüllung

 

Nach den erfolgten Bewerbergesprächen konnte zum 01.02.2007 eine Auswahl von insgesamt 5 Mitarbeitern für diese Tätigkeit eingestellt werden. Seit dem 15.02.2007 sind sie vor Ort im Einsatz.

 

Ein erster Erfahrungsaustausch über den Einsatz und die Arbeitsschwerpunkte sowie eine Aussprache über noch offene Fragen und Probleme wird sowohl mit den Ermittlern als auch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Städte und Gemeinden Ende März stattfinden. Bis zum heutigen Tag sind ca. 35 Ermittlungsaufträge verteilt worden. Sollten bis zum Sitzungstag erste Ergebnisse vorliegen, wird hierüber mündlich berichtet.

 

II.  Lösung

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

III. Alternativen

- keine -

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Der Ermittlungsdienst ist mit einem Stellenanteil von 1,5 Stellen im Stellenplan 2007 enthalten. Die Personalkosten für die Mitarbeiter des Ermittlungsdienstes werden zu einem Anteil von 87,4 % vom Bund erstattet. Die Deckung des restlichen Anteils von 12,6 % erfolgt aus Mitteln des Kreises.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 26.10.2005 (Regelung der Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.