Betreff
Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-7-0664
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf als Anlage beigefügte allgemeine Gebührensatzung des Kreises Coesfeld vom 17. März 1994 in der Fassung der X. Änderungssatzung vom 13.06.2007 einschließlich des Gebührentarifs zu dieser Satzung wird beschlossen.

Begründung:

 

I.   Problem

Der Kreis Coesfeld ist gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 77 Abs. 2 GO NRW verpflichtet, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Einnahmen unter Anderem aus speziellen Entgelten für die von ihm erbrachten Leistungen zu beschaffen. Die Forderung nach Ausschöpfung der Möglichkeiten zur Beschaffung spezieller Entgelte findet ihre Grenze darin, dass die Entgelte „soweit vertretbar und geboten“ zu erheben sind. Hierzu zählt auch die Erhebung von kostendeckenden Gebühren, soweit im Einzelfall nicht davon abgewichen werden kann.

 

Die zur Zeit geltende Allgemeine Gebührensatzung des Kreises Coesfeld vom 17.03.1994 ist seit dem 01.04.1994 in Kraft und wurde zuletzt durch die IX. Änderungssatzung vom 26.10.2005 angepasst. Die in dieser Satzung enthaltenen Gebührensätze sind zum Teil überholt und bedürfen daher einer Änderung.

 

II.  Lösung

Die derzeit gültigen Gebührensätze nach dem Gebührentarif wurden auf Ihre Aktualität und Angemessenheit hin überprüft. Hierbei ergab sich folgender Änderungsbedarf:

 

-          Zu Tarif-Nr. 1 b, 2.1, 2.2, 5, 20b und 24 des Gebührentarifs:

      Die Ermittlung der Stundensätze für Bedienstete erfolgte auf der Grundlage des KGSt –   Berichtes Nr. 12 / 2006 zur Berechnung der Kosten eines Arbeitsplatzes und unter          Berücksichtigung des neuen TVöD.

 

-          Zu Tarif-Nr. 1 d des Gebührentarifs:

Es wurde eine neue Kostenkalkulation zugrunde gelegt

 

-          Zu Tarif-Nr. 2.2: des Gebührentarifs:

      Die einheitliche Gebührenregelung für die Versendung von Akten wurde angepasst.

 

-          Zu Tarif-Nr. 8,12, 20a und 22.3 des Gebührentarifs:

Die Gebührentarife sind entfallen.

 

-          Zu Tarif-Nr. 13 a des Gebührentarifs:

Der Text wurde überarbeitet.

 

-          Zu Tarif-Nr. 7 und 24 des Gebührentarifs:

      Bei der Gliederung wurde die zurzeit geltende Organisationsstruktur des Kreises Coesfeld zugrunde gelegt. Die Abteilungsbezeichnung wurde angepasst.

 

-          Zu Tarif-Nr. 25 des Gebührentarifs:

      Rechtsgrundlagen sind dem aktuellen Stand angepasst worden.

 

Die notwendigen Änderungen des Gebührentarifs sind in der beigefügten Anlage „fettgedruckt“ dargestellt. Nachrichtlich wurden in der Spalte „bisher“ die vorherigen Gebührensätze ausgewiesen. Es wird vorgeschlagen, den als Anlage beigefügten Entwurf der X. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Coesfeld vom 13.06.2007 einschließlich des Gebührentarifs zu beschließen.

 

III. Alternativen

 

keine

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

keine

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistags ergibt sich aus § 26 Abs. 1 f) KrO NRW.

Anlagen:

 

Entwurf der X. Änderungssatzung vom 13.06.2007.

Entwurf der allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Coesfeld vom 17. März 1994 in der Fassung der X. Änderungssatzung vom 13.06.2007.