hier: Verteilung der Bundesmittel zur beruflichen Eingliederung 2007
Beschlussvorschlag:
Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung werden im Jahre 2007 wie folgt aufgeteilt:
|
€ |
% Anteil am Budget |
Vermittlung |
1.852.500,00 € |
33,51 % |
Jugend (U25) |
593.000,00 € |
10,73 % |
Beschäftigung (inkl.
PLUS-JOBS) |
825.000,00 € |
14,92 % |
Qualifizierung |
765.000,00 € |
13,84 % |
Deutsch-Sprachkurse und
Alphabethisierung |
250.000,00 € |
4,52 % |
Feststellung und
Orientierung |
440.00,00 € |
7,96 % |
Soziale Maßnahmen |
300.000,00 € |
5,42 % |
Sonstige Aufwendungen |
503.240,00 € |
9,10 % |
Summe |
5.528.740,00 € |
100,00 % |
Eine Anpassung der Teilbudgets durch die Verwaltung ist nach Beratung in der Arbeitsmarktkonferenz möglich.
Begründung:
I. Problem
Die Finanzierung der Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung von SGB II - Leistungsberechtigten obliegt nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches - Zweites Buch (SGB II) ausschließlich dem Bund. Hierzu stellt der Bund den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende, so auch dem Kreis Coesfeld, ein an der Zahl der zu betreuenden erwerbsfähigen Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende orientiertes Eingliederungsbudget zur Verfügung.
Der Deutsche Bundestag hat von dem Gesamtansatz in Höhe von 6,5 Mrd. Euro bereits jetzt 25 Mio. Euro für etwaige Sonderbedarfe eingeplant sowie zusätzlich 1 Mrd. Euro mit einem Deckungsvermerk versehen.
Hintergrund dieses Deckungsvermerkes ist die Annahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), dass die im Bundeshaushalt vorgesehene Gesamtsumme in Höhe von 6,5 Mrd. Euro in 2007 nicht in voller Höhe von den ARGEn und Optionskommunen abgerufen wird.
Unabhängig hiervon erfolgte bei allen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die eine unterdurchschnittliche Grundsicherungsquote haben, zu Gunsten der Träger, die eine überdurchschnittlich hohe Quote haben, eine weitere Kürzung um 25 % der Eingliederungsmittel. Der bundesweite Grenzwert liegt bei 5,0 %. Der Kreis Coesfeld hatte zum relevanten Stichtag eine Quote von 4,7 %.
Unter Berücksichtigung des Deckungsvermerkes sowie der o.a. drastischen Kürzungs-regelung reduziert sich das für 2007 einzuplanende Eingliederungsbudget des Kreises Coesfeld von geschätzten 6,9 Mio. Euro (analog 2006) um fast 20 % auf nunmehr nur noch 5,5 Mio. Euro.
Aufgrund der massiven Reduzierung der ursprünglich für 2007 eingeplanten SGB II – Eingliederungsmittel sowie der bereits eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Haushaltsjahres 2007 war eine vollständige Überarbeitung der von der 7. Arbeitsmarktkonferenz am 12.12.2006 mit Konsens versehenen SGB II - Maßnahmen- und Fördermittelplanung 2007 notwendig.
II. Lösung
Die Verwaltung hat daraufhin eine neue Maßnahmenplanung für das Jahr 2007 (Anlage 1) erstellt und diese in der 8. Sitzung der Arbeitsmarktkonferenz am 25.04.2007 beraten.
Erläuterungen zu den einzelnen Teilbudgets 2007
1.
Erläuterung zum
Teilbudget Vermittlung
Gegenüber den Ausgaben in 2006 ist das Teilbudget für 2007
um ca. 360.000 € erhöht worden.
Gründe:
-
Es
wird erwartet, dass aufgrund der guten Konjunktur verstärkt Arbeitkräfte aus
dem Bereich der Langzeitarbeitslosen nachgefragt werden. Daher sollten
zusätzliche Mittel in den Bereichen Lohnkostenzuschuss sowie Kombilohn zur
Verfügung gestellt werden.
-
Um
die Mobilität der SGB II Leistungsberechtigten zu erhöhen, sind entsprechende
Mittel bereitzustellen.
2. Erläuterung zum Teilbudget U25
Gegenüber den Ausgaben in 2006 ist das Teilbudget für 2007
um ca. 600.000 € verringert worden.
Gründe:
-
Rückgang
der Zahl der arbeitlosen Jugendlichen unter 25 Jahren
-
Inanspruchnahme
von Landes- und ESF-Programmen (Werkstattjahr, Jugend in Arbeitplus;
ESF-Maßnahmen)
3. Erläuterung zum Teilbudget Beschäftigung
Gegenüber
den Ausgaben in 2006 ist das Teilbudget für 2007 um ca. 6.000 € erhöht worden.
Gründe:
-
Es
wird erwartet, dass die geleisteten Plus-Job-Stunden gegenüber dem Vorjahr nur
leicht ansteigen werden.
4. Erläuterung zum Teilbudget Qualifizierung
Gegenüber den Ausgaben in 2006 ist das Teilbudget für 2007
um ca. 475.000 € verringert worden.
Gründe:
-
Geplante
Inanspruchnahme von Landes- und ESF-Programmen
-
Bereits
frühere Teilnahme von SGB II – Leistungsberechtigte an Qualifizierungsmaßnahmen
in 2005 und 2006; ohne anschließende Vermittlung
-
Qualifizierung
in Betrieben im Rahmen von Praktika
-
Kürzung
aufgrund geringerer Budgetmittel
5. Erläuterung zum Teilbudget Deutschkurse /
Alphabetisierung
Gegenüber
den Ausgaben in 2006 ist das Teilbudget für 2007 unverändert.
Gründe:
-
Notwendige
Grundvoraussetzung für eine berufliche Integration
6. Erläuterung zum Teilbudget Orientierung
Gegenüber den Ausgaben in 2006 ist das Teilbudget für 2007
um ca. 600.000 € verringert worden.
Gründe:
-
Bereits
frühere Teilnahme von SGB II – Leistungsberechtigte an Orientierungs- und
Feststellungsmaßnahmen in 2005 und 2006
-
Inanspruchnahme
von Landes- und ESF-Programmen
-
Kürzung
aufgrund geringerer Budgetmittel
7. Erläuterung zum Teilbudget Soziale Maßnahmen
Gegenüber den Ausgaben in 2006 ist das Teilbudget
für 2007 nur um ca. 12.000 € verringert worden
Gründe:
-
Notwendige
Grundvoraussetzung für eine berufliche Integration
-
Nur
leichte Kürzung aufgrund geringerer Budgetmittel
8. Erläuterung zum Teilbudget Sonstige Aufwendungen
Gegenüber den Ausgaben in 2006 ist das Teilbudget für 2007
nur um ca. 12.000 € verringert worden
Gründe:
-
Laufende
Budgetentwicklung
III. Alternativen
Keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Die Ausführung der o. a. Maßnahmen erfolgt ausschließlich aus hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs.1 KrO).