Betreff
Umsetzung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Coesfeld;
hier: Verteilung der Bundesmittel zur beruflichen Eingliederung 2007
Vorlage
SV-7-0668
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung werden im Jahre 2007 wie folgt aufgeteilt:

 

 

% Anteil am Budget

Vermittlung

1.852.500,00 €

33,51 %

Jugend (U25)

593.000,00 €

10,73 %

Beschäftigung (inkl. PLUS-JOBS)

825.000,00 €

14,92 %

Qualifizierung

765.000,00 €

13,84 %

Deutsch-Sprachkurse und Alphabethisierung

250.000,00 €

4,52 %

Feststellung und Orientierung

440.00,00 €

7,96 %

Soziale Maßnahmen

300.000,00 €

5,42 %

Sonstige Aufwendungen

503.240,00 €

9,10 %

Summe

5.528.740,00 €

100,00 %

 

Eine Anpassung der Teilbudgets durch die Verwaltung ist nach Beratung in der Arbeitsmarktkonferenz möglich.

Begründung:

I.   Problem

 

Die Finanzierung der Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung von SGB II - Leistungsberechtigten obliegt nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches - Zweites Buch (SGB II) ausschließlich dem Bund. Hierzu stellt der Bund den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende, so auch dem Kreis Coesfeld, ein an der Zahl der zu betreuenden erwerbsfähigen Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende orientiertes Eingliederungsbudget zur Verfügung.

 

Der Deutsche Bundestag hat von dem Gesamtansatz in Höhe von 6,5 Mrd. Euro bereits jetzt 25 Mio. Euro für etwaige Sonderbedarfe eingeplant sowie zusätzlich 1 Mrd. Euro mit einem Deckungsvermerk versehen.

 

Hintergrund dieses Deckungsvermerkes ist die Annahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), dass die im Bundeshaushalt vorgesehene Gesamtsumme in Höhe von 6,5 Mrd. Euro in 2007 nicht in voller Höhe von den ARGEn und Optionskommunen abgerufen wird.

 

Unabhängig hiervon erfolgte bei allen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die eine unterdurchschnittliche Grundsicherungsquote haben, zu Gunsten der Träger, die eine überdurchschnittlich hohe Quote haben, eine weitere Kürzung um 25 % der Eingliederungsmittel. Der bundesweite Grenzwert liegt bei 5,0 %. Der Kreis Coesfeld hatte zum relevanten Stichtag eine Quote von 4,7 %.

 

Unter Berücksichtigung des Deckungsvermerkes sowie der o.a. drastischen Kürzungs-regelung reduziert sich das für 2007 einzuplanende Eingliederungsbudget des Kreises Coesfeld von geschätzten 6,9 Mio. Euro (analog 2006) um fast 20 % auf nunmehr nur noch 5,5 Mio. Euro.

 

Aufgrund der massiven Reduzierung der ursprünglich für 2007 eingeplanten SGB II – Eingliederungsmittel sowie der bereits eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Haushaltsjahres 2007 war eine vollständige Überarbeitung der von der 7. Arbeitsmarktkonferenz am 12.12.2006 mit Konsens versehenen SGB II - Maßnahmen- und Fördermittelplanung 2007 notwendig.

 

 

II. Lösung

Die Verwaltung hat daraufhin eine neue Maßnahmenplanung für das Jahr 2007 (Anlage 1) erstellt und diese in der 8. Sitzung der Arbeitsmarktkonferenz am 25.04.2007 beraten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erläuterungen zu den einzelnen Teilbudgets 2007

 

1.                  Erläuterung zum Teilbudget Vermittlung

Gegenüber den Ausgaben in 2006 ist das Teilbudget für 2007 um ca. 360.000 € erhöht worden.

 

Gründe:

-        Es wird erwartet, dass aufgrund der guten Konjunktur verstärkt Arbeitkräfte aus dem Bereich der Langzeitarbeitslosen nachgefragt werden. Daher sollten zusätzliche Mittel in den Bereichen Lohnkostenzuschuss sowie Kombilohn zur Verfügung gestellt werden.

-        Um die Mobilität der SGB II Leistungsberechtigten zu erhöhen, sind entsprechende Mittel bereitzustellen.

 

 

2.    Erläuterung zum Teilbudget U25

Gegenüber den Ausgaben in 2006 ist das Teilbudget für 2007 um ca. 600.000 € verringert worden.

 

Gründe:

-        Rückgang der Zahl der arbeitlosen Jugendlichen unter 25 Jahren

-        Inanspruchnahme von Landes- und ESF-Programmen (Werkstattjahr, Jugend in Arbeitplus; ESF-Maßnahmen)

 

 

3.    Erläuterung zum Teilbudget Beschäftigung

Gegenüber den Ausgaben in 2006 ist das Teilbudget für 2007 um ca. 6.000 € erhöht worden.

 

Gründe:

-        Es wird erwartet, dass die geleisteten Plus-Job-Stunden gegenüber dem Vorjahr nur leicht ansteigen werden.

 

 

4.    Erläuterung zum Teilbudget Qualifizierung

Gegenüber den Ausgaben in 2006 ist das Teilbudget für 2007 um ca. 475.000 € verringert worden.

 

Gründe:

-        Geplante Inanspruchnahme von Landes- und ESF-Programmen

-        Bereits frühere Teilnahme von SGB II – Leistungsberechtigte an Qualifizierungsmaßnahmen in 2005 und 2006; ohne anschließende Vermittlung

-        Qualifizierung in Betrieben im Rahmen von Praktika

-        Kürzung aufgrund geringerer Budgetmittel

 

 

5.    Erläuterung zum Teilbudget Deutschkurse / Alphabetisierung

Gegenüber den Ausgaben in 2006 ist das Teilbudget für 2007 unverändert.

 

Gründe:

-        Notwendige Grundvoraussetzung für eine berufliche Integration

 

 

 

 

 

6.    Erläuterung zum Teilbudget Orientierung

Gegenüber den Ausgaben in 2006 ist das Teilbudget für 2007 um ca. 600.000 € verringert worden.

 

Gründe:

-        Bereits frühere Teilnahme von SGB II – Leistungsberechtigte an Orientierungs- und Feststellungsmaßnahmen in 2005 und 2006

-        Inanspruchnahme von Landes- und ESF-Programmen

-        Kürzung aufgrund geringerer Budgetmittel

 

 

 

 

7.    Erläuterung zum Teilbudget Soziale Maßnahmen

Gegenüber den Ausgaben in 2006 ist das Teilbudget für 2007 nur um ca. 12.000 € verringert worden

 

Gründe:

-        Notwendige Grundvoraussetzung für eine berufliche Integration

-        Nur leichte Kürzung aufgrund geringerer Budgetmittel

 

 

8.    Erläuterung zum Teilbudget Sonstige Aufwendungen

Gegenüber den Ausgaben in 2006 ist das Teilbudget für 2007 nur um ca. 12.000 € verringert worden

 

Gründe:

-        Laufende Budgetentwicklung

 

 

 

 

III. Alternativen

 

Keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Die Ausführung der o. a. Maßnahmen erfolgt ausschließlich aus hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs.1 KrO).