hier: Entwurf Budget 250 - Soziales
Produktbereich Soziale Sicherung
Beschlussvorschlag:
1. Der im vorliegenden Entwurf des Produkthaushaltes 2004 ausgewiesene Zuschussbedarf für das Budget 250 - Soziales, Produktbereich Soziale Sicherung, wird auf 22.605.451 € festgesetzt.
2. Die sich in der Sitzung ergebenden produktbezogenen Änderungen einschließlich der daraus resultierenden finanziellen Konsequenzen für das Budget 250 - Soziales, Produktbereich Soziale Sicherung, werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung zur weiteren Beratung vorgelegt.
Begründung:
I. Problem / II. Lösung
1.
Vorbemerkung
Nach dem vorliegenden
Entwurf des Produkthaushaltes ergeben sich in 2004 im Budget Soziales
Mehrausgaben gegenüber 2003 in Höhe von rd. 0,6 Mio. € bzw. 2,78 %. Ursächlich
hierfür sind vor allem erhöhte Ausgaben bei der Hilfe zum Lebensunterhalt (ca.
0,52 Mio. €), den Leistungen für Pflegebedürftige (ca. 0,5 Mio. €) und den
Leistungen an Kranke, Schwangere und Alte (ca. 0,15 Mio. €).
Es
ergeben sich im Entwurf des Budgets Soziales aber auch Minderausgaben. Diese
sind mit insgesamt rd. 0,4 Mio. € veranschlagt. So wurden die Ansätze für die
Produkte Hilfen für arbeitslose Sozialhilfeempfänger sowie Leistungen der
Grundsicherung um je 0,2 Mio. € gekürzt.
Mehreinnahmen
in Höhe von 0,11 Mio. € sind im Produkt Unterhalt ausgewiesen.
Für alle Kostensteigerungen gilt, dass sich diese ausschließlich bei den Pflichtleistungen ergeben.
Bedeutsam im Sinne der
Steuerung ist, dass etwa 99 % aller Leistungen des Budgets Soziales aus
Pflichtaufgaben resultieren. Eine Steuerung ist deshalb nur begrenzt möglich,
weil sie engen rechtlichen Vorgaben unterliegt.
Im sozialen Bereich stehen in den kommenden Jahren einschneidende Reformen der sozialen Sicherungssysteme bevor, nämlich die
- Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige
- Reform des Bundessozialhilfegesetzes
- Reform der Pflegeversicherung
- Reform der Rentenversicherung
- Reform der Krankenversicherung.
Die Erfüllung der dem Kreis als „pflichtig“ obliegenden sozialen Aufgaben wird auch künftig den Etat des Kreises Coesfeld so erheblich belasten, dass es kaum Raum für weitere freiwillige soziale Aufgaben gibt. Das behindert die Entwicklung einer lokalen sozialen Infrastruktur. Es wird erforderlich sein, alle Leistungen, die bezüglich der Frage, „Ob“ oder „Wie“ sie gewährt werden, dem Begriff „freiwillig“ zuzuordnen sind, zu überprüfen.
2. Hinweise
Die für den Produktbereich
Soziale Sicherung veranschlagten Einnahmen und Ausgaben sind unter
Berücksichtigung aller bekannten Daten und Fakten sowie der Ausgaben- und
Einnahmenentwicklung in 2003 ermittelt worden.
Dabei
ist besonders auf die Schwierigkeit, Einnahmen und Ausgaben im Bereich
Sozialhilfe exakt im Voraus zu ermitteln, hinzuweisen.
Denkbare Änderungen von Leistungsgesetzen in 2004 haben bei der Ermittlung der Ansätze bisher keine Berücksichtigung gefunden. Sie werden aber bei ihrer Realisierung Änderungen bei Einnahmen und Ausgaben mit sich bringen.
Bezüglich der Entwicklung der Sozialhilfeausgaben in der Bundesrepublik Deutschland, im Land Nordrhein-Westfalen und im Kreis Coesfeld wird auf die Anlage 1 zur Sitzungsvorlage hingewiesen.
Die Produkte des Budgets 250 - Soziales sind in den
Anlagen 2 bis 14 dargestellt.
Die Daten zur Beteiligung der Städte und Gemeinden nach dem Zweiten Gesetz zur Modernisierung von Regierung und Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (Zweites Modernisierungsgesetz - 2. ModernG) sind im Produkt „Leistungen an Hilfebedürftige (Lebensunterhalt)“ berücksichtigt worden, Anlage 2.
3.
Budgetrahmen
Der Entwurf des Produkthaushaltes 2004
berücksichtigt für das Budget Soziales im
Verwaltungshaushalt
Ausgaben in Höhe von 31.447.231 €
Einnahmen in Höhe von 9.446.280 €
Zuschussbedarf in Höhe von 22.000.951 €
Vermögenshaushalt
Ausgaben in Höhe von 604.500 €
Zuschussbedarf in Höhe von 604.500 €
Zuschussbedarf insgesamt 22.605.451 €
Gegenüber dem Ansatz 2003 weist der Entwurf des Budgets Soziales 2004 einen Mehrbedarf in Höhe von insgesamt 610.718 € aus.
Die
Mehr- und Minderausgaben gegenüber dem Produkthaushalt 2003 sind in einer
Gesamtaufstellung dargestellt und der Sitzungsvorlage als Anlage 15 beigefügt
worden.
4.
Hinweise zu einzelnen Produkten
4.1 Leistungen an
Hilfebedürftige (Lebensunterhalt)
Die Mehrausgaben bei dem Produkt 050.001.001 - Leistungen an Hilfebedürftige (Lebensunterhalt) - betragen rd. 0,5 Mio. Euro.
Ursächlich hierfür sind vor
allem höhere Ausgaben im Bereich der lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt. Die
Entwicklung im Haushaltsjahr 2003 zeigt deutlich, dass die geplanten
Einsparungen in 2003 aufgrund der Gewährung von Leistungen der Grundsicherung
nicht wie kalkuliert das Budget entlastet haben.
4.2 Hilfen für arbeitslose
Sozialhilfeempfänger/innen
Das Budget des Produktes 50.001.002 - Hilfen für arbeitslose Sozialhilfeempfänger - weist in 2004 gegenüber dem Vorjahr Einsparungen i.H.v. rd. 200.000 € aus.
Diese Budgetkürzung kann im Wesentlichen nur durch eine Reduzierung der Zahl der Arbeitsgelegenheiten im Rahmen der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsmaßnahmen sowie durch eine Reduzierung der Qualifizierungsmaßnahmen aufgefangen werden.
Bezüglich der Umsetzung der aktuellen Gesetzesinitiative für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (sog. Hartz - Papier) wird davon ausgegangen, dass die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe für das Kreisprogramm "Hilfe zur Arbeit 2004" noch keine tatsächlichen Auswirkungen haben wird. Rechtliche oder finanzielle Auswirkungen werden voraussichtlich erst zum 01.01.2005 eintreten.
Weitere Ausführungen hierzu sind der entsprechenden Sitzungsvorlage zu entnehmen.
4.3 Leistungen für Pflegebedürftige
Der Zuschussbedarf beim Produkt 50.01.03 - Leistungen für Pflegebedürftige - steigt gegenüber dem Haushaltsansatz 2003 um rd. 496.000 €.
Dies ist im Wesentlichen dadurch bedingt, dass die Aufwendungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen durch die Verlagerung der Zuständigkeit ab 2004 zu 100 % (in 2002 50 %, in 2003 75 %) durch den Kreis getragen werden (Mehrbelastung ca. 1,37 Mio. €).
Außerdem sind die Aufwendungen im Bereich der häuslichen Leistungen steigend, da zunehmend Kosten für die Inanspruchnahme von Sachleistungen, die aufgrund der Deckelung der Pflegeversicherung nicht durch die Pflegekasse abgedeckt werden, im Rahmen der Sozialhilfe geltend gemacht werden. In diesem Zusammenhang wird im Haushaltsjahr 2004 eine Erhöhung des Budgets um rd. 45.000 € erforderlich sein.
Mit der Novellierung des Landespflegegesetzes zum 01.01.2004 haben die Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege einen Anspruch auf einen bewohnerbezogenen Aufwendungszuschuss. Hier ist mit Mehrausgaben von rd. 82.500 € zu rechnen.
Im Bereich der Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste ergibt sich aufgrund der gestiegenen Fallzahl eine Mehrausgabe von rd. 30.000 €.
Den Mehrausgaben stehen Minderausgaben aufgrund der Novellierung des Landespflegegesetzes in Höhe von rd. 1.030.000 € im Bereich Pflegewohngeld gegenüber.
4.4 Leistungen für Behinderte
Der Zuschussbedarf beim Produkt 50.001.004 -
Leistungen für behinderte Menschen - bleibt unverändert.
4.5 Leistungen an Kranke, Schwangere und Alte
Das Produkt 050.001.005 - Leistungen an Kranke, Schwangere und Alte – weist gegenüber 2003 Mehrausgaben in Höhe von 150.000 € aus.
Ursächlich hierfür ist die Entwicklung der Ausgaben im
Bereich der stationären und ambulanten Krankenhilfe in den Jahren 2002 und
2003. Dieser Entwicklung wird Rechnung getragen.
4.6 Unterhalt, Einnahmerealisierung
Die Einnahmen (HzL) beim Produkt 050.001.008 -
Unterhalt, Einnahmerealisierung - sind im Vergleich zum Jahr 2003 unverändert.
Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass aufgrund des 2.
Modernisierungsgesetzes ab dem 01.01.2004 für den Bereich der stationären
Heimpflege eine Zuständigkeitsverlagerung vom überörtlichen auf den örtlichen
Träger der Sozialhilfe erfolgt. Die entsprechenden Unterhaltseinnahmen (HibL)
werden dann im Kreishaushalt verbucht, so dass eine Mehreinnahme von rd.
113.500 € erwartet wird.
4.7
Leistungen zur Förderung fremder Einrichtungen und Dienste im sozialen Bereich
Neben den Pflichtleistungen gewährt der Kreis Coesfeld auch weiterhin freiwillige Leistungen zur Förderung fremder Einrichtungen und Dienste im sozialen Bereich.
Im Entwurf des Produkthaushalts 2004 sind Mittel in Höhe von 260.530 € veranschlagt. Dies entspricht einem Anteil von ca. 1,15 v. H. am Budget Soziales insgesamt. Die finanzielle Unterstützung erfolgt aufgabenbezogen. Eine Eigenbeteiligung durch die Träger der Einrichtungen und Dienste wird vorausgesetzt.
Aufgrund der aktuellen
Haushaltssituation sowohl der kreisangehörigen Städte und Gemeinden als auch
des Kreises war es zwingend notwendig, insbesondere im Bereich der freiwilligen
Aufgaben eine produktbezogene Aufgabenkritik durchzuführen. Hierbei wurde das
Ziel verfolgt zu entscheiden, ob einzelne Leistungen künftig verändert,
eingeschränkt oder sogar eingestellt werden können.
Im Ergebnis konnten gegenüber 2003 11.210 € eingespart werden und zwar bei folgenden Leistungen:
- Begegnungsstätte für Gehörlose ( Einsparung um 10 % bzw. 1.530 €)
- Personalkosten VBRS Coesfeld (Einsparung um 10 % bzw. 1.000 €)
- Verbände der freien Wohlfahrtspflege (Einsparung um 10 % bzw. 1.550 €)
- Pädagogischer Einsatzleiter / Sozialstation (Förderung entfällt)
- Zinszuschuss Altenhilfezentrum Dülmen (Kürzung des Zuschusses um 400 €)
- Förderung Familienpflege (Kürzung des Zuschusses um 2.400 €)
4.8
Leistungen der Grundsicherung
Aufgrund des Gesetzes über die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) sind seit dem 01.01.2003 Leistungen zu erbringen, an Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, und an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Die Entwicklung in 2003 hat gezeigt, dass die Fallzahlen und die Höhe der monatlichen Leistungen hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind. Das Budget für die Leistungen der Grundsicherung wird daher um ca. 200.000 € reduziert.
4.9 Beteiligung der Gemeinden nach
dem 2. ModernG
Im Jahr 2001 wurden erstmals die Einnahmen der
kreisangehörigen Städte und Gemeinden aufgrund der Beteiligung an den
delegierten Sozialhilfeaufwendungen (50 v. H.) nach dem 2. ModernG
veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2004 wird mit einer finanziellen Beteiligung der
Gemeinden in Höhe von 5.163.820 € gerechnet. Diese Einnahmen erhöhen sich
gegenüber dem Vorjahr um ca. 0,7 Mio. €, weil Mehrausgaben bei der lfd. Hilfe
zum Lebensunterhalt und den Leistungen
an Kranken, Schwangeren und Alten zu erwarten sind.
5.
Sozialhilfeaufwendungen je Einwohner/Einwohnerin
Der Zuschussbedarf im Budget Soziales für das
Haushaltsjahr 2004 ist mit 22.605.451 € (incl. Personal- und Sachausgaben)
veranschlagt. Bei 219.189 Einwohnern (Stand 30.06.2003) betragen die
Sozialhilfeaufwendungen je Einwohner ca. 103,13 €.
6. Orientierungsdaten für das
Haushaltsjahr 2003
Die Orientierungsdaten 2003 bis 2006 für die
Finanzplanung der Städte und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen wurden
aufgrund der momentanen politischen Situation nicht aktualisiert; ein Vergleich
ist somit nicht möglich.
7.
Risiken bei der Ermittlung der Ansätze 2003
7.1 Änderung von Leistungsgesetzen
Die Ermittlung der Ansätze erfolgte auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung geltenden Gesetze. Gesetzliche Änderungen in 2004 hätten somit Auswirkungen auf das Budget.
7.2 Fallzahl
Bis 1998 stieg die Zahl der Hilfeempfänger und Hilfeempfängerinnen im Kreis Coesfeld, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG erhielten, und zwar von Januar 1995 bis Januar 1998 um 1.063 Personen.
Im Juli 1998 trat eine Trendwende ein. Die Zahl der Hilfeempfänger/innen sank bis August 2002 stetig. Ab September 2002 ist erneut eine Zunahme zu verzeichnen. Die Entwicklung seit Januar 1995:
Jan. 95: 4.540 Hilfeempfänger/innen
Jan. 96: 5.248 Hilfeempfänger/innen
Jan. 97: 5.403 Hilfeempfänger/innen
Jan. 98: 5.603 Hilfeempfänger/innen
Jan. 99; 5.313 Hilfeempfänger/innen
Jan. 00: 4.897 Hilfeempfänger/innen
Jan. 01: 4.384 Hilfeempfänger/innen
Jan. 02: 4.252 Hilfeempfänger/innen
Jan. 03: 4.340 Hilfeempfänger/innen
Dez. 03: 4.312 Hilfeempfänger/innen
7.3
Arbeitslose
Arbeitslose haben einen Anspruch auf Leistungen bzw. ergänzende Leistungen der Sozialhilfe, wenn sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch III nicht erhalten bzw. diese Leistungen nicht ausreichend sind, den notwendigen Lebensunterhalt zu decken. Die derzeitige Lage auf dem Arbeitsmarkt lässt für 2004 eine Reduzierung der Zahl der Arbeitslosen kaum erwarten.
III. Alternativen
Keine.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Keine.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Aufgrund der Zuständigkeitsregelung ist der Ausschuss für Soziales und Senioren zuständig für die Beratung des Budgets 250 - Soziales.
Anlagen 1 - 15